Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage (Wahl der Beisitzer des Wahlausschusses der Gemeinde Vettweiß)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
12 kB
Datum
19.06.2008
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Vorlage (Wahl der Beisitzer des Wahlausschusses der Gemeinde Vettweiß) Vorlage (Wahl der Beisitzer des Wahlausschusses der Gemeinde Vettweiß)

öffnen download melden Dateigröße: 12 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 29.04.2008 Fachbereich: I Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-44/2008 Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss am 05.06.2008 Gemeinderat am 19.06.2008 - öffentlich - Wahl der Beisitzer des Wahlausschusses der Gemeinde Vettweiß Begründung: Der Termin für die Kommunalwahl 2009 ist bis heute nicht festgelegt. Es gibt Überlegungen, diese Wahl mit der Europawahl im Monat Juni zusammen zu legen. Der Wahltag ist zwar Ausschlag gebend für einen Teil der Entscheidungen. Zur Vorbereitung und Durchführung ist es unabhängig vom Termin erforderlich, einen Wahlausschuss zu bilden. Der Wahlausschuss besteht gem. § 2 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz NRW aus dem Wahlleiter als Vorsitzenden und 4, 6, 8 oder 10 Beisitzern. Für jeden Beisitzer ist ein Vertreter zu wählen. Gem. § 2 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz NRW ist Wahlleiter der Hauptverwaltungsbeamte des Wahlgebiets, stellv. Wahlleiter ist sein allgemeiner Vertreter. Auf den Wahlausschuss finden die allgemeinen Vorschriften des kommunalen Verfassungsrechts mit der Maßgabe Anwendung, dass der Wahlausschuss in öffentlicher Sitzung entscheidet, dass er ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig ist, und dass bei Stimmengleichheit die Stimme des Wahlleiters den Ausschlag gibt. Dem für das Wahlgebiet zuständigen Wahlausschuss obliegen gem. § 2 Abs. 1 Ziffern 1- 4 Kommunalwahlordnung NRW folgende Aufgaben: 1. 2. 3. 4. die Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke die Entscheidung über Verfügungen des Wahlleiters bei der Prüfung von Wahlvorschlägen, wenn die Vertrauensperson den Wahlausschuss anruft die Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge die Feststellung des Wahlergebnisses. Die Wahl der Beisitzer des Ausschusses erfolgt nach dem gleichen Prinzip wie die Wahl der Mitglieder eines Regelausschusses. Zuvor muss der Rat jedoch festlegen, welche personelle Stärke der Ausschuss haben soll (4, 6, 8 oder 10 Beisitzer). Der Rat kann sich zur Besetzung des Wahlausschusses auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigen, der dann durch einstimmigen Beschluss des Rates angenommen werden kann (§ 50 Abs. 3 Satz 1 GO NRW). Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt (§ 50 Abs. 3 GO NRW a.F.). Die Fraktionen stellen eine Liste auf, auf der die von Ihnen zur Wahl vorgeschlagenen Bewerber namentlich und in fester Reihenfolge aufgeführt sind. Die Listen werden zur Abstimmung gestellt. Die Ausschusssitze werden dann nach dem Höchstzahlenverfahren nach d´Hondt den einzelnen Parteien bzw. Wählergruppen zugeteilt. Die Abstimmung über die Ausschussmitglieder erfolgt in einem Wahlgang. Bei der Verteilung der Ausschusssitze ist der für den jeweiligen Wahlvorschlag abgegebene Stimmanteil grundlegend. Die Wahl erfolgt durch offene Abstimmung. Eine geheime Abstimmung ist nur zulässig, wenn der offenen Abstimmung widersprochen wird (§ 50 Abs. 2 Satz 1 GO NRW). Für jeden Beisitzer des Wahlausschusses ist ein Vertreter zu wählen. Die Wahl der Vertreter vollzieht sich nach den selben Regeln, wie sie für die Wahl der ordentlichen Ausschussmitglieder gelten. Der Wahlausschuss für die letzte Kommunalwahl war mit 6 Beisitzern besetzt. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß, den Wahlausschuss für die Kommunalwahl 2009 mit ______ Beisitzern zu besetzen. Bis zur kommenden Ratssitzung können sich die Parteien im Rat der Gemeinde Vettweiß auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigen. Kommt eine Einigung nicht zustande, so stellen die im Rat vertretenen Parteien je eine Liste auf, auf der die von ihnen zur Wahl vorgeschlagenen Bewerber namentlich und in fester Reihenfolge aufgeführt sind. Die Besetzung erfolgt dann gem. § 50 Abs. 3 GO NRW nach dem Höchstzahlenverfahren.