Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
17 kB
Datum
25.02.2010
Erstellt
25.02.10, 23:27
Aktualisiert
25.02.10, 23:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 01.02.2010
Fachbereich: II
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-14/2010
Vorlage
für den
Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung
am 09.02.2010
Haupt- und Finanzausschuss am 10.02.2010
Gemeinderat am 25.02.2010
- öffentlich -
Erstellung einer Prioritätenliste für Investitionen im Haushaltsjahr 2010 und
Feststellung der Unabweisbarkeit der beabsichtigten Investitionen nach § 82
GO NRW
Begründung:
Die Gemeinde Vettweiß wird aufgrund der zwischenzeitlich bekanntgewordenen
Erkenntnisse voraussichtlich aufgrund der Inanspruchnahme der Allgemeinen
Rücklage zum Ausgleich der Defizite in den Haushaltsjahren 2010 und 2011 und in
der Finanzplanung 2012, 2013 u. 2014 ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen
müssen. Inwieweit dieses Haushaltssicherungskonzept genehmigungsfähig ist, muss
sich in den nächsten Wochen erst herausstellen.
Dies bedeutet, dass Investitionen nur mit Einzelgenehmigung der Aufsichtsbehörde
möglich sind. Weitere Voraussetzung ist, dass die Investitionen im Sinne von § 82
GO NRW unabweisbar sind. Hierzu hat die Gemeinde eine nach Dringlichkeit
geordnete Aufstellung (Prioritäten- bzw. Dringlichkeitsliste) über die
unauffschiebbaren Maßnahmen zu erstellen, die vom Rat zu beschließen und der
Aufsichtsbehörde vorzulegen ist.
Die Maßnahmen der Dringlichkeitsliste 2010 der Gemeinde Vettweiß sind in
entsprechenden Ansätzen zum Entwurf des Haushaltsplanes 2010 (Finanzplan
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit) zusammengestellt. Sie sind den als Anlage
beigefügten Auflistungen zu entnehmen.
A:
Dringlichkeitsliste 2010 – rentierliche Investitionsmaßnahmen –
kostenrechnende Einrichtungen –
Im Bereich der rentierlichen Maßnahmen (Gebührenhaushalte) sind im Jahr 2010
folgende Investitionsmaßnahmen vorgesehen:
1:
Für die Durchführung des Winterdienstes ist die Neuanschaffung eines
Streuanhängers für 25.000,00 € geplant. Ohne diesen Streuanhänger ist ein
ordnungsgemäßer Winterdienst mit den Kräften des Bauhofes nicht mehr
durchzuführen. Aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht ist eine
Anschaffung, soweit keine andere Lösung vorgesehen ist, unumgänglich.
2.
Für die Ersatzbeschaffung von Stühlen in den Trauerhallen wurde ein
pauschaler Betrag von 500,00 € eingesetzt.
3.
Die Sanierung der Friedhofsmauer wurde bereits im Haushaltsjahr 2009
begonnen. Um die Arbeiten fertig stellen zu können, muss der Betrag in Höhe
von 25.600,00 € zur Verfügung gestellt werden. Die Investition wird über die
Abschreibung im Rahmen der kostenrechnenden Einrichtungen über die
Gebühren finanziert.
B)
Dringlichkeitsliste 2010 (teil- und unrentierliche Investitionsmaßnahmen)
– Dringlichkeit der Kategorien 1 – 3; Feststellung der Unabweisbarkeit
nach § 82 GO NRW
Die Kategorien unterscheiden sich wie folgt:
Kategorie 1
Auszahlungen für Investitionsmaßnahmen, die im Rahmen der Erfüllung gesetzlicher
Pflichtaufgaben notwendig sind (gesetzliche Verpflichtungen, aus denen sich der
Zwang zum Handeln ergibt, z.B. Verkehrssicherungsmaßnahmen, Schulbau).
Kategorie 2
Auszahlungen für dringend notwendige Investitionsmaßnahmen zum Erhalt und zur
Sicherung der kommunalen Vermögenssubstanz, wenn ein Verzicht oder ein
zeitlicher Aufschub eindeutig unwirtschaftlich wäre.
Kategorie 3
Weitere Auszahlungen für Investitionsmaßnahmen, für die Fördermittel der EU, des
Bundes oder des Landes bewilligt wurden oder sicher ist, dass sie bewilligt werden.
Ein Auszug aus der Handreichung des Landes für die vorläufige Haushaltsführung
zum Punkt Investitionsdringlichkeitslisten ist als Anlage der Vorlage beigefügt (Seiten
42, 43, 44, 45)
1)
Aufgrund der Bebauungsdes Gewerbegebietes ist die Erschließung der
Grundstücke unabdingbar. Erst durch die Erschließung können Erträge
generiert werden, die bereits vertraglich fixiert sind.
2)
Aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht und aufgrund des vorliegender
Gutachtens eines Fachbüros ist der Neubau der Brücke Amandusstraße
unaufschiebbar.
3)
Aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht und aufgrund des Gutachtens
eines Fachbüros ist der Neubau der Brücke Hubertusstraße unaufschiebbar.
