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Mitteilungsvorlage (Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes in NRW - hier Schulsozialarbeit)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Datum
13.09.2011
Erstellt
07.09.11, 18:01
Aktualisiert
07.09.11, 18:01
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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP8149/2011 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 40 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss 13.09.2011 Betreff: Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes in NRW - hier Schulsozialarbeit Beschlussvorschlag: Der Familien-, Bildungs-, und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Inhalt der Mitteilung: Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales, das Ministerium für Schule und Weiterbildung und das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW haben bzgl. der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes in NRW einen Erlass zur Schulsozialarbeit erstellt. Die Finanzierung der Schulsozialarbeit ist Teil des Bildungs- und Teilhabepaketes; aktuell existieren jedoch zur Umsetzung noch keine gesetzlichen Grundlagen. Die Finanzierung wird indirekt geregelt über § 46 SGB II (5), als eine erhöhte Bundesbeteiligung an den Kosten zur Unterkunft. Die Mittel i. H. v. 400 Millionen Euro jährlich für das Mittagessen in Horten und für die Schulsozialarbeit können die Kommunen für das Mittagessen und für die Einstellung von rd. 3.000 Schulsozialarbeitern verwenden. Vorgaben über die Aufteilung der Gelder zwischen Hortmittagessen und Schulsozialarbeit gibt es nicht. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass der Großteil der Gelder für Schulsozialarbeit verwendet werden kann, da es in NRW kaum mehr Horte gibt. Zu beachten ist, dass die Mittel für Schulsozialarbeit nur bis zum 31.12.2013 durch den Bund finanziert werden. Es ist unklar, wie aufgebaute Strukturen und Angebote der Schulsozialarbeit ab 2014 erhalten bleiben sollen, wenn die Finanzierung des Bundes ausläuft. Die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes obliegt den Kreisen und kreisfreien Städten. Der Erlass vom 07.07.2011 gibt Hinweise für die Umsetzung der Schulsozialarbeit als Teil des Bildungs- und Teilhabepaketes, die im Nachfolgenden kurz zusammengefasst werden. - - - - - die Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes ist Teil einer präventiven Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Sozialpolitik und verfolgt die Ziele der arbeitsmarktlichen und gesellschaftlichen Integration durch Bildung und Abbau der Folgen wirtschaftlicher Armut, insbesondere gegen Bildungsarmut und soziale Exklusion. Die Umsetzung soll in und im Umfeld von Schulen und in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen kommunalen Behörden und den freien Trägern der Jugendsozialarbeit erfolgen. zu den Aufgaben gehört bspw. u. a. die Vermittlung von Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes. es soll sichergestellt werden, dass die Förderung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes zusätzliche Angebote finanzieren soll. Neue Doppelstrukturen sollen verhindert werden und es soll ebenso verhindert werden, dass bestehende Angebote der Schulsozialarbeit aus Bundesmitteln refinanziert werden. vorhandene Vernetzungsstrukturen vor Ort sollen ausgebaut und genutzt werden. die Ausgaben im Bereich Schulsozialarbeit sollen zum Nachweis der Mittelverwendung kontinuierlich dokumentiert werden. die Umsetzung des Angebotes zusätzlicher Sozialarbeit bleibt der freien Ausgestaltung der kommunalen Leistungsträger überlassen. Der Landes-Jugend-Hilfe-Ausschuss hat angesichts der vielen offenen Fragen und der Gefahr, dass jede Kommune andere Bedarfe aufgreift, in seiner Berichtsvorlage zur Sitzung des LJHA vom 07.07.2011 empfohlen, sich am Erlass `Beschäftigung von Fachkräften für Schulsozialarbeit an Schulen in NRW´ des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW vom 23.01.2008 (BASS 21-13 Nr. 6) zu orientieren. Dieser sieht einheitliche konzeptionelle Grundlagen für die Gestaltung von Schulsozialarbeit vor. Hierzu Mitteilungsvorlage WP8-149/2011 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage gehört die zentrale Verantwortung der Jugendämter für die Entwicklung und Ausgestaltung bedarfsgerechter kommunaler Konzepte von Schulsozialarbeit. Das Thema Schulsozialarbeit wurde am 20.07.2011 im Rhein-Erft-Kreis im Rahmen der Schuldezernentenkonferenz besprochen. Beabsichtigt ist, den auf den Rhein-Erft-Kreis entfallenden Finanzanteil i. H. v. 2,2 Mio. Euro pro Jahr den Kommunen in den Jahren 2011 bis 2013 zur eigenverantwortlichen Verwendung zu übertragen. Entsprechend der Verfahrensweise im Kreis Unna soll `Verteilschlüssel´ die Gesamtschülerzahl bilden; für die Stadt Bedburg entspräche dies einem jährlichen Anteil von rd. 103 T€. Der Vereinbarungsentwurf des Kreises liegt zur Zeit der Sitzungsvorlagenerstellung noch nicht vor; zum weiteren Zeitablauf sind folgende Termine angedacht: - 14.09.2011 Schuldezernentenkonferenz - 16.09.2011 Bürgermeisterkonferenz - 28.09.2011 Schulausschuss des Rhein-Erft-Kreises - 29.09.2011 Sozialausschuss des Rhein-Erft-Kreises - 06.10.2011 Kreisausschuss - 13.10.2011 Kreistag Die Verwaltung wird über die weitere Entwicklung in der Thematik `Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes´ zeitnah im Fachausschuss berichten. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, 05.09.2011 ----------------------------------Keller ----------------------------------Kramer Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter gesehen: ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Mitteilungsvorlage WP8-149/2011 Seite 3