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Beschlusstext (Abgrabungsvorhaben der Firma KS Zens GmbH in Kreuzau-Drove, Gemarkungsbereich "Am Hohländer/Zehnbüchel" ; hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,1 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Abgrabungsvorhaben der Firma KS Zens GmbH in Kreuzau-Drove, Gemarkungsbereich "Am Hohländer/Zehnbüchel" ;
hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau)

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BESCHLUSS aus der 29. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 09.07.2003 TOP Betreff 3.20. Abgrabungsvorhaben der Firma KS Zens GmbH in Kreuzau-Drove, Gemarkungsbereich „Am Hohländer/Zehnbüchel“ ; hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 42/2003 Beschluss: „Die Verwaltung wird beauftragt, die Inhalte des Schreibens des Bauamtes vom 30.05.2003 erneut an den Kreis Düren zu übersenden mit dem Hinweis, dass über die dort aufgeführten Einzelforderungen nunmehr ein einvernehmlicher Ratsbeschluss besteht, der die Rechtsauffassung des Gemeinderates Kreuzau in der Angelegenheit des Abgrabungsvorhabens deutlich macht.“ Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 1 Enthaltungen