Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
10 kB
Datum
10.12.2009
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 26.10.2009
Fachbereich: II
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-118/2009
Vorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss am 26.11.2009
Gemeinderat am 10.12.2009
- öffentlich -
Zuschüsse zur Förderung des Sports im Haushaltsjahr 2009;
hier: Vorschlag des Gemeindesportbundes Vettweiß zur Verteilung der
Sportfördermittel in der Gemeinde Vettweiß
Begründung:
Der Vorstand des Gemeindesportbundes Vettweiß hat in seiner Sitzung am 16.11.2009
beschlossen, dass der Verteilungsmodus des Vorjahres wieder auf die Verteilung der
Zuschüsse 2009 angewandt werden soll. Die Verteilung ist der Anlage zu entnehmen.
Hierin wurde berücksichtigt, dass Vereine mit Liegenschaften und entsprechender Nutzung
durch eigene Mannschaften stärker bezuschusst werden sollen als Vereine ohne
Liegenschaften und ohne Mannschaften. Zusätzlich wird die Jugend gefördert. Diesbezüglich
berücksichtigt der Verteilungsvorschlag den Mehraufwand von Vereinen mit 11er
Juniorenmannschaften im Gegensatz zu den 7er Juniorenmannschaften.
Der Pool-Billard-Club Kelz wurde im letzten Jahr erstmalig bei der Verteilung berücksichtigt.
In 2009 erhält dieser keine Förderung, da mangels Spielbetrieb im Verein auf einen
Zuschuss verzichtet wird.
Der Sachverhalt wurde in der Jahreshauptversammlung des GSB Vettweiß am 16.11.2009
mit den betroffenen Sportvereinen besprochen, so dass der einvernehmliche
Verteilungsvorschlag vorliegt.
Die zu verteilenden Zuschüsse werden teilweise mit den Betriebskosten für die Sportheime
bzw. Turnhallengebühren verrechnet. Da eine Ratssitzung erst am 10.12.09 terminiert ist,
sollte die Vergabe per Dringlichkeit durch den Haupt- und Finanzausschuss erfolgen.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt gem. § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW,
die Sportfördermittel 2009 entsprechend dem Vorschlag des Gemeindesportbundes
Vettweiß vom 16.11.2009 an die Vereine zu verteilen.
Auswirkungen auf den Haushalt:
Die Ergebnis- und Finanzrechnung werden jeweils mit 38.627,00 EURO bei Produkt
080.421.001.000 belastet.