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Vorlage (Gebührenkalkulation im Bereich Straßenreinigung und Winterdienst)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
12 kB
Datum
10.12.2009
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Vorlage (Gebührenkalkulation im Bereich Straßenreinigung und Winterdienst) Vorlage (Gebührenkalkulation im Bereich Straßenreinigung und Winterdienst)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 11.11.2009 Fachbereich: II Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-134/2009 Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss am 26.11.2009 Gemeinderat am 10.12.2009 - öffentlich - Gebührenkalkulation im Bereich Straßenreinigung und Winterdienst Begründung: 1) Ermittlung der ansatzfähigen Kosten Bei der Gebührenkalkulation für das Jahr 2010 wurde im ersten Schritt eine Kostenrechnung durchgeführt. Kosten, die nach § 6 Absatz 1 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) durch Benutzungsgebühren zu decken sind, sind gem. § 6, Absatz 2 KAG NRW die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten. Ansatzfähige Kosten sind Personalkosten, Sachkosten und Verwaltungsgemeinkosten. Bei Personalkosten und Sächlichen Ausgaben sowie Fahrzeugkosten und Ausgaben für den Straßenwinterdienst wurde aus den Kosten der letzten 3 Jahren ein Mittelwert gebildet, der dann als Ansatz für die Kalkulation genommen wurde. Die Verwaltungsgemeinkosten betragen 15% der Personalkosten. Die Berechnung der Kosten für die Straßenreinigung durch die beauftragte Fa. Poensgen ist aus der Anlage ersichtlich. Mit dem Landschaftsverband wurde eine Vereinbarung getroffen, wonach dieser einen Teil des Winterdienstes auf Gemeindestraßen (Anliegerstraßen) übernimmt. Im Jahr 2008 (Winter 07/08) entstanden dafür Kosten in Höhe von 5.814,62 Euro. Im Jahr 2009 (Winter 08/09) entstanden Kosten in Höhe von 9061,13 Euro. Hier wurde als Ansatz vom üblichen 3Jahres-Durchschnitt abgewichen und stattdessen der Mittelwert der Jahre 2008 und 2009 für die Kalkulation verwandt, da dieser Wert den wahrscheinlichen Kosten näher kommt. Kalkulatorische Abschreibung und Verzinsung entfallen ab dem Jahr 2009, da das vorhandene Anlagegut (Salzsilo) vollständig abgeschrieben ist. Bei Straßenreinigung ist die Rücklage aufgebraucht. Die Unterdeckung aus dem Jahr 2007 in Höhe von 311,18 € wird in die Kalkulation 2010 eingebracht, die Unterdeckung aus 2008 soll im Jahr 2011 in die Kalkulation eingebracht werden. Die Kostenunterdeckung beim Winterdienst aus dem Jahr 2006 wurde in den Jahren 2008 und 2009 ausgeglichen. In den Jahren 2007 und 2008 entstanden größere Überdeckungen, dadurch besteht zum 01.01.2009 eine Rücklage in Höhe von 12.297,22 Euro. Da Überdeckungen innerhalb der nächsten 3 Jahre nach dem Kalkulationszeitraum auszugleichen sind, wird in die Kalkulation 1/3 des Rücklagenbestandes eingebracht (4.099,07€). Die restliche Rücklage soll in den Folgejahren in die Kalkulation eingebracht werden. Von den ermittelten Gesamtkosten wurde bei beiden Bereichen der Allgemeinanteil in Höhe von 10% der jeweiligen Gesamtkosten abgezogen. Dieser Anteil stellt den auf die Interessen der Allgemeinheit entfallenden Anteil an Straßenreinigung und Winterdienst dar und ist aus allgemeinen Haushaltsmitteln zu finanzieren. 2) Kalkulation der Gebühren Straßenreinigung Im Bereich Straßenreinigung wurde eine Gewichtung (Äquivalenzziffernberechnung) der Strecken vorgenommen, um die unterschiedlichen Gebührensätze für die Reinigung örtlicher bzw. überörtlicher Straßen zu errechnen. Damit ist der Tatsache Rechnung getragen, dass auf örtlichen Straßen im Gegensatz zu den überörtlichen Straßen die Verschmutzung mehr durch den Anlieger selbst als durch den sonstigen Verkehr verursacht wird. Aus der anliegenden Berechnung ergeben sich folgende Gebührensätze für die Straßenreinigung: Straßenreinigung pro m Straßenfront auf örtlichen Straßen Straßenreinigung pro m Straßenfront auf überörtlichen Straßen 0,67 Euro 0,63 Euro Winterdienst Im Bereich Winterdienst werden die Gesamtkosten entsprechend der Strecken prozentual aufgeteilt auf Winterdienst auf Gemeindeverbindungswegen (58,21% der Gesamtstrecke) und Winterdienst auf Anliegerstraßen (41,79% der Gesamtstrecke). Der Winterdienst auf Gemeindeverbindungswegen ist nicht durch den Gebührenzahler sondern aus allgemeinen Haushaltsmitteln zu finanzieren. Im Jahr 2010 wird dieser Anteil voraussichtlich 25.775,35 Euro betragen. Die verbleibenden Kosten für den Winterdienst auf Anliegerstraßen sind auf die Anlieger beiderseits der Straßen zu verteilen, daher ist bei der Errechnung des Gebührensatzes nicht die tatsächliche Strecke, sondern die zweifache Strecke als Divisor eingesetzt. Aus der anliegenden Berechnung ergibt sich für den Winterdienst ein Gebührensatz in Höhe von 0,47 Euro je Meter Straßenfront auf Anliegerstraßen. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die anliegende Kalkulation zu beschließen. Auswirkungen auf den Haushalt: