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Beschlussvorlage (Der Rat der Stadt Bedburg stellt den beigefügten Entwurf des Jahresabschlusses 2009 ge-mäß § 95 Abs. 3 Satz 2 GO NRW fest)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
21 kB
Datum
18.10.2011
Erstellt
12.10.11, 18:02
Aktualisiert
17.10.11, 18:02
Beschlussvorlage (Der Rat der Stadt Bedburg stellt den beigefügten Entwurf des Jahresabschlusses 2009 ge-mäß § 95 Abs. 3 Satz 2 GO NRW fest) Beschlussvorlage (Der Rat der Stadt Bedburg stellt den beigefügten Entwurf des Jahresabschlusses 2009 ge-mäß § 95 Abs. 3 Satz 2 GO NRW fest) Beschlussvorlage (Der Rat der Stadt Bedburg stellt den beigefügten Entwurf des Jahresabschlusses 2009 ge-mäß § 95 Abs. 3 Satz 2 GO NRW fest)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP8163/2011 Fachbereich I - Personal, Organisation und Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 18.10.2011 Betreff: Zuleitung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2010 Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg stellt den beigefügten Entwurf des Jahresabschlusses 2010 gemäß § 95 Abs. 3 Satz 2 GO NRW fest. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Gemäß § 95 Abs. 1 GO hat die Stadt Bedburg zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Bedburg vermitteln und die enthaltenen Daten sind zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus: ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ der Ergebnisrechnung der Finanzrechnung den Teilrechnungen der Bilanz und dem Anhang. Dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht beizufügen. Der Entwurf des Jahresabschlusses wird vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt. Der Bürgermeister leitet den von ihm bestätigten Entwurf innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres dem Rat zur Feststellung zu. Der Jahresabschluss 2010 wurde zum zweiten Mal mit der neuen Finanzsoftware Infoma erstellt. Insbesondere aufgrund der Übernahme der neuen Aufgaben (Jugendamt und untere Bauaufsicht) verzögerten sich die Jahresabschlussarbeiten. Die Haushaltssatzung der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2010 sah ein planerisches Defizit im Ergebnisplan in Höhe von 4.284.036 € vor. Das Defizit minderte planerisch in voller Höhe die allgemeine Rücklage. Die Gesamtergebnisrechnung 2010 weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 5.852.565,83 € aus. Die Ausgleichsrücklage kann teilweise wieder aufgefüllt werden. Der positive Jahresabschluss resultiert vorwiegend aus in der Haushaltsplanung 2010 nicht berücksichtigten einmaligen Effekten. Zum einen ist das positive Jahresergebnis durch eine hohe Gewerbesteuernachzahlung für die Jahre 2009 und 2010 geprägt. Weiterhin wurde Infrastrukturvermögen des Baugebietes „Im Spless“ bilanziell aktiviert. Bei der Aktivierung wurde ein größerer Betrag nach Abstimmung beitragsrechtlicher Fragestellungen mit der BDO Deutsche Warentreuhand AG als Ertrag gebucht. Detaillierte Informationen zu den positiven und negativen Planabweichungen und den bereits oben angesprochenen positiven Veränderungen können dem Lagebericht und dem Anhang entnommen werden. Bei einer Bilanzsumme von rd. 241 Mio. Euro beträgt das Eigenkapital rd. 90,3 Mio. Euro (37,45%). Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Bedburg beauftragte die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, BDO Deutsche Warentreuhand AG, die Prüfung des Jahresabschlusses 2010 vorzunehmen. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2010 durch die BDO ist zwischenzeitlich abgeschlossen. Der Prüfbericht wird derzeit erstellt und wird dem Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Bedburg zu seiner nächsten Sitzung vorgelegt. Der Entwurf des Jahresabschlusses des Jahres 2010 ist als Anlage beigefügt. Beschlussvorlage WP8-163/2011 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 50181 Bedburg, 05.10.2011 ----------------------------------Götz ----------------------------------Eßer Sachbearbeiter Fachbereichsleiter ----------------------------------Baum ----------------------------------Koerdt Stadtkämmerer Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-163/2011 Seite 3