Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage (Erlass der 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgeltordnung für freiwillige Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß (Feuerwehrsatzung) vom 15.12.2006)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
18 kB
Datum
08.07.2010
Erstellt
08.07.10, 16:41
Aktualisiert
08.07.10, 16:41
Vorlage (Erlass der 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgeltordnung für freiwillige Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß (Feuerwehrsatzung) vom 15.12.2006)

öffnen download melden Dateigröße: 18 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 15.06.2010 Fachbereich: I Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-71/2010 Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss am 24.06.2010 Gemeinderat am 08.07.2010 - öffentlich - Erlass der 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgeltordnung für freiwillige Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß (Feuerwehrsatzung) vom 15.12.2006 Begründung: Der Städte- und Gemeindebund NRW regt an, die gemeindlichen Feuerwehrsatzungen dahingehend zu erweitern, dass bei der Inanspruchnahme privater Unternehmen und Hilfsorganisationen, zum Beispiel bei der Beseitigung größerer Ölspuren, dies durch die Feuerwehrsatzung abgedeckt ist. Folgender § 4 a ist daher in die Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgeltordnung für freiwillige Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß vom 15.12.2006 aufzunehmen. § 4 a Inanspruchnahme privater Unternehmen und Hilfsorganisation (1) Die Feuerwehr kann zur Unterstützung bei Leistungen im Sinne des § 1 private Unternehmen und/oder Hilfsorganisationen beauftragen. Über die Beauftragung entscheidet der Leiter der Feuerwehr. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung besteht nicht. (2) Für die Beauftragung privater Unternehmen und/ oder Hilfsorganisationen werden Gebühren erhoben. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach den tatsächlich angefallenen Kosten. (3) § 7 gilt entsprechend. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß, dem Erlass der 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgeltordnung für freiwillige Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß (Feuerwehrsatzung) vom 15.12.2006 zuzustimmen.