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Beschlusstext (Abgrabungsvorhaben in Kreuzau-Drove, Gemarkungsbereich "Pannefeld")

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,1 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Abgrabungsvorhaben in Kreuzau-Drove, Gemarkungsbereich "Pannefeld")

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS aus der 25. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 13.01.2003 TOP Betreff 4. Abgrabungsvorhaben der Firma KS Zens GmbH in Kreuzau-Drove, Gemarkungsbereich „Pannefeld“; hier: Erneute Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 38/2002 1. Ergänzung Beschluss: „Das Einvernehmen der Gemeinde Kreuzau gemäß § 36 (1) BauGB wird versagt, da die ausreichende Erschließung nicht gesichert ist. Das vorliegende Erschließungsangebot erübrigt sich, da die zur Benutzung vorgesehenen Wirtschaftswege nach dem Widmungsinhalt nur dem landwirtschaftlichen Verkehr dienen und darüber hinaus nur von Fußgängern genutzt werden dürfen und eine Ausnahme hiervon seit der Rechtskraft im Jahre 1911/1912 nicht erteilt wurde.“ Beratungsergebnis: 30 Stimmen dafür, 4 dagegen, 2 Enthaltungen