Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
56 kB
Datum
04.03.2008
Erstellt
22.02.08, 09:36
Aktualisiert
22.02.08, 09:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 378/2007
08.02.2008
Az.: 66
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
20.02.2008
Kreisausschuss
04.03.2008
K 69, Neubau Brücke über den Lampertsbach
hier: Zustimmung zur Bauentwurfsplanung
Sachbearbeiter/in: Herr Mohr
Tel.: 15 238
Abt.: 66
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Produkt: 542 01 9 783246
Haushaltsrest 15.000,00 € (D 80/2008)
Verpflichtungserm. 135.000,00 €
X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
um
€
Mehreinnahme bei Hst.
um
€
sonst:
Der Restbetrag in Höhe von 10.000,00 € wird zusätzlich im
Haushalt 2009 veranschlagt.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreisausschuss stimmt dem Bauentwurf zum Neubau der Brücke über den Lampertsbach sowie
den Anpassungen im vorgelagerten Fahrbahnbereich im Zuge der Kreisstraße 69 zu.
Begründung:
Mit Beschluss zu V 247/2006 wurde der Vorplanung zum Neubau der Brücke über den Lampertsbach
zugestimmt. Inzwischen wurde die Entwurfsplanung erarbeitet.
2
Die Planung sieht den Neubau eines HAMCO-Profils anstelle der nicht mehr den technischen
Anforderungen entsprechenden vorhandenen Brücke vor. Gleichzeitig soll durch die Verbreiterung
der Fahrbahn im Brückenbereich und die Veränderung des Kreuzungswinkels des Bauwerks mit dem
Gewässer eine Entschärfung der heutigen Gefahrenstelle erzielt werden.
Die technischen Details wurden in der vorangegangenen Vorlage beschrieben. Das Ergebnis der
Entwurfsplanung ist den beigefügten Anlagen zu entnehmen. Wesentliche technische Abweichungen
ergaben sich bei der Erstellung der Entwurfsplanung nicht.
Der Straßenaufbau erfolgt auf einer Länge von 110 m gemäß RStO 01, Bauklasse IV mit
4,0 cm
14,0 cm
52,0 cm
70,0 cm
Asphaltdeckschicht
Bitum. Tragschicht
Frostschutzschicht
Gesamtaufbaustärke
Für das Bauwerk selbst ist ein HAMCO-Profil aus Stahlfertigteilen als Kreissegment (KB 20)
vorgesehen.
Die Maßnahme wurde im Vorfeld mit den zuständigen Genehmigungsbehörden abgestimmt. Im
Rahmen der Genehmigungsplanung werden nun entsprechende Antragsunterlagen vorbereitet und
zur Genehmigung vorgelegt.
Die reinen Baukosten der Maßnahme belaufen sich gemäß Kostenberechnung auf nun 160.000,- €.
Auf das Bauwerk entfallen hiervon ca. 63.000,- €. Die verbleibenden 97.000,- € wurden für den
Straßenbau veranschlagt. Darüber hinaus sind Planungskosten in Höhe von 16.000,- € zu
veranschlagen.
Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da die bestehende Straße und Brücke lediglich erneuert
werden.
Mit der Bezirksregierung Köln konnten positive Gespräche hinsichtlich der Förderung der Maßnahme
aus Mitteln des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes geführt werden. Demnach ist vorbehaltlich
der Prüfung des Finanzierungsantrags mit einer Bewilligung der Maßnahme in 2008 zu rechnen.
Seitens der Fachabteilung wird daher vorgeschlagen, der Entwurfsplanung zum Neubau der Brücke
über den Lampertsbach sowie den Anpassungen im vorgelagerten Fahrbahnbereich im Zuge der K
69 zuzustimmen, damit kurzfristig der Finanzierungsantrag bei der Bezirksregierung Köln vorgelegt
werden kann.
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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