Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
11 kB
Datum
28.08.2008
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 19.08.2008
Fachbereich: III
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-95/2008
Vorlage
für den
Gemeinderat am 28.08.2008
- öffentlich -
Antrag des Herrn Bernd Weikopf aus Müddersheim vom 23.07.2008 zur
geplanten Hähnchenmastanlage in Vettweiß-Müddersheim auf Versagen des
gemeindlichen Einvernehmens
hier: Ergänzung zu TOP 4
In seinem Antrag geht Herr Weikopf auf das gemeindliche Einvernehmen zur
geplanten Hähnchenmastanlage in Müddersheim, sowie auf die verkehrstechnische
Situation innerhalb der Ortslage Müddersheim ein.
Bezüglich des Antrages auf Versagung des gemeindlichen Einvernehmens wird auf
die gemeindliche Vorlage und die Beratung unter TOP 5 verwiesen.
Gemäß der Brückenüberprüfung bleibt festzustellen, dass diese Thematik bereits vor
dem Antrag des Herrn Weikopf von der Verwaltung aufgegriffen wurde. So wurde
bereits Anfang des Jahres ein Auftrag erteilt, sämtliche Neffelbachbrücken der
Gemeinde Vettweiß technisch zu überprüfen. Diese Überprüfung der
Brückenbauwerke fand am 28.04.2008 durch den TÜV Rheinland statt. Zurzeit ist der
TÜV Rheinland dabei einen entsprechenden Folgeauftrag abzuarbeiten. Bezüglich
einer Untersuchung der Tragfähigkeit des örtlichen Straßennetzes, wäre dies doch
eine sehr kostenträchtige und nicht zielführende Maßnahme. Für die Belastung von
Straßenfahrbahnen sind die Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus und
Verkehrsflächen maßgebend. Demnach ist hierfür die Vekehrsbelastungszahl
maßgebend und nicht die Tonnage der Fahrzeuge. Eine entsprechende Information
des Ingenieurbüros Lützenberger & Jansen ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die
Amandusstraße in der Ortslage Müddersheim, als Hauptverkehrsstraße ist in den
Jahren 1997-2001 komplett neu ausgebaut worden und entspricht somit dem
heutigen Stand der Verkehrstechnik. Im Übrigen soll das örtliche Straßennetz durch
den Zu- und Ablieferverkehr nicht belastet werden. Dieser soll über die L 33 und den
angrenzenden Wirtschaftsweg erfolgen. Die L 33 als Landstraße ist geeignet, diesen
Verkehr aufzunehmen. Ferner ist eine Forderung der Gemeinde im Verfahren, dass
der Wirtschaftsweg im Bereich der Zufahrt zur Hähnchenmastanlage vom
Antragssteller zu unterhalten und instand zu setzen ist. Notwendiger, zusätzlicher
Verkehr zwischen Hofstelle und Standort der Hähnchenmastanlage, zur Betreuung
der Anlage, ist nicht zu vermeiden, wobei Verkehrsströme und
Verkehrsbelastungszahl zulässige Toleranzen nicht überschreiten werden. Im
Übrigen besitzt der Betrieb eine rückwärtige Anbindung an der Zufahrtsstraße zur L
33, die sich für diese Verkehrsströme anbietet.