Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
67 kB
Datum
11.12.2007
Erstellt
28.11.07, 04:12
Aktualisiert
28.11.07, 04:12
Stichworte
Inhalt der Datei
LP 04 “Bad Münstereifel“: Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 27 a LG NW - vom 04.07. bis einschließlich. 03.09.2007 - Abwägungsergebnis
Einwender: Stadt Bad Münstereifel
TÖB-Nr:
038
P-Nr.:
Ziffer /
Seite
2.1-1
S. 19ff
2.1-3
S. 34
Anregungen / Bedenken
Folgende Bedenken und Anregungen werden vom
Einwender vorgebracht:
Die Einwenderin hat keine grundsätzlichen Bedenken
gegen die Planungen vorgetragen. Folgende
Anregungen werden mitgeteilt:
Die
Auswirkungen
der
Naturschutzgebietsfestsetzungen auf den Forstbetrieb sind im
Forstausschuss zu erörtern.
Die Naturschutzwürdigkeit einzelner Flächen am
Ortsrand von Iversheim (Festsetzung Ziffer 2.1-3) sind
zu überprüfen.
Schreiben vom 20.11.2007
Stellungnahme der Verwaltung
Behandlung im weiteren Planverfahren
Die Anregung wird zur Kenntnis genommen.
Dem Forstbetrieb wurde der aktuelle Erlass zur
Umsetzung der Ziele des Naturschutzes im
Wald überlassen. Auch für die Forstflächen,
welche als NSG festgesetzt werden sollen und
überwiegend bereits heute NSG sind, gilt die
Aussage, dass die Bewirtschaftung in der
bisherigen Art und im bisherigen Umfang
fortgesetzt werden kann (Sicherung des status
quo).
Die Anregung bezieht sich auf 2 Flächen am
Ortsrand, die teils gehölzbestanden sind, teils
als Grünland genutzt werden. Die Überprüfung
soll im Rahmen der öffentlichen Auslegung
erfolgen.
Die Anregung
genommen.
wird
zur
Kenntnis
Die Anregung wird im Rahmen der
öffentlichen Auslegung geprüft.
LP 04 “Bad Münstereifel“: Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 27 a LG NW - vom 04.07. bis einschließlich. 03.09.2007 - Abwägungsergebnis
Auf den neuen Erlass zur Umsetzung der FFH-RL im Der Erlass sieht aus der Sicht der Verwaltung Die Stellungnahme wird im Rahmen
Ziffern
2.1 und Wald. der ausdrücklich vertragliche Regelungen zur keine Änderungen gegenüber der bisherigen der öffentlichen Auslegung beachtet.
Umsetzung
der
Schutzziele
vorsieht,
wird Erlasslage vor. Bereits heute ist es möglich,
4.0
S. 19/102 hingewiesen. Dies sollte auch Eingang in den bestimmte Verbote für den Waldbesitzer durch
Landschaftsplan finden.
vertragliche Regelungen zu ersetzen. Die
Festsetzung Naturschutz stellt dann den sog.
Drittschutz, also die Wirkung der Verbote
gegenüber jedermann sicher.
Im endgültigen Satzungstext sollen Hinweise auf
die aktuelle Erlasslage und die dortigen
Bestimmungen eingearbeitet werden. Parallel
wird mit der Stadt Bad Münstereifel geklärt
werden, ob für den Stadtwald, soweit eine NSGFestsetzung
erfolgt,
eine
ergänzende
vertragliche
Regelung
sinnvoll
ist
und
abgeschlossen werden soll.
Es wird auf den Widerspruch zwischen den Aussagen Der Umweltbericht stellt lediglich in allgemeiner Der Anregung wird im Rahmen der
UmweltZiele
und
Auswirkungen
der abschließenden
bzgl. Totholzerhalt im Umweltbericht und den Form
berticht
Erstellung
des
Festsetzungen nach Ziffer 4 des Landschaftsplanes Landschaftsplanung dar. Der vermeintliche Umweltberichtes durch redaktionelle
S. 8
Widerspruch auf Seite 8 Absatz 2 des Ergänzung gefolgt. Die geänderte
hingewiesen.
Umweltberichtes ergibt sich lediglich aus einer Formulierung lautet:
unvollständigen Übernahme der Formulierungen Innerhalb der FFH-Lebensräume werden
zur Festsetzung Ziffer 4. Dies soll im Kahlschläge begrenzt und in über 120endgültigen Satzungstext korrigiert werden.
jährigen
Laubbaumbeständen
sind
durchschnittlich 5-10 Bäume/ha des
Oberstandes als Altholz im Wald für die
Zerfallsphase zu belassen.