Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
63 kB
Datum
03.04.2008
Erstellt
22.02.08, 09:36
Aktualisiert
22.02.08, 09:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 375/2007
01.02.2008
Az.: 60.3/629-61/44a
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
20.02.2008
Kreisausschuss
04.03.2008
Kreistag
03.04.2008
Landschaftsplan 44a "Zülpich"
a) Beschluss über die Bedenken und Anregungen aufgrund der öffentlichen Auslegung in
der Zeit vom 21.05. bis einschließlich 20.06.2007
b) Satzungsbeschluss
Sachbearbeiter/in: Frau Kröger
Tel.: 579
Abt.: 60.3
X Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Produkt:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
---
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt:
a) über die Bedenken und Anregungen aus der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 21.05. bis
einschließlich 20.06.2007 entsprechend der als Anlagen 1a und 1b beigefügten Stellungnahmen und
Beschlussvorschläge der Verwaltung,
b) den als Anlage 2 beigefügten Landschaftsplan 44a “Zülpich“ (Stand: Januar 2008), bestehend aus
dem Textexemplar, der Festsetzungskarte und Entwicklungskarte (Anlage 2a) sowie dem Bericht
über die Strategische Umweltprüfung (Anlage 2b) als Satzung des Kreises Euskirchen.
2
Begründung:
zu a)
Aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 25.04.2007 zu V 296/2007 wurde der Entwurf des
Landschaftsplanes 44a “Zülpich“ (Stand: März 2007) in der Zeit vom 21.05.2007 bis einschließlich
20.06.2007 gemäß § 27c LG NW* nach vorheriger fristgerechter ortsüblicher Bekanntmachung
öffentlich ausgelegt.
Die von den Trägern öffentlicher Belange (TöB) bzw. von betroffenen Bürgern vorgetragenen
Anregungen und Bedenken wurden - soweit erforderlich - nochmals vor Ort geprüft, fachlich bewertet
und abgewogen (siehe textliche -Anlage 1a- und zeichnerische -Anlage 1b- Darstellungen).
Als Ergebnis wurden auf der Grundlage des Entwurfs (Stand: März 2007) sowohl in den textlichen
Festsetzungen und Erläuterungen als auch in den zeichnerischen Darstellungen Änderungen
vorgenommen und in die vorliegende Satzung (Stand: Januar 2008 - Anlage 2a) eingearbeitet.
Ferner wurden redaktionelle Änderungen durchgeführt. Die textlichen Änderungen gegenüber dem
bisherigen Entwurf sind durch Streichung bzw. Unterstrich kenntlich gemacht. Änderungen in den
Kartendarstellungen sind durch Kreise markiert.
Die wesentlichen Änderungen sind nachfolgend aufgeführt:
- Textliche Festsetzungen
Die
Stellungnahmen
der
Oberen
Jagdbehörde,
des
Forstamtes
Euskirchen,
der
Landwirtschaftskammer NRW und des Kreisverbandes Natur- und Umweltschutz e.V. Euskirchen
(KNU) haben zu textlichen Klarstellungen in einzelnen Schutzgebieten und den
Verbotsbestimmungen im Text des Landschaftsplans Zülpich geführt.
- Zeichnerische Darstellungen
Auf Grund einzelner Eingaben der Grundeigentümer und Bürger sowie der Landwirtschaftskammer
NRW wurden die Festsetzungen der Naturschutzgebiete überprüft und ein Teilbereich des NSG 2.1-4
„Rotbachniederung“ zurückgenommen. Außerdem wurden einzelne Flächen in den
Landschaftsschutzgebieten (2.2-1, 2.2-6, 2.2-12) zurückgenommen. Die Festsetzung des
gebietsspezifischen Grünlandumbruchverbots in den Landschaftsschutzgebieten der Niederungen
des Rot- und Bleibaches (2.2-1, 2.2-6) wurde für Flächen zurückgenommen, die nicht innerhalb der
festgesetzten Hochwasserschutzgebiete bzw. der Überschwemmungsbereiche liegen.
Für die neu geplante Erschließung des Firmengeländes der Firma Smurfit & Kappa wurden der
zwischenzeitlich rechtskräftige Flächennutzungsplan und Bebauungsplan der Stadt Zülpich beachtet.
Die angrenzenden Flächen, die Bestandteil der Kompensationsverpflichtung innerhalb des
Bebauungsplans sind, wurden auf Grund des räumlichen Zusammenhangs dem LSG 2.2-2
Neffelbachaue zugeordnet. Die eigentliche Aufstell- und Betriebsfläche wird ohne Festsetzung
ausgewiesen.
zu b)
3
Da durch die unter a) erläuterten Änderungen der Festsetzungen die Grundzüge der Planung nicht
berührt werden, bedarf es keiner erneuten öffentlichen Auslegung und der Landschaftsplan (Anlage
2a) kann gemäß § 16 Abs. 2 LG NW* als Satzung beschlossen werden.
Aus Kostengründen werden die Anlagen 1a + b und 2a zu dieser Vorlage einschließlich der
Kartendarstellungen (Entwicklungs- und Festsetzungskarten) nur den ordentlichen Mitgliedern des
Fachausschusses zur Verfügung gestellt. Diese werden gebeten, im Verhinderungsfall die Unterlagen
an ihren Vertreter weiterzuleiten. Zusätzlich werden den Kreistagsfraktionen weitere Text- und
Kartensätze zur Verfügung gestellt. Zudem hängen die Karten bei der Unteren Landschaftsbehörde
im Kreishaus aus.
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* LG NW: Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft in der Fassung der
Bekanntmachung vom 21. Juli 2000 (GV.NRW.S.568), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2007 (GV. NRW. S. 522)
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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