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Beschlusstext (Raumkapazitäten, Raumnutzung und Schülerzahlen am Schulzentrum "Heribertschule Kreuzau" sowie detaillierter Nachweis der Einrichtungskosten im Zusammenhang mit dem III. Bauabschnitt)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
7,1 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Raumkapazitäten, Raumnutzung und Schülerzahlen am Schulzentrum "Heribertschule Kreuzau" sowie detaillierter Nachweis der Einrichtungskosten im Zusammenhang mit dem III. Bauabschnitt)

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Inhalt der Datei

„1. Zusätzlich zur Festlegung der Zügigkeit in den Eingangsklassen wird für alle 3 Schulformen die zusätzliche Festlegung getroffen, dass aus Kapazitätsgründen die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus dem Bereich der Stadt Düren, nur in den Fällen und dann jeweils in Abstimmung mit der Verwaltung, möglich ist, soweit dies nach den bestehenden Schulvorschriften erfolgen muss und der Hauptschule in der Eingangsklasse die 2-Zügigkeit ermöglicht wird. Dies gilt sowohl für die Eingangsklassen als insbesondere, und hier besteht überhaupt keine Ausnahme, für die „Schulformwechsler, Quereinsteiger“ u.ä., welche grundsätzlich an die Schulen in ihren Heimatkommunen zu verweisen sind. 2. Das Gymnasium Kreuzau muss alle bestehenden Möglichkeiten ausschöpfen, der Realschule Kreuzau die erforderlichen Räumlichkeiten, insbesondere im Hinblick auf die Benutzung von Räumen im KG, zur Verfügung zu stellen, die für einen geordneten Schulbetrieb erforderlich sind. Dies war u.a. auch Zielrichtung bei der Errichtung des III. BA. Ein Bedarf für eine weitere Baumaßnahme wird seitens der Verwaltung insbesondere im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung, derzeit nicht gesehen. Der vorübergehende „Engpass“ ist im vorhandenen Gebäudebestand zu sichern. 3. Die Anzahl der Fachräume der im Schulzentrum untergebrachten Schulformen wurde nicht überschritten, sodass auch deren Ersteinrichtung zwingend erforderlich ist. Die hieraus resultierenden Einrichtungskosten sind entsprechend ihrer schulischen Inanspruchnahme aufzuteilen, wobei die gemäß Ermittlungen der Verwaltung errechneten Einsparungen in Höhe von rd. 7.500,€ unbedingt zu berücksichtigen sind. 4. Die Haushaltssperre bei den Haushaltspositionen „Neuanschaffung von Einrichtungsgegenständen“ sind aufgehoben.“