Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
67 kB
Datum
28.08.2008
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Weikopf
Weikopf, Am Heidegraben 2, 52391 Vettweiß
An den Rat und den Bürgermeister
Herrn Josef Kranz
Gereonstraße 14
52391 Vettweiß
Vettweiß, den 17.08.2008
Anregung zur Beschlussvorlage des Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und
Wirtschaftsförderung am 12.08.2008 zum Genehmigungsantrag der Freiherr von Geyrschen
Verwaltung vom 08.02.2008 auf Errichtung und Betrieb einer Anlage mit 160.000 Plätzen für
Masthähnchen
Sehr geehrte/r Herr Kranz,
hiermit möchte ich Ihnen noch einmal schriftlich meine Bedenken zur Abstimmung über die
Beschlussvorlage aus dem Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung am
12.08.2008 in der nun folgenden Gemeinderatssitzung am 28.08.2008 mitteilen.
Wie ich bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss vom 14.08.2008 mündlich dargestellt habe,
ist die jetzige Beschlussvorlage absolut nicht ausreichend, nicht stichhaltig und nicht präzise genug
formuliert. Sollte das Einvernehmen der Gemeinde Vettweiß mit diesen unzureichend formulierten
Nebenbedingungen nach der jetzigen Beschlussvorlage gegeben werden, wird sich dieses nach dem
Erörterungstermin, aber auch nach einer Genehmigung immer wieder bei den dann auftretenden negativen
Umweltauswirkungen und Problemen einem Vergleich stellen müssen.
Der Bauantrag widmet sich offensichtlich in seiner vorliegenden Form nicht vertrauenswürdig den möglichen
Umweltgefahren. Bei mir persönlich hat schon im Vorfeld der Offenlage die mehrmalige vollständige
Rückgabe des Bauantrages durch die Behörde an den Antragsteller kein Vertrauen erweckt. Dieser
Vertrauensmangel ist nun nach Offenlage noch mal bestätigt worden, zum einen auch durch die einfachen
offensichtlichen Fehler, als Beispiel wären die widersprüchlichen Zahlen innerhalb des Antrages
(Wasserverbrauch, Mastendgewicht, Anzahl beschäftigter Personen,.. etc.) aber auch zum anderen die
unzureichende oder mangelhafte Berücksichtigung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), der gültigen
Fassung der Geruchs- Immissionsrichtlinie (GIRL), …etc. zu nennen. Wie bereits in der Sitzung gesagt,
habe ich dem Bürgermeister, wie auch den Fraktionsvorsitzenden meine eingereichte Einwendung
zukommen lassen, um das Ausmaß der Fehlerhaftigkeit weiter zu untermauern.
Dieser schlecht erarbeitete Zustand des Bauantrags ist somit für mich, aber auch für Sie zum jetzigen
Zeitpunkt offensichtlich erkennbar, so dass zusammenfassend und zweifelsfrei festgehalten werden kann,
dass der Antragsteller, sowie die Gutachter nicht sorgfältig mit der Betrachtung der möglichen Gefahren
umgegangen sind.
Die Nebenbedingungen der Beschlussvorlage des Ausschuss sind nun ebenfalls nach meiner Ansicht
unzureichend formuliert und würden sich in die o.g. unzuverlässige Beurteilung einreihen.
Einige Punkte möchte ich Ihnen im Folgenden nochmals präzise darstellen und erläutern:
„1. Bei der Lagerung und Ausbringung des Kots auf eigenen und sonstigen Flächen ist sicherzustellen, dass
keine unverhältnismäßig starke Fliegenpopulation entsteht. Die Flächen sind zu benennen und
kartographisch darzustellen.“
Wie definiert sich hier die Begrifflichkeit „unverhältnismäßig starke Fliegenpopulation“? Dieser Begriff ist sehr
dehnbar und wird letztendlich bei der Begutachtung keinerlei Klarheit bringen.
