Daten
Kommune
Wesseling
Größe
74 kB
Datum
05.06.2008
Erstellt
23.06.10, 13:39
Aktualisiert
23.06.10, 13:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
118/2008 1. Ergänzung
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kultur, Sport und Städtepartnerschaften
Vorlage für
Ausschuss für Sport und Freizeit
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Bereitstellung von Mitteln aus der Budgetaufstockung für den Fachbereich Sport
Antrag des Stadtsportverband Wesseling e.V. vom 17.04.2008
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
07.05.2008
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 118/2008 1. Ergänzung
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Astrid Mühle
07.05.2008
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sport und Freizeit
Betreff:
Bereitstellung von Mitteln aus der Budgetaufstockung für den Fachbereich Sport
Antrag des Stadtsportverband Wesseling e.V. vom 17.04.2008
Beschlussentwurf:
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Verwaltung liegt der unter Punkt 2 aufgeführte und in Kopie beiliegende Antrag auf Bezuschussung aus
der Budgetaufstockung für den Fachbereich Sport vor, über den zu entscheiden ist.
2. Lösung
Am 09.03.2008 hat im Rheinforum die jährliche Sportlerehrung stattgefunden. Bei dieser Veranstaltung, die
der Stadtsportverband Wesseling e.V. in Zusammenarbeit mit der Stadt Wesseling organisiert, sind Kosten in
Höhe von 1.982,62 € (siehe Anlage) entstanden. Der Stadtsportverband bittet nun den Ausschuss mit
Schreiben vom 17.04.2008 um Prüfung, inwieweit eine Kostenbeteiligung seitens der Stadt Wesseling
möglich ist.
Die Kosten der Sportlerehrung im vergangenen Jahr wurden zu 100 % bezuschusst.
3. Alternativen
Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Im Haushalt für das Jahr 2008 wurden bei der Budgetaufstockung für den Fachbereich Sport Mittel in Höhe
von 14.000 € eingestellt; eine Bezuschussung des Antrages kann nach Genehmigung des Haushaltes
erfolgen.