Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
6,1 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 25. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau
vom 13.01.2003
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Betreff
4.
Abgrabungsvorhaben der Firma KS Zens GmbH in Kreuzau-Drove,
Gemarkungsbereich „Pannefeld“;
hier: Erneute Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 38/2002 1. Ergänzung
Beschluss:
„Das Einvernehmen der Gemeinde Kreuzau gemäß § 36 (1) BauGB wird versagt, da die
ausreichende Erschließung nicht gesichert ist.
Das vorliegende Erschließungsangebot erübrigt sich, da die zur Benutzung vorgesehenen
Wirtschaftswege nach dem Widmungsinhalt nur dem landwirtschaftlichen Verkehr dienen und
darüber hinaus nur von Fußgängern genutzt werden dürfen und eine Ausnahme hiervon seit der
Rechtskraft im Jahre 1911/1912 nicht erteilt wurde.“
Beratungsergebnis: 30 Stimmen dafür, 4 dagegen, 2 Enthaltungen