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Vorlage (Antrag der CDU-Fraktion vom 04.11.2007 hier: Bedarfsabfrage bezüglich der Ausdehnung des Ganztagsangebotes auf die Gemeinschaftshauptschule)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
19 kB
Datum
13.12.2007
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Vorlage (Antrag der CDU-Fraktion vom 04.11.2007
hier: Bedarfsabfrage bezüglich der Ausdehnung des Ganztagsangebotes auf die Gemeinschaftshauptschule) Vorlage (Antrag der CDU-Fraktion vom 04.11.2007
hier: Bedarfsabfrage bezüglich der Ausdehnung des Ganztagsangebotes auf die Gemeinschaftshauptschule)

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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 13.11.2007 Fachbereich: II Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-74/2007 Vorlage für den Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales am 26.11.2007 Gemeinderat am 13.12.2007 - öffentlich - Antrag der CDU-Fraktion vom 04.11.2007 hier: Bedarfsabfrage bezüglich der Ausdehnung des Ganztagsangebotes auf die Gemeinschaftshauptschule Begründung: Der Antrag ist nachfolgend abgