Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
17 kB
Datum
17.12.2009
Erstellt
20.01.10, 06:52
Aktualisiert
20.01.10, 06:52
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Rates am 17.12.2009
25.6
Bebauungsplan Nr. 121, Erftstadt-Gymnich, Schützenstraße;
Satzungsbeschluss (Drs.Nr. 643/2009)
I. Über die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Offenlage) gem. § 3 Abs. 2 und §
4 Abs.2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S.
2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24. Dezember 2008 (BGBl. I S. 3018),
des Bebauungsplanes Nr. 121, Erftstadt-Gymnich, Schützenstraße, vorgebrachten Stellungnahmen
(Anregungen und Bedenken) wird wie folgt entschieden:
I.1. LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Endenicher Straße 133, 53115 Bonn
(Stellungnahmen vom 12.09.2006 und 26.08.2009)
Der Anregung bzgl. der Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben der §§ 15 und 16
Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NW) ist bereits im Bebauungplanentwurf
entsprochen.
I.2. Erftverband, Postfach 1320, 50103 Bergheim
(Stellungnahmen vom 23.08.2006 und 14.08.2009)
Die Anregungen bzgl. der Versickerung und Nutzung von Oberflächenwasser und der Reduzierung
der versiegelten Flächen sind bereits im Bebauungsplanentwurf durch entsprechende Festsetzungen
und Hinweise berücksichtigt.
Die Entwässerung des Bebauungsplangebietes erfolgt über die vorhandene Mischwasserkanalisation. Die außerhalb des Plangebietes erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen sind in
Abstimmung mit der zuständigen Unteren Landschaftsbehörde auf Ökokontoflächen der Stadt
Erftstadt gesichert.
I.3. Deutsche Telekom, Netzproduktion GmbH, 44782 Bochum
(Stellungnahme vom 19.08.2009)
Die Hinweise (Koordination während des Straßenbaus, Lage eines Erdkabels) werden zur Kenntnis
genommen und im Vollzug des Bebauungsplanes beachtet.
I.4. Bezirksregierung Arnsberg, Postfach, 44025 Dortmund
(Stellungnahme vom 10.09.2009)
Der Hinweis bzgl. der Grundwasserabsenkung ist bereits im Bebauungsplanentwurf entsprechend im
Textteil berücksichtigt.
I.6 Rhein-Erft-Kreis, 50124 Bergheim
(Stellungnahme vom 09.09.2009)
Die Anregungen des Rhein-Erft-Kreises bzgl. des Immissionsschutzes und der Natur- und
Landschaftspflege sind im Bebauungsplanverfahren ausreichend berücksichtigt.
II. Gemäß §§ 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24.12.2008 (BGBl. I
S. 3018), und § 86 Abs. 1 Bauordnung für das Land Nordrhein Westfalen (BauO NW) vom
01.03.2000 (GV NW S. 255), in der zuletzt gültigen Fassung, sowie i.V.m. §§ 7 und 41 (1) der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666) in
der zuletzt gültigen Fassung, wird der Bebauungsplan Nr. 121, Erftstadt - Gymnich, Schützenstraße,
einschließlich Begründung und Umweltbericht in der Form der unter I. durchgeführten Abwägung als
Satzung beschlossen.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Rates vom 17.12.2009
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