4)
Am Grundschulstandort Kelz wird z. Zt. die Betreuung 8-13 Uhr in einem
angemieteten Container sichergestellt. Die Anzahl der zu betreuenden Kinder
steigt kontinuierlich. Derzeit sind es ca. 38 Kinder. Im Grundschulgebäude
befindet sich noch ein nicht ausgebauter Speicherbereich. Das Raumangebot
im Container ist unzureichend und aufgrund laufender Miete und hoher
Heizkosten über Strom wirtschaftlich nicht weiter vertretbar. Der Ausbau ist
notwendig und unabweisbar.
5)
Gemäß Ratsbeschluss ist für 2010 der Ausbau Waldweg Vettweiß
vorgesehen. Die Maßnahme ist gegenfinanziert, da Beiträge von den
Grundstücksanliegern erhoben werden.
6)
Gemäß Feuerwehrbedarfsplan ist die Neuanschaffung eines HFL 20/16 für die
Löschgruppe vorgesehen. Die Finanzierung wird auf zwei Jahre gestreckt.
Gesamtkosten 300.000,00 €. Im Jahr 2010 wird eine Anzahlung in Höhe von
150.000,00 € geleistet. Die Schlusszahlung im Haushaltsjahr 2011. Die
Anschaffung ist aufgrund des vorhandenen Fuhrparks der Feuerwehr
unabweisbar.
7)
Die Schulklassen des Schulzentrums sollen endgültig vernetzt werden. Da in
2010 das Schulgebäude energieeffizient saniert wird, ist, um Folgekosten bei
einer Verschiebung der Vernetzung zu vermeiden, die Maßnahme
unabweisbar. Eine Verschiebung dieser Vernetzung in Folgejahre würde
bedeuten, dass frisch sanierte Räume erneut aufgerissen werden müssen.
8)
Im Rahmen der Entwicklungs- und Entfaltungsmöglichkeit von Baugebieten
und Schaffung von Gewerbegrundstücken ist der Ansatz unbedingt
erforderlich, um die Ausweisung von Bau- und Gewerbegebieten zu
ermöglichen.
9 – 16 u. 19 - 21)
Hier werden pauschal Ersatzbeschaffungsmaßnahmen
veranschlagt mit Anschaffungswerten < > 410,00 €. Auch diese
Ersatzbeschaffungen sind unabweisbar, damit der
Geschäftsbetrieb aufrechterhalten werden kann.
17)
Den Löschgruppen stehen ein völlig überalteter Fuhrpark zu Verfügung. Im
Haushaltsjahr 2010 ist die Ersatzbeschaffung eines MTF vorgesehen. Um
Folgekosten zu vermeiden und die Leistungsfähigkeit der Feuerwehren zu
erhalten, wird die Maßnahme als unabweisbar angesehen.
18)
Für die Ersatzbeschaffung von Arbeitsmaterial (Drucker, Rechenmaschinen,
u.ä.) ist ein pauschaler Ansatz in Höhe von 2.500,00 € gebildet worden. Bei
der Anschaffung von Ersatzgeräten wird grundsätzlich geprüft, ob die
Anschaffung notwendig und zur Fortführung des Geschäftsbetriebs
erforderlich ist.
22)
Die Neugestaltung des Dorfplatzes Sievernich wird überwiegend aus
Eigenmitteln der Dorfgemeinschaft finanziert. Die Kostenbeteiligung ist
geboten,um Entwässerungstechnische und bauliche Maßnahmen der
Verkehssicherheit mit einfliesen zu lassen.
23)
Aufgrund der Verkehrssicherungspflicht ist die Ersatzbeschaffung neuer
Spielgeräte in Kelz erforderlich.
24)
Für dringend notwendige Grundstückserwerbungen für Gemeindestraßen ist
ein pauschaler Ansatz in Höhe von 2.500,00 € gebildet worden.
25)
Aus Mitteln des KJP II II wird die Neubestuhlung der Bürgerbegegnungsstätte
durchgeführt. Die vorhandenen Stühle weisen erhebliche Schäden auf. Eine
Ersatzbeschaffung ist aus Gründen des Mittelverfalls KJP II im Haushaltsjahr
2010 umzusetzen.
Alle Maßnahmen sind im Sinne des § 82 GO NRW (vorläufige Haushaltsführung)
unabweisbar und entsprechend der Kategorie der beigefügten Dringlichkeitslisten
nicht aufschiebbar.
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß:
1.
Im Teil A – Dringlichkeitsliste 2010 – rentierliche
Maßnahmen/kostenrechnende Einrichtungen – unter lfd. Nr. 1 – 3 in der
Anlage zu dieser Vorlage beschriebenen Maßnahmen sind unabweisbar und
können nicht verschoben werden.
2.
Die im Teil B – Dringlichkeitsliste 2010 – unter lfd. Nr. 1 – 25 in der Anlage zu
dieser Vorlage beschriebenen Maßnahmen sind unabweisbar und können
nicht verschoben werden.
3.
Alle Maßnahmen werden in die Dringlichkeitsliste 2010 der Gemeinde
Vettweiß aufgenommen und der Kommunalaufsicht zur Genehmigung
vorgelegt.