Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
18 kB
Datum
08.07.2010
Erstellt
08.07.10, 16:41
Aktualisiert
08.07.10, 16:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 15.06.2010
Fachbereich: I
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-71/2010
Vorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss am 24.06.2010
Gemeinderat am 08.07.2010
- öffentlich -
Erlass der 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von
Kostenersatz und Entgeltordnung für freiwillige Leistungen der Freiwilligen
Feuerwehr Vettweiß (Feuerwehrsatzung) vom 15.12.2006
Begründung:
Der Städte- und Gemeindebund NRW regt an, die gemeindlichen
Feuerwehrsatzungen dahingehend zu erweitern, dass bei der Inanspruchnahme
privater Unternehmen und Hilfsorganisationen, zum Beispiel bei der Beseitigung
größerer Ölspuren, dies durch die Feuerwehrsatzung abgedeckt ist. Folgender § 4 a
ist daher in die Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgeltordnung für
freiwillige Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß vom 15.12.2006
aufzunehmen.
§ 4 a Inanspruchnahme privater Unternehmen und Hilfsorganisation
(1)
Die Feuerwehr kann zur Unterstützung bei Leistungen im Sinne des § 1
private Unternehmen und/oder Hilfsorganisationen beauftragen. Über die
Beauftragung entscheidet der Leiter der Feuerwehr. Ein Rechtsanspruch auf
Beauftragung besteht nicht.
(2)
Für die Beauftragung privater Unternehmen und/ oder Hilfsorganisationen
werden Gebühren erhoben. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach den
tatsächlich angefallenen Kosten.
(3)
§ 7 gilt entsprechend.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß, dem
Erlass der 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von
Kostenersatz und Entgeltordnung für freiwillige Leistungen der Freiwilligen
Feuerwehr Vettweiß (Feuerwehrsatzung) vom 15.12.2006 zuzustimmen.