Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
7,1 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
„1. Zusätzlich zur Festlegung der Zügigkeit in den Eingangsklassen wird für
alle 3 Schulformen die zusätzliche Festlegung getroffen, dass aus
Kapazitätsgründen die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus dem
Bereich der Stadt Düren, nur in den Fällen und dann jeweils in Abstimmung mit
der Verwaltung, möglich ist, soweit dies nach den bestehenden
Schulvorschriften erfolgen muss und der Hauptschule in der Eingangsklasse
die 2-Zügigkeit ermöglicht wird.
Dies gilt sowohl für die Eingangsklassen als insbesondere, und hier besteht
überhaupt keine Ausnahme, für die „Schulformwechsler, Quereinsteiger“
u.ä., welche grundsätzlich an die Schulen in ihren Heimatkommunen zu
verweisen sind.
2. Das Gymnasium Kreuzau muss alle bestehenden Möglichkeiten ausschöpfen,
der Realschule Kreuzau die erforderlichen Räumlichkeiten, insbesondere im
Hinblick auf die Benutzung von Räumen im KG, zur Verfügung zu stellen, die
für einen geordneten Schulbetrieb erforderlich sind. Dies war u.a. auch
Zielrichtung bei der Errichtung des III. BA.
Ein Bedarf für eine weitere Baumaßnahme wird seitens der Verwaltung
insbesondere im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung, derzeit nicht
gesehen. Der vorübergehende „Engpass“ ist im vorhandenen Gebäudebestand
zu sichern.
3. Die Anzahl der Fachräume der im Schulzentrum untergebrachten Schulformen
wurde nicht überschritten, sodass auch deren Ersteinrichtung zwingend
erforderlich ist. Die hieraus resultierenden Einrichtungskosten sind
entsprechend ihrer schulischen Inanspruchnahme aufzuteilen, wobei die gemäß
Ermittlungen der Verwaltung errechneten Einsparungen in Höhe von rd. 7.500,€ unbedingt zu berücksichtigen sind.
4. Die Haushaltssperre bei den Haushaltspositionen „Neuanschaffung von
Einrichtungsgegenständen“ sind aufgehoben.“