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Vorlage (Anlage zur Vorlage V-95/2008)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
67 kB
Datum
28.08.2008
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
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Inhalt der Datei

Weikopf Weikopf, Am Heidegraben 2, 52391 Vettweiß An den Rat und den Bürgermeister Herrn Josef Kranz Gereonstraße 14 52391 Vettweiß Vettweiß, den 17.08.2008 Anregung zur Beschlussvorlage des Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung am 12.08.2008 zum Genehmigungsantrag der Freiherr von Geyrschen Verwaltung vom 08.02.2008 auf Errichtung und Betrieb einer Anlage mit 160.000 Plätzen für Masthähnchen Sehr geehrte/r Herr Kranz, hiermit möchte ich Ihnen noch einmal schriftlich meine Bedenken zur Abstimmung über die Beschlussvorlage aus dem Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung am 12.08.2008 in der nun folgenden Gemeinderatssitzung am 28.08.2008 mitteilen. Wie ich bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss vom 14.08.2008 mündlich dargestellt habe, ist die jetzige Beschlussvorlage absolut nicht ausreichend, nicht stichhaltig und nicht präzise genug formuliert. Sollte das Einvernehmen der Gemeinde Vettweiß mit diesen unzureichend formulierten Nebenbedingungen nach der jetzigen Beschlussvorlage gegeben werden, wird sich dieses nach dem Erörterungstermin, aber auch nach einer Genehmigung immer wieder bei den dann auftretenden negativen Umweltauswirkungen und Problemen einem Vergleich stellen müssen. Der Bauantrag widmet sich offensichtlich in seiner vorliegenden Form nicht vertrauenswürdig den möglichen Umweltgefahren. Bei mir persönlich hat schon im Vorfeld der Offenlage die mehrmalige vollständige Rückgabe des Bauantrages durch die Behörde an den Antragsteller kein Vertrauen erweckt. Dieser Vertrauensmangel ist nun nach Offenlage noch mal bestätigt worden, zum einen auch durch die einfachen offensichtlichen Fehler, als Beispiel wären die widersprüchlichen Zahlen innerhalb des Antrages (Wasserverbrauch, Mastendgewicht, Anzahl beschäftigter Personen,.. etc.) aber auch zum anderen die unzureichende oder mangelhafte Berücksichtigung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), der gültigen Fassung der Geruchs- Immissionsrichtlinie (GIRL), …etc. zu nennen. Wie bereits in der Sitzung gesagt, habe ich dem Bürgermeister, wie auch den Fraktionsvorsitzenden meine eingereichte Einwendung zukommen lassen, um das Ausmaß der Fehlerhaftigkeit weiter zu untermauern. Dieser schlecht erarbeitete Zustand des Bauantrags ist somit für mich, aber auch für Sie zum jetzigen Zeitpunkt offensichtlich erkennbar, so dass zusammenfassend und zweifelsfrei festgehalten werden kann, dass der Antragsteller, sowie die Gutachter nicht sorgfältig mit der Betrachtung der möglichen Gefahren umgegangen sind. Die Nebenbedingungen der Beschlussvorlage des Ausschuss sind nun ebenfalls nach meiner Ansicht unzureichend formuliert und würden sich in die o.g. unzuverlässige Beurteilung einreihen. Einige Punkte möchte ich Ihnen im Folgenden nochmals präzise darstellen und erläutern: „1. Bei der Lagerung und Ausbringung des Kots auf eigenen und sonstigen Flächen ist sicherzustellen, dass keine unverhältnismäßig starke Fliegenpopulation entsteht. Die Flächen sind zu benennen und kartographisch darzustellen.“ Wie definiert sich hier die Begrifflichkeit „unverhältnismäßig starke Fliegenpopulation“? Dieser Begriff ist sehr dehnbar und wird letztendlich bei der Begutachtung keinerlei Klarheit bringen. Seite 1 von 2 Weikopf „2. Die Maßnahmen im landschaftspflegerischen Begleitplan für durchzuführende Kompensationsmaßnahmen sollen zum frühestmöglichen Zeitpunkt erfolgen.