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Weikopf
„2. Die Maßnahmen im landschaftspflegerischen Begleitplan für durchzuführende Kompensationsmaßnahmen sollen zum frühestmöglichen Zeitpunkt erfolgen.“
„Frühestmöglich“ ist unrelevant, da es keine Auswirkungen haben wird, ob die Bepflanzung 2 Monate vor
dem Bau, während des Bau oder 2 Monate nach dem Bau gesetzt werden. Viel sinnvoller wäre hier die
Betrachtung der Größen der Pflanzen oder Gehölze gewesen. Aber auch die Frage, wie lange diese die
unmittelbare Nähe der unfiltrierten Abluft standhalten werden.
....
„4. Der mit dem Vorhaben einhergehende Zu- und Ablieferverkehr, hat über das überörtliche Straßennetz zu
erfolgen. Ortslagen sind von diesen Verkehrsströmen frei zu halten.“
Es ist offensichtlich, dass der Zu- und Ablieferverkehr über die L33 und B477 sowie der naheliegenden
Autobahn abgewickelt werden wird. Jedoch die Betrachtung der erhöhten Fahrtfrequenzen innerörtlich durch
landwirtschaftliche Fahrzeuge ist ganz außer Acht gelassen worden. Diesen hätte sich diese
Nebenbedingung besser widmen sollen.
„5. Die notwendige Unterhaltung und Instandsetzung des angrenzenden Wirtschaftsweges ist im Bereich der
Anlage durch den Antragsteller zu übernehmen.“
Diese Aussage ist absolut unzureichend und lässt weitere spätere Streitigkeiten zu, auch vor dem
Hintergrund, da der jetzige Zustand schon schlecht ist. Die Forderung an den Antragsteller sollte wesentlich
präziser formuliert werden.
...
„8. Mögliche Auswirkungen aufgrund der vorhandenen Windkraftanlagen sollten begutachtet werden.“
Ebenso wie bei Punkt 3 ist mit Sicherheit zu erwarten, dass es ein zwangsläufig zu behandelndes Thema
ist.
Um spätere unangenehme Fragen gegenüber den nun zustimmenden Ratsmitgliedern zu vermeiden rufe
ich Sie hiermit dazu auf, ggf. eine Fristverlängerung für die Gemeinde zu beantragen und das Thema
angemessen seiner Wichtigkeit nochmals ausführlicher zu beraten. Dieses ist unbedingt geboten, da ja
schon jetzt den Medien zu entnehmen ist, wie sehr sich der Antragsteller auf das Einvernehmen stützen wird
und es schon jetzt zu erkennen ist, wie groß die Blamage für den Rat und die Gemeinde sein wird, wenn
sich die unzureichende Betrachtung vor der möglichen Genehmigung in der Zukunft rächen wird.
Ich bitte um Ihre Vernunft, nicht in diese offensichtliche Falle zu tappen und sich einzureihen sowie sich
hemmungslos in die dann schon zwangsweise vorprogrammierten Probleme und Argumentationsnot zu
begeben. Denn nach der Gemeinde Vettweiß und dem Rat wird als Erstes gerufen, wenn etwas schief geht!
Lassen Sie nicht zu, gefragt zu werden:
-Warum hat die Gemeinde und der Rat das nicht vorher erkannt und ausreichend behandelt?
-Haben „die“ das nicht im Antrag auch gesehen, wie alle privaten Einwender?
-Die Ratsmitglieder waren doch Träger öffentlicher Belange und für uns Bürger zuständig?
-Warum muss der Steuerzahler nun wieder die Schäden ausbaden und warum hat die Politik sich
nicht um die möglichen verbindlichen Forderungen aus dem Umweltschadensgesetz gekümmert?
Zeigen Sie der Bevölkerung, dass Sie sich mit der Thematik ausreichend befasst haben und fordern Sie als
Beispiel vom Antragsteller eine Darstellung, warum keine Abluftfiltertechnik eingesetzt werden kann, erörtern
Sie öffentlich, warum eine eigene Anbindung der innerörtlich befindlichen Betriebe mit der L33 nicht möglich
sein soll und präzisieren Sie die oben genannten Nebenbedingungen. Der Antragsteller wird es Ihnen
nachsehen, er profitiert ja auch davon, wenn die Anlage reibungsloser läuft, genauso wie das
Gemeindeleben, wofür Sie ja weiterhin zuständig sind.
Für weitere Anregungen, Hilfe und Rückfragen stehe ich Ihnen gerne weiterhin jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichem Grüßen
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