Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
6,2 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 29. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau
vom 09.07.2003
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Betreff
3.13.
Bebauungsplan Nr. I 10, Ortsteil Winden, Grundstück Gemarkung Winden, Flur 17,
Parzelle Nr. 159/2;
hier: Ergebnis der Bürgerbeteiligung und weitere Vorgehensweise
Vorlage: 53/2002 1. Ergänzung
Beschluss:
„1. Auf eine zukünftige innere Erschließung wird nicht verzichtet. Die Verwaltung wird
ermächtigt, mit einem möglichen Erschließungsträger Planinhalte zu erarbeiten.
2. Die bisher vorgesehene Firsthöhe von 7,50 m für die innere Erschließung wird
beibehalten.
3. Die bisher vorgesehene Firsthöhe für eine Bebauung entlang der „Maubacher
Straße“ mit 12 m wird beibehalten. Auf die Festlegung einer maximalen Traufhöhe
wird verzichtet.“
Beratungsergebnis: 31 Stimmen dafür, 5 dagegen, 1 Enthaltungen