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Beschlusstext (Verlängerung der bestehenden Veränderungssperre gemäß § 4 BauGB für den künftigen Planbereich des Bebauungsplanes Nr. O 7, Ortsteil Obermaubach, hier: Satzungsbeschluss gemäß § 16 BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
5,9 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Verlängerung der bestehenden Veränderungssperre gemäß § 4 BauGB für den künftigen Planbereich des Bebauungsplanes Nr. O 7, Ortsteil Obermaubach, 
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 16 BauGB)

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BESCHLUSS aus der 23. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 17.06.2003 TOP Betreff 11. Verlängerung der bestehenden Veränderungssperre gemäß § 4 BauGB für den künftigen Planbereich des Bebauungsplanes Nr. O 7, Ortsteil Obermaubach, hier: Satzungsbeschluss gemäß § 16 BauGB Vorlage: 58/2003 Beschluss: „Die für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes O 7, Ortsteil Obermaubach, bestehende Veränderungssperre wird in Anwendung des § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB um 1 Jahr verlängert. Der Satzungsbeschluss gemäß § 16 Abs. 1 BauGB wird hiermit gefasst.“ Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen