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Beschlussvorlage GB (Landschaftsplan 44a "Zülpich" a) Beschluss über die Bedenken und Anregungen aufgrund der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 21.05. bis einschließlich 20.06.2007 b) Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
63 kB
Datum
03.04.2008
Erstellt
22.02.08, 09:36
Aktualisiert
22.02.08, 09:36
Beschlussvorlage GB (Landschaftsplan 44a "Zülpich"
a) Beschluss über die Bedenken und Anregungen aufgrund der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 21.05. bis einschließlich 20.06.2007
b) Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage GB (Landschaftsplan 44a "Zülpich"
a) Beschluss über die Bedenken und Anregungen aufgrund der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 21.05. bis einschließlich 20.06.2007
b) Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage GB (Landschaftsplan 44a "Zülpich"
a) Beschluss über die Bedenken und Anregungen aufgrund der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 21.05. bis einschließlich 20.06.2007
b) Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 375/2007 01.02.2008 Az.: 60.3/629-61/44a X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 20.02.2008 Kreisausschuss 04.03.2008 Kreistag 03.04.2008 Landschaftsplan 44a "Zülpich" a) Beschluss über die Bedenken und Anregungen aufgrund der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 21.05. bis einschließlich 20.06.2007 b) Satzungsbeschluss Sachbearbeiter/in: Frau Kröger Tel.: 579 Abt.: 60.3 X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Produkt: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung --- Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Produkt: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Produkt: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt: a) über die Bedenken und Anregungen aus der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 21.05. bis einschließlich 20.06.2007 entsprechend der als Anlagen 1a und 1b beigefügten Stellungnahmen und Beschlussvorschläge der Verwaltung, b) den als Anlage 2 beigefügten Landschaftsplan 44a “Zülpich“ (Stand: Januar 2008), bestehend aus dem Textexemplar, der Festsetzungskarte und Entwicklungskarte (Anlage 2a) sowie dem Bericht über die Strategische Umweltprüfung (Anlage 2b) als Satzung des Kreises Euskirchen. 2 Begründung: zu a) Aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 25.04.2007 zu V 296/2007 wurde der Entwurf des Landschaftsplanes 44a “Zülpich“ (Stand: März 2007) in der Zeit vom 21.05.2007 bis einschließlich 20.06.2007 gemäß § 27c LG NW* nach vorheriger fristgerechter ortsüblicher Bekanntmachung öffentlich ausgelegt. Die von den Trägern öffentlicher Belange (TöB) bzw. von betroffenen Bürgern vorgetragenen Anregungen und Bedenken wurden - soweit erforderlich - nochmals vor Ort geprüft, fachlich bewertet und abgewogen (siehe textliche -Anlage 1a- und zeichnerische -Anlage 1b- Darstellungen). Als Ergebnis wurden auf der Grundlage des Entwurfs (Stand: März 2007) sowohl in den textlichen Festsetzungen und Erläuterungen als auch in den zeichnerischen Darstellungen Änderungen vorgenommen und in die vorliegende Satzung (Stand: Januar 2008 - Anlage 2a) eingearbeitet. Ferner wurden redaktionelle Änderungen durchgeführt. Die textlichen Änderungen gegenüber dem bisherigen Entwurf sind durch Streichung bzw. Unterstrich kenntlich gemacht. Änderungen in den Kartendarstellungen sind durch Kreise markiert. Die wesentlichen Änderungen sind nachfolgend aufgeführt: - Textliche Festsetzungen Die Stellungnahmen der Oberen Jagdbehörde, des Forstamtes Euskirchen, der Landwirtschaftskammer NRW und des Kreisverbandes Natur- und Umweltschutz e.V. Euskirchen (KNU) haben zu textlichen Klarstellungen in einzelnen Schutzgebieten und den Verbotsbestimmungen im Text des Landschaftsplans Zülpich geführt. - Zeichnerische Darstellungen Auf Grund einzelner Eingaben der Grundeigentümer und Bürger sowie der Landwirtschaftskammer NRW wurden die Festsetzungen der Naturschutzgebiete überprüft und ein Teilbereich des NSG 2.1-4 „Rotbachniederung“ zurückgenommen. Außerdem wurden einzelne Flächen in den Landschaftsschutzgebieten (2.2-1, 2.2-6, 2.2-12) zurückgenommen. Die Festsetzung des gebietsspezifischen Grünlandumbruchverbots in den Landschaftsschutzgebieten der Niederungen des Rot- und Bleibaches (2.2-1, 2.2-6) wurde für Flächen zurückgenommen, die nicht innerhalb der festgesetzten Hochwasserschutzgebiete bzw. der Überschwemmungsbereiche liegen. Für die neu geplante Erschließung des Firmengeländes der Firma Smurfit & Kappa wurden der zwischenzeitlich rechtskräftige Flächennutzungsplan und Bebauungsplan der Stadt Zülpich beachtet. Die angrenzenden Flächen, die Bestandteil der Kompensationsverpflichtung innerhalb des Bebauungsplans sind, wurden auf Grund des räumlichen Zusammenhangs dem LSG 2.2-2 Neffelbachaue zugeordnet. Die eigentliche Aufstell- und Betriebsfläche wird ohne Festsetzung ausgewiesen. zu b) 3 Da durch die unter a) erläuterten Änderungen der Festsetzungen die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, bedarf es keiner erneuten öffentlichen Auslegung und der Landschaftsplan (Anlage 2a) kann gemäß § 16 Abs. 2 LG NW* als Satzung beschlossen werden. Aus Kostengründen werden die Anlagen 1a + b und 2a zu dieser Vorlage einschließlich der Kartendarstellungen (Entwicklungs- und Festsetzungskarten) nur den ordentlichen Mitgliedern des Fachausschusses zur Verfügung gestellt. Diese werden gebeten, im Verhinderungsfall die Unterlagen an ihren Vertreter weiterzuleiten. Zusätzlich werden den Kreistagsfraktionen weitere Text- und Kartensätze zur Verfügung gestellt. Zudem hängen die Karten bei der Unteren Landschaftsbehörde im Kreishaus aus. __________________________________________________________________________________________ * LG NW: Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juli 2000 (GV.NRW.S.568), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2007 (GV. NRW. S. 522) gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)