“ „Frühestmöglich“ ist unrelevant, da es keine Auswirkungen haben wird, ob die Bepflanzung 2 Monate vor dem Bau, während des Bau oder 2 Monate nach dem Bau gesetzt werden. Viel sinnvoller wäre hier die Betrachtung der Größen der Pflanzen oder Gehölze gewesen. Aber auch die Frage, wie lange diese die unmittelbare Nähe der unfiltrierten Abluft standhalten werden. .... „4. Der mit dem Vorhaben einhergehende Zu- und Ablieferverkehr, hat über das überörtliche Straßennetz zu erfolgen. Ortslagen sind von diesen Verkehrsströmen frei zu halten.“ Es ist offensichtlich, dass der Zu- und Ablieferverkehr über die L33 und B477 sowie der naheliegenden Autobahn abgewickelt werden wird. Jedoch die Betrachtung der erhöhten Fahrtfrequenzen innerörtlich durch landwirtschaftliche Fahrzeuge ist ganz außer Acht gelassen worden. Diesen hätte sich diese Nebenbedingung besser widmen sollen. „5. Die notwendige Unterhaltung und Instandsetzung des angrenzenden Wirtschaftsweges ist im Bereich der Anlage durch den Antragsteller zu übernehmen.“ Diese Aussage ist absolut unzureichend und lässt weitere spätere Streitigkeiten zu, auch vor dem Hintergrund, da der jetzige Zustand schon schlecht ist. Die Forderung an den Antragsteller sollte wesentlich präziser formuliert werden. ... „8. Mögliche Auswirkungen aufgrund der vorhandenen Windkraftanlagen sollten begutachtet werden.“ Ebenso wie bei Punkt 3 ist mit Sicherheit zu erwarten, dass es ein zwangsläufig zu behandelndes Thema ist. Um spätere unangenehme Fragen gegenüber den nun zustimmenden Ratsmitgliedern zu vermeiden rufe ich Sie hiermit dazu auf, ggf. eine Fristverlängerung für die Gemeinde zu beantragen und das Thema angemessen seiner Wichtigkeit nochmals ausführlicher zu beraten. Dieses ist unbedingt geboten, da ja schon jetzt den Medien zu entnehmen ist, wie sehr sich der Antragsteller auf das Einvernehmen stützen wird und es schon jetzt zu erkennen ist, wie groß die Blamage für den Rat und die Gemeinde sein wird, wenn sich die unzureichende Betrachtung vor der möglichen Genehmigung in der Zukunft rächen wird. Ich bitte um Ihre Vernunft, nicht in diese offensichtliche Falle zu tappen und sich einzureihen sowie sich hemmungslos in die dann schon zwangsweise vorprogrammierten Probleme und Argumentationsnot zu begeben. Denn nach der Gemeinde Vettweiß und dem Rat wird als Erstes gerufen, wenn etwas schief geht! Lassen Sie nicht zu, gefragt zu werden: -Warum hat die Gemeinde und der Rat das nicht vorher erkannt und ausreichend behandelt? -Haben „die“ das nicht im Antrag auch gesehen, wie alle privaten Einwender? -Die Ratsmitglieder waren doch Träger öffentlicher Belange und für uns Bürger zuständig? -Warum muss der Steuerzahler nun wieder die Schäden ausbaden und warum hat die Politik sich nicht um die möglichen verbindlichen Forderungen aus dem Umweltschadensgesetz gekümmert? Zeigen Sie der Bevölkerung, dass Sie sich mit der Thematik ausreichend befasst haben und fordern Sie als Beispiel vom Antragsteller eine Darstellung, warum keine Abluftfiltertechnik eingesetzt werden kann, erörtern Sie öffentlich, warum eine eigene Anbindung der innerörtlich befindlichen Betriebe mit der L33 nicht möglich sein soll und präzisieren Sie die oben genannten Nebenbedingungen. Der Antragsteller wird es Ihnen nachsehen, er profitiert ja auch davon, wenn die Anlage reibungsloser läuft, genauso wie das Gemeindeleben, wofür Sie ja weiterhin zuständig sind. Für weitere Anregungen, Hilfe und Rückfragen stehe ich Ihnen gerne weiterhin jederzeit zur Verfügung. Mit freundlichem Grüßen Seite 2 von 2