Daten
Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Datum
13.09.2011
Erstellt
07.09.11, 18:01
Aktualisiert
07.09.11, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP8149/2011
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 40
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss
13.09.2011
Betreff:
Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes in NRW - hier Schulsozialarbeit
Beschlussvorschlag:
Der Familien-, Bildungs-, und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung
zur Kenntnis.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Inhalt der Mitteilung:
Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales, das Ministerium für Schule und
Weiterbildung und das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des
Landes NRW haben bzgl. der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes in NRW
einen Erlass zur Schulsozialarbeit erstellt.
Die Finanzierung der Schulsozialarbeit ist Teil des Bildungs- und Teilhabepaketes; aktuell
existieren jedoch zur Umsetzung noch keine gesetzlichen Grundlagen. Die Finanzierung
wird indirekt geregelt über § 46 SGB II (5), als eine erhöhte Bundesbeteiligung an den
Kosten zur Unterkunft. Die Mittel i. H. v. 400 Millionen Euro jährlich für das Mittagessen in
Horten und für die Schulsozialarbeit können die Kommunen für das Mittagessen und für
die Einstellung von rd. 3.000 Schulsozialarbeitern verwenden. Vorgaben über die
Aufteilung der Gelder zwischen Hortmittagessen und Schulsozialarbeit gibt es nicht. Es
kann jedoch davon ausgegangen werden, dass der Großteil der Gelder für
Schulsozialarbeit verwendet werden kann, da es in NRW kaum mehr Horte gibt. Zu
beachten ist, dass die Mittel für Schulsozialarbeit nur bis zum 31.12.2013 durch den Bund
finanziert werden. Es ist unklar, wie aufgebaute Strukturen und Angebote der
Schulsozialarbeit ab 2014 erhalten bleiben sollen, wenn die Finanzierung des Bundes
ausläuft.
Die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes obliegt den Kreisen und kreisfreien
Städten. Der Erlass vom 07.07.2011 gibt Hinweise für die Umsetzung der
Schulsozialarbeit als Teil des Bildungs- und Teilhabepaketes, die im Nachfolgenden kurz
zusammengefasst werden.
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die Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes ist Teil einer
präventiven Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Sozialpolitik und verfolgt die Ziele der
arbeitsmarktlichen und gesellschaftlichen Integration durch Bildung und Abbau der
Folgen wirtschaftlicher Armut, insbesondere gegen Bildungsarmut und soziale Exklusion.
Die Umsetzung soll in und im Umfeld von Schulen und in enger Zusammenarbeit mit den
zuständigen kommunalen Behörden und den freien Trägern der Jugendsozialarbeit
erfolgen.
zu den Aufgaben gehört bspw. u. a. die Vermittlung von Leistungen des Bildungs- und
Teilhabepaketes.
es soll sichergestellt werden, dass die Förderung der Schulsozialarbeit im Rahmen des
Bildungs- und Teilhabepaketes zusätzliche Angebote finanzieren soll. Neue
Doppelstrukturen sollen verhindert werden und es soll ebenso verhindert werden, dass
bestehende Angebote der Schulsozialarbeit aus Bundesmitteln refinanziert werden.
vorhandene Vernetzungsstrukturen vor Ort sollen ausgebaut und genutzt werden.
die Ausgaben im Bereich Schulsozialarbeit sollen zum Nachweis der Mittelverwendung
kontinuierlich dokumentiert werden.
die Umsetzung des Angebotes zusätzlicher Sozialarbeit bleibt der freien Ausgestaltung
der kommunalen Leistungsträger überlassen.
Der Landes-Jugend-Hilfe-Ausschuss hat angesichts der vielen offenen Fragen und der
Gefahr, dass jede Kommune andere Bedarfe aufgreift, in seiner Berichtsvorlage zur
Sitzung des LJHA vom 07.07.2011 empfohlen, sich am Erlass `Beschäftigung von
Fachkräften für Schulsozialarbeit an Schulen in NRW´ des Ministeriums für Schule und
Weiterbildung NRW vom 23.01.2008 (BASS 21-13 Nr. 6) zu orientieren. Dieser sieht
einheitliche konzeptionelle Grundlagen für die Gestaltung von Schulsozialarbeit vor. Hierzu
Mitteilungsvorlage WP8-149/2011
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Sitzungsvorlage
gehört die zentrale Verantwortung der Jugendämter für die Entwicklung und Ausgestaltung
bedarfsgerechter kommunaler Konzepte von Schulsozialarbeit.
Das Thema Schulsozialarbeit wurde am 20.07.2011 im Rhein-Erft-Kreis im Rahmen der
Schuldezernentenkonferenz besprochen. Beabsichtigt ist, den auf den Rhein-Erft-Kreis
entfallenden Finanzanteil i. H. v. 2,2 Mio. Euro pro Jahr den Kommunen in den Jahren
2011 bis 2013 zur eigenverantwortlichen Verwendung zu übertragen. Entsprechend der
Verfahrensweise im Kreis Unna soll `Verteilschlüssel´ die Gesamtschülerzahl bilden; für
die Stadt Bedburg entspräche dies einem jährlichen Anteil von rd. 103 T€. Der
Vereinbarungsentwurf des Kreises liegt zur Zeit der Sitzungsvorlagenerstellung noch nicht
vor; zum weiteren Zeitablauf sind folgende Termine angedacht:
- 14.09.2011 Schuldezernentenkonferenz
- 16.09.2011 Bürgermeisterkonferenz
- 28.09.2011 Schulausschuss des Rhein-Erft-Kreises
- 29.09.2011 Sozialausschuss des Rhein-Erft-Kreises
- 06.10.2011 Kreisausschuss
- 13.10.2011 Kreistag
Die Verwaltung wird über die weitere Entwicklung in der Thematik `Schulsozialarbeit im
Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes´ zeitnah im Fachausschuss berichten.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 05.09.2011
----------------------------------Keller
----------------------------------Kramer
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter
gesehen:
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
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