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Vorlage (Erstellung einer Prioritätenliste für Investitionen im Haushaltsjahr 2010 und Feststellung der Unabweisbarkeit der beabsichtigten Investitionen nach § 82 GO NRW)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
17 kB
Datum
25.02.2010
Erstellt
25.02.10, 23:27
Aktualisiert
25.02.10, 23:27
Vorlage (Erstellung einer Prioritätenliste für Investitionen im Haushaltsjahr 2010 und Feststellung der Unabweisbarkeit der beabsichtigten Investitionen nach § 82 GO NRW) Vorlage (Erstellung einer Prioritätenliste für Investitionen im Haushaltsjahr 2010 und Feststellung der Unabweisbarkeit der beabsichtigten Investitionen nach § 82 GO NRW) Vorlage (Erstellung einer Prioritätenliste für Investitionen im Haushaltsjahr 2010 und Feststellung der Unabweisbarkeit der beabsichtigten Investitionen nach § 82 GO NRW) Vorlage (Erstellung einer Prioritätenliste für Investitionen im Haushaltsjahr 2010 und Feststellung der Unabweisbarkeit der beabsichtigten Investitionen nach § 82 GO NRW)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 01.02.2010 Fachbereich: II Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-14/2010 Vorlage für den Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung am 09.02.2010 Haupt- und Finanzausschuss am 10.02.2010 Gemeinderat am 25.02.2010 - öffentlich - Erstellung einer Prioritätenliste für Investitionen im Haushaltsjahr 2010 und Feststellung der Unabweisbarkeit der beabsichtigten Investitionen nach § 82 GO NRW Begründung: Die Gemeinde Vettweiß wird aufgrund der zwischenzeitlich bekanntgewordenen Erkenntnisse voraussichtlich aufgrund der Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage zum Ausgleich der Defizite in den Haushaltsjahren 2010 und 2011 und in der Finanzplanung 2012, 2013 u. 2014 ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen müssen. Inwieweit dieses Haushaltssicherungskonzept genehmigungsfähig ist, muss sich in den nächsten Wochen erst herausstellen. Dies bedeutet, dass Investitionen nur mit Einzelgenehmigung der Aufsichtsbehörde möglich sind. Weitere Voraussetzung ist, dass die Investitionen im Sinne von § 82 GO NRW unabweisbar sind. Hierzu hat die Gemeinde eine nach Dringlichkeit geordnete Aufstellung (Prioritäten- bzw. Dringlichkeitsliste) über die unauffschiebbaren Maßnahmen zu erstellen, die vom Rat zu beschließen und der Aufsichtsbehörde vorzulegen ist. Die Maßnahmen der Dringlichkeitsliste 2010 der Gemeinde Vettweiß sind in entsprechenden Ansätzen zum Entwurf des Haushaltsplanes 2010 (Finanzplan Auszahlungen aus Investitionstätigkeit) zusammengestellt. Sie sind den als Anlage beigefügten Auflistungen zu entnehmen. A: Dringlichkeitsliste 2010 – rentierliche Investitionsmaßnahmen – kostenrechnende Einrichtungen – Im Bereich der rentierlichen Maßnahmen (Gebührenhaushalte) sind im Jahr 2010 folgende Investitionsmaßnahmen vorgesehen: 1: Für die Durchführung des Winterdienstes ist die Neuanschaffung eines Streuanhängers für 25.000,00 € geplant. Ohne diesen Streuanhänger ist ein ordnungsgemäßer Winterdienst mit den Kräften des Bauhofes nicht mehr durchzuführen. Aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht ist eine Anschaffung, soweit keine andere Lösung vorgesehen ist, unumgänglich. 2. Für die Ersatzbeschaffung von Stühlen in den Trauerhallen wurde ein pauschaler Betrag von 500,00 € eingesetzt. 3. Die Sanierung der Friedhofsmauer wurde bereits im Haushaltsjahr 2009 begonnen. Um die Arbeiten fertig stellen zu können, muss der Betrag in Höhe von 25.600,00 € zur Verfügung gestellt werden. Die Investition wird über die Abschreibung im Rahmen der kostenrechnenden Einrichtungen über die Gebühren finanziert. B) Dringlichkeitsliste 2010 (teil- und unrentierliche Investitionsmaßnahmen) – Dringlichkeit der Kategorien 1 – 3; Feststellung der Unabweisbarkeit nach § 82 GO NRW Die Kategorien unterscheiden sich wie folgt: Kategorie 1 Auszahlungen für Investitionsmaßnahmen, die im Rahmen der Erfüllung gesetzlicher Pflichtaufgaben notwendig sind (gesetzliche Verpflichtungen, aus denen sich der Zwang zum Handeln ergibt, z.B. Verkehrssicherungsmaßnahmen, Schulbau). Kategorie 2 Auszahlungen für dringend notwendige Investitionsmaßnahmen zum Erhalt und zur Sicherung der kommunalen Vermögenssubstanz, wenn ein Verzicht oder ein zeitlicher Aufschub eindeutig unwirtschaftlich wäre. Kategorie 3 Weitere Auszahlungen für Investitionsmaßnahmen, für die Fördermittel der EU, des Bundes oder des Landes bewilligt wurden oder sicher ist, dass sie bewilligt werden. Ein Auszug aus der Handreichung des Landes für die vorläufige Haushaltsführung zum Punkt Investitionsdringlichkeitslisten ist als Anlage der Vorlage beigefügt (Seiten 42, 43, 44, 45) 1) Aufgrund der Bebauungsdes Gewerbegebietes ist die Erschließung der Grundstücke unabdingbar. Erst durch die Erschließung können Erträge generiert werden, die bereits vertraglich fixiert sind. 2) Aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht und aufgrund des vorliegender Gutachtens eines Fachbüros ist der Neubau der Brücke Amandusstraße unaufschiebbar. 3) Aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht und aufgrund des Gutachtens eines Fachbüros ist der Neubau der Brücke Hubertusstraße unaufschiebbar. 4) Am Grundschulstandort Kelz wird z. Zt. die Betreuung 8-13 Uhr in einem angemieteten Container sichergestellt. Die Anzahl der zu betreuenden Kinder steigt kontinuierlich. Derzeit sind es ca. 38 Kinder. Im Grundschulgebäude befindet sich noch ein nicht ausgebauter Speicherbereich. Das Raumangebot im Container ist unzureichend und aufgrund laufender Miete und hoher Heizkosten über Strom wirtschaftlich nicht weiter vertretbar. Der Ausbau ist notwendig und unabweisbar. 5) Gemäß Ratsbeschluss ist für 2010 der Ausbau Waldweg Vettweiß vorgesehen. Die Maßnahme ist gegenfinanziert, da Beiträge von den Grundstücksanliegern erhoben werden. 6) Gemäß Feuerwehrbedarfsplan ist die Neuanschaffung eines HFL 20/16 für die Löschgruppe vorgesehen. Die Finanzierung wird auf zwei Jahre gestreckt. Gesamtkosten 300.000,00 €. Im Jahr 2010 wird eine Anzahlung in Höhe von 150.000,00 € geleistet. Die Schlusszahlung im Haushaltsjahr 2011. Die Anschaffung ist aufgrund des vorhandenen Fuhrparks der Feuerwehr unabweisbar. 7) Die Schulklassen des Schulzentrums sollen endgültig vernetzt werden. Da in 2010 das Schulgebäude energieeffizient saniert wird, ist, um Folgekosten bei einer Verschiebung der Vernetzung zu vermeiden, die Maßnahme unabweisbar. Eine Verschiebung dieser Vernetzung in Folgejahre würde bedeuten, dass frisch sanierte Räume erneut aufgerissen werden müssen. 8) Im Rahmen der Entwicklungs- und Entfaltungsmöglichkeit von Baugebieten und Schaffung von Gewerbegrundstücken ist der Ansatz unbedingt erforderlich, um die Ausweisung von Bau- und Gewerbegebieten zu ermöglichen. 9 – 16 u. 19 - 21) Hier werden pauschal Ersatzbeschaffungsmaßnahmen veranschlagt mit Anschaffungswerten < > 410,00 €. Auch diese Ersatzbeschaffungen sind unabweisbar, damit der Geschäftsbetrieb aufrechterhalten werden kann. 17) Den Löschgruppen stehen ein völlig überalteter Fuhrpark zu Verfügung. Im Haushaltsjahr 2010 ist die Ersatzbeschaffung eines MTF vorgesehen. Um Folgekosten zu vermeiden und die Leistungsfähigkeit der Feuerwehren zu erhalten, wird die Maßnahme als unabweisbar angesehen. 18) Für die Ersatzbeschaffung von Arbeitsmaterial (Drucker, Rechenmaschinen, u.ä.) ist ein pauschaler Ansatz in Höhe von 2.500,00 € gebildet worden. Bei der Anschaffung von Ersatzgeräten wird grundsätzlich geprüft, ob die Anschaffung notwendig und zur Fortführung des Geschäftsbetriebs erforderlich ist. 22) Die Neugestaltung des Dorfplatzes Sievernich wird überwiegend aus Eigenmitteln der Dorfgemeinschaft finanziert. Die Kostenbeteiligung ist geboten,um Entwässerungstechnische und bauliche Maßnahmen der Verkehssicherheit mit einfliesen zu lassen. 23) Aufgrund der Verkehrssicherungspflicht ist die Ersatzbeschaffung neuer Spielgeräte in Kelz erforderlich. 24) Für dringend notwendige Grundstückserwerbungen für Gemeindestraßen ist ein pauschaler Ansatz in Höhe von 2.500,00 € gebildet worden. 25) Aus Mitteln des KJP II II wird die Neubestuhlung der Bürgerbegegnungsstätte durchgeführt. Die vorhandenen Stühle weisen erhebliche Schäden auf. Eine Ersatzbeschaffung ist aus Gründen des Mittelverfalls KJP II im Haushaltsjahr 2010 umzusetzen. Alle Maßnahmen sind im Sinne des § 82 GO NRW (vorläufige Haushaltsführung) unabweisbar und entsprechend der Kategorie der beigefügten Dringlichkeitslisten nicht aufschiebbar. Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß: 1. Im Teil A – Dringlichkeitsliste 2010 – rentierliche Maßnahmen/kostenrechnende Einrichtungen – unter lfd. Nr. 1 – 3 in der Anlage zu dieser Vorlage beschriebenen Maßnahmen sind unabweisbar und können nicht verschoben werden. 2. Die im Teil B – Dringlichkeitsliste 2010 – unter lfd. Nr. 1 – 25 in der Anlage zu dieser Vorlage beschriebenen Maßnahmen sind unabweisbar und können nicht verschoben werden. 3. Alle Maßnahmen werden in die Dringlichkeitsliste 2010 der Gemeinde Vettweiß aufgenommen und der Kommunalaufsicht zur Genehmigung vorgelegt.