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Beschlusstext (Wirtschaftsplan 2010 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
16 kB
Datum
21.01.2010
Erstellt
11.02.10, 06:44
Aktualisiert
11.02.10, 06:44
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Inhalt der Datei

Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschusses Immobilien am 21.01.2010 8 Wirtschaftsplan 2010 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt (695/2009) Entsprechend des Vorschlages der Verwaltung wird dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen, dass mit der Ausführung der Maßnahmen, die im Entwurf des Wirtschaftsplanes mit Priorität 1 gekennzeichnet sind, sowie mit dem Ausbau der Kindergärten begonnen werden kann. Die Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan hat dann, nach Vorberatung in den Fachausschüssen, in Zusammenhang mit der Verabschiedung des Haushaltes 2010 zu erfolgen. Abweichend von der bisherigen Beschlusslage sollte in 2010 bei den nachfolgenden Maßnahmen wie folgt verfahren werden: - Der Rat der Stadt hat ein umfassendes Ausbauprogramm für Kindergärten zur Betreuung der Unter-3-Jährigen beschlossen. Die ersten Einrichtungen sollten zum 31.08.2010 betriebsfertig sein. Dieser Termin ist bereits jetzt nicht zu halten. Mit den Baumaßnahmen sollte daher unverzüglich begonnen werden. - Über die Verwendung der Mittel aus dem Konjunkturpaket II hat der Rat der Stadt im Jahr 2009 entschieden. Die haushaltsrechtliche Umsetzung erfolgt im Wesentlichen mit dem Wirtschaftsplan 2010 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft. Die Maßnahmen befinden sich bereits in der Umsetzung und müssen zum Ende des Jahres 2010 abgeschlossen sein. - Zur energetischen Sanierung der Realschule Liblar hat die Stadt einen Bewilligungsbescheid erhalten. Mit den Baumaßnahmen sollte in den Sommerferien 2010 begonnen werden. Dazu müssen noch im Januar 2010 die ersten Aufträge erteilt werden. Die Stadt hat nach § 82 GO vorzugehen und darf nur Aufwendungen entstehen lassen, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Weiterhin können derzeit Darlehen nur mit Zustimmung der Kommunalaufsicht aufgenommen werden. Mit der Kommunalaufsicht ist kurzfristig Kontakt aufzunehmen. Bevor eine Entscheidung der Kommunalaufsicht vorliegt, ist wie folgt zu verfahren: Maßnahmen aus den Wirtschaftsplänen der Vorjahre dürfen weiter umgesetzt werden. Dies gilt z.B. für den Bau des Bürgerbüros in Lechenich. Alle Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket können ausgeführt werden. Mit der Erweiterung von Kindergärten kann noch nicht begonnen werden. Die beauftragten Planungen werden bis Leistungsphase 4 abgewickelt. Alle fur die Genehmigung der Vorhaben erforderlichen Arbeiten sollen beauftragt werden. Weitere Maßnahmen werden nicht umgesetzt. Die Planungen für die Sanierung der Realschule Liblar werden fortgesetzt. Ausschreibungen werden noch nicht verschickt. Ergänzend sind die Ausgaben für laufende Unterhaltungsmaßnahmen möglichst zu beschränken. Es dürfen nur zwingend Reparaturen ausgeführt werden, die für die Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft erforderlich sind. Zusätzlich wird die Verwaltung beauftragt: bei der Erneuerung der Heizungsanlagen den Bau von Mikroblockheizwerken zu prüfen, zum Bau des Nahwärmenetzes im Schulzentrum Liblar eine Vorlage zu erstellen, der Vorlage eine Liste über die zum Verkauf geeigneten Wohnungen beizufügen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschusses Immobilien vom 21.01.2010 Seite 2