Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
12 kB
Datum
10.12.2009
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 11.11.2009
Fachbereich: II
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-134/2009
Vorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss am 26.11.2009
Gemeinderat am 10.12.2009
- öffentlich -
Gebührenkalkulation im Bereich Straßenreinigung und Winterdienst
Begründung:
1) Ermittlung der ansatzfähigen Kosten
Bei der Gebührenkalkulation für das Jahr 2010 wurde im ersten Schritt eine Kostenrechnung
durchgeführt. Kosten, die nach § 6 Absatz 1 des Kommunalabgabengesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) durch Benutzungsgebühren zu decken sind, sind gem. §
6, Absatz 2 KAG NRW die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten.
Ansatzfähige Kosten sind Personalkosten, Sachkosten und Verwaltungsgemeinkosten. Bei
Personalkosten und Sächlichen Ausgaben sowie Fahrzeugkosten und Ausgaben für den
Straßenwinterdienst wurde aus den Kosten der letzten 3 Jahren ein Mittelwert gebildet, der
dann als Ansatz für die Kalkulation genommen wurde. Die Verwaltungsgemeinkosten
betragen 15% der Personalkosten.
Die Berechnung der Kosten für die Straßenreinigung durch die beauftragte Fa. Poensgen ist
aus der Anlage ersichtlich.
Mit dem Landschaftsverband wurde eine Vereinbarung getroffen, wonach dieser einen Teil
des Winterdienstes auf Gemeindestraßen (Anliegerstraßen) übernimmt. Im Jahr 2008
(Winter 07/08) entstanden dafür Kosten in Höhe von 5.814,62 Euro. Im Jahr 2009 (Winter
08/09) entstanden Kosten in Höhe von 9061,13 Euro. Hier wurde als Ansatz vom üblichen 3Jahres-Durchschnitt abgewichen und stattdessen der Mittelwert der Jahre 2008 und 2009 für
die Kalkulation verwandt, da dieser Wert den wahrscheinlichen Kosten näher kommt.
Kalkulatorische Abschreibung und Verzinsung entfallen ab dem Jahr 2009, da das
vorhandene Anlagegut (Salzsilo) vollständig abgeschrieben ist.
Bei Straßenreinigung ist die Rücklage aufgebraucht. Die Unterdeckung aus dem Jahr 2007
in Höhe von 311,18 € wird in die Kalkulation 2010 eingebracht, die Unterdeckung aus 2008
soll im Jahr 2011 in die Kalkulation eingebracht werden.
Die Kostenunterdeckung beim Winterdienst aus dem Jahr 2006 wurde in den Jahren 2008
und 2009 ausgeglichen. In den Jahren 2007 und 2008 entstanden größere Überdeckungen,
dadurch besteht zum 01.01.2009 eine Rücklage in Höhe von 12.297,22 Euro. Da
Überdeckungen innerhalb der nächsten 3 Jahre nach dem Kalkulationszeitraum
auszugleichen sind, wird in die Kalkulation 1/3 des Rücklagenbestandes eingebracht
(4.099,07€). Die restliche Rücklage soll in den Folgejahren in die Kalkulation eingebracht
werden.
Von den ermittelten Gesamtkosten wurde bei beiden Bereichen der Allgemeinanteil in Höhe
von 10% der jeweiligen Gesamtkosten abgezogen. Dieser Anteil stellt den auf die Interessen
der Allgemeinheit entfallenden Anteil an Straßenreinigung und Winterdienst dar und ist aus
allgemeinen Haushaltsmitteln zu finanzieren.
2)
Kalkulation der Gebühren
Straßenreinigung
Im Bereich Straßenreinigung wurde eine Gewichtung (Äquivalenzziffernberechnung) der
Strecken vorgenommen, um die unterschiedlichen Gebührensätze für die Reinigung örtlicher
bzw. überörtlicher Straßen zu errechnen. Damit ist der Tatsache Rechnung getragen, dass
auf örtlichen Straßen im Gegensatz zu den überörtlichen Straßen die Verschmutzung mehr
durch den Anlieger selbst als durch den sonstigen Verkehr verursacht wird.
Aus der anliegenden Berechnung ergeben sich folgende Gebührensätze für die
Straßenreinigung:
Straßenreinigung pro m Straßenfront auf örtlichen Straßen
Straßenreinigung pro m Straßenfront auf überörtlichen Straßen
0,67 Euro
0,63 Euro
Winterdienst
Im Bereich Winterdienst werden die Gesamtkosten entsprechend der Strecken prozentual
aufgeteilt auf Winterdienst auf Gemeindeverbindungswegen (58,21% der Gesamtstrecke)
und Winterdienst auf Anliegerstraßen (41,79% der Gesamtstrecke).
Der Winterdienst auf Gemeindeverbindungswegen ist nicht durch den Gebührenzahler
sondern aus allgemeinen Haushaltsmitteln zu finanzieren. Im Jahr 2010 wird dieser Anteil
voraussichtlich 25.775,35 Euro betragen.
Die verbleibenden Kosten für den Winterdienst auf Anliegerstraßen sind auf die Anlieger
beiderseits der Straßen zu verteilen, daher ist bei der Errechnung des Gebührensatzes nicht
die tatsächliche Strecke, sondern die zweifache Strecke als Divisor eingesetzt.
Aus der anliegenden Berechnung ergibt sich für den Winterdienst ein Gebührensatz in Höhe
von 0,47 Euro je Meter Straßenfront auf Anliegerstraßen.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die anliegende Kalkulation zu
beschließen.
Auswirkungen auf den Haushalt: