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Beschlusstext (Änderung der ersten Änderungssatzung der Gemeinde Kreuzau über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Leversbach; hier: Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,2 kB
Datum
03.02.2009
Erstellt
16.02.09, 21:16
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Änderung der ersten Änderungssatzung der Gemeinde Kreuzau über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Leversbach;
hier: Aufstellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS aus der 25. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 03.02.2009 TOP Betreff 7.1 Änderung der ersten Änderungssatzung der Gemeinde Kreuzau über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Leversbach; hier: Aufstellungsbeschluss Vorlage: 3/2009 Beschluss: 1. Dem vorliegenden Antrag auf Änderung einer textlichen Festsetzung der ersten Satzung der Gemeinde Kreuzau über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Leversbach wird stattgegeben. 2. Die maximale Firsthöhe für die Flurstücke, Flur 16, Nr. 287 und 288 wird mit 10,64 m Oberkante Straße vor Gebäudemitte festgesetzt. Die maximale Firsthöhe für das Flurstück, Flur 15, Nr. 21 wird mit 9 m Oberkante Straße vor Gebäudemitte festgesetzt. Die Aufstellung der Änderungssatzung wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst. 3. 4. Die Verwaltung wird ermächtigt, in Anwendung des § 13 Abs. 2 Satz 2 BauGB die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“ Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen