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Verwaltungsergänzung (Anlage zur Z 2/V 373/2007)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
67 kB
Datum
11.12.2007
Erstellt
28.11.07, 04:12
Aktualisiert
28.11.07, 04:12
Verwaltungsergänzung (Anlage zur Z 2/V 373/2007) Verwaltungsergänzung (Anlage zur Z 2/V 373/2007)

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Inhalt der Datei

LP 04 “Bad Münstereifel“: Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 27 a LG NW - vom 04.07. bis einschließlich. 03.09.2007 - Abwägungsergebnis Einwender: Stadt Bad Münstereifel TÖB-Nr: 038 P-Nr.: Ziffer / Seite 2.1-1 S. 19ff 2.1-3 S. 34 Anregungen / Bedenken Folgende Bedenken und Anregungen werden vom Einwender vorgebracht: Die Einwenderin hat keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Planungen vorgetragen. Folgende Anregungen werden mitgeteilt: Die Auswirkungen der Naturschutzgebietsfestsetzungen auf den Forstbetrieb sind im Forstausschuss zu erörtern. Die Naturschutzwürdigkeit einzelner Flächen am Ortsrand von Iversheim (Festsetzung Ziffer 2.1-3) sind zu überprüfen. Schreiben vom 20.11.2007 Stellungnahme der Verwaltung Behandlung im weiteren Planverfahren Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Dem Forstbetrieb wurde der aktuelle Erlass zur Umsetzung der Ziele des Naturschutzes im Wald überlassen. Auch für die Forstflächen, welche als NSG festgesetzt werden sollen und überwiegend bereits heute NSG sind, gilt die Aussage, dass die Bewirtschaftung in der bisherigen Art und im bisherigen Umfang fortgesetzt werden kann (Sicherung des status quo). Die Anregung bezieht sich auf 2 Flächen am Ortsrand, die teils gehölzbestanden sind, teils als Grünland genutzt werden. Die Überprüfung soll im Rahmen der öffentlichen Auslegung erfolgen. Die Anregung genommen. wird zur Kenntnis Die Anregung wird im Rahmen der öffentlichen Auslegung geprüft. LP 04 “Bad Münstereifel“: Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 27 a LG NW - vom 04.07. bis einschließlich. 03.09.2007 - Abwägungsergebnis Auf den neuen Erlass zur Umsetzung der FFH-RL im Der Erlass sieht aus der Sicht der Verwaltung Die Stellungnahme wird im Rahmen Ziffern 2.1 und Wald. der ausdrücklich vertragliche Regelungen zur keine Änderungen gegenüber der bisherigen der öffentlichen Auslegung beachtet. Umsetzung der Schutzziele vorsieht, wird Erlasslage vor. Bereits heute ist es möglich, 4.0 S. 19/102 hingewiesen. Dies sollte auch Eingang in den bestimmte Verbote für den Waldbesitzer durch Landschaftsplan finden. vertragliche Regelungen zu ersetzen. Die Festsetzung Naturschutz stellt dann den sog. Drittschutz, also die Wirkung der Verbote gegenüber jedermann sicher. Im endgültigen Satzungstext sollen Hinweise auf die aktuelle Erlasslage und die dortigen Bestimmungen eingearbeitet werden. Parallel wird mit der Stadt Bad Münstereifel geklärt werden, ob für den Stadtwald, soweit eine NSGFestsetzung erfolgt, eine ergänzende vertragliche Regelung sinnvoll ist und abgeschlossen werden soll. Es wird auf den Widerspruch zwischen den Aussagen Der Umweltbericht stellt lediglich in allgemeiner Der Anregung wird im Rahmen der UmweltZiele und Auswirkungen der abschließenden bzgl. Totholzerhalt im Umweltbericht und den Form berticht Erstellung des Festsetzungen nach Ziffer 4 des Landschaftsplanes Landschaftsplanung dar. Der vermeintliche Umweltberichtes durch redaktionelle S. 8 Widerspruch auf Seite 8 Absatz 2 des Ergänzung gefolgt. Die geänderte hingewiesen. Umweltberichtes ergibt sich lediglich aus einer Formulierung lautet: unvollständigen Übernahme der Formulierungen Innerhalb der FFH-Lebensräume werden zur Festsetzung Ziffer 4. Dies soll im Kahlschläge begrenzt und in über 120endgültigen Satzungstext korrigiert werden. jährigen Laubbaumbeständen sind durchschnittlich 5-10 Bäume/ha des Oberstandes als Altholz im Wald für die Zerfallsphase zu belassen.