Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
16 kB
Datum
21.01.2010
Erstellt
11.02.10, 06:44
Aktualisiert
11.02.10, 06:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschusses
Immobilien am 21.01.2010
8
Wirtschaftsplan 2010 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt (695/2009)
Entsprechend des Vorschlages der Verwaltung wird dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen,
dass mit der Ausführung der Maßnahmen, die im Entwurf des Wirtschaftsplanes mit Priorität 1
gekennzeichnet sind, sowie mit dem Ausbau der Kindergärten begonnen werden kann. Die
Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan hat dann, nach Vorberatung in den Fachausschüssen,
in Zusammenhang mit der Verabschiedung des Haushaltes 2010 zu erfolgen.
Abweichend von der bisherigen Beschlusslage sollte in 2010 bei den nachfolgenden Maßnahmen
wie folgt verfahren werden:
-
Der Rat der Stadt hat ein umfassendes Ausbauprogramm für Kindergärten zur Betreuung der
Unter-3-Jährigen beschlossen. Die ersten Einrichtungen sollten zum 31.08.2010 betriebsfertig
sein. Dieser Termin ist bereits jetzt nicht zu halten. Mit den Baumaßnahmen sollte daher
unverzüglich begonnen werden.
-
Über die Verwendung der Mittel aus dem Konjunkturpaket II hat der Rat der Stadt im Jahr 2009
entschieden. Die haushaltsrechtliche Umsetzung erfolgt im Wesentlichen mit dem
Wirtschaftsplan 2010 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft. Die Maßnahmen befinden sich
bereits in der Umsetzung und müssen zum Ende des Jahres 2010 abgeschlossen sein.
-
Zur energetischen Sanierung der Realschule Liblar hat die Stadt einen Bewilligungsbescheid
erhalten. Mit den Baumaßnahmen sollte in den Sommerferien 2010 begonnen werden. Dazu
müssen noch im Januar 2010 die ersten Aufträge erteilt werden.
Die Stadt hat nach § 82 GO vorzugehen und darf nur Aufwendungen entstehen lassen, zu
denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben
unaufschiebbar sind.
Weiterhin können derzeit Darlehen nur mit Zustimmung der Kommunalaufsicht aufgenommen
werden. Mit der Kommunalaufsicht ist kurzfristig Kontakt aufzunehmen. Bevor eine
Entscheidung der Kommunalaufsicht vorliegt, ist wie folgt zu verfahren:
Maßnahmen aus den Wirtschaftsplänen der Vorjahre dürfen weiter umgesetzt werden.
Dies gilt z.B. für den Bau des Bürgerbüros in Lechenich.
Alle Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket können ausgeführt werden.
Mit der Erweiterung von Kindergärten kann noch nicht begonnen werden. Die
beauftragten Planungen werden bis Leistungsphase 4 abgewickelt. Alle fur die Genehmigung
der
Vorhaben erforderlichen Arbeiten sollen beauftragt werden. Weitere Maßnahmen
werden nicht umgesetzt.
Die Planungen für die Sanierung der Realschule Liblar werden fortgesetzt.
Ausschreibungen
werden noch nicht verschickt.
Ergänzend sind die Ausgaben für laufende Unterhaltungsmaßnahmen möglichst zu
beschränken.
Es dürfen nur zwingend Reparaturen ausgeführt werden, die für die Aufrechterhaltung der
Betriebsbereitschaft erforderlich sind.
Zusätzlich wird die Verwaltung beauftragt:
bei der Erneuerung der Heizungsanlagen den Bau von Mikroblockheizwerken zu prüfen,
zum Bau des Nahwärmenetzes im Schulzentrum Liblar eine Vorlage zu erstellen,
der Vorlage eine Liste über die zum Verkauf geeigneten Wohnungen beizufügen.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschusses Immobilien vom 21.01.2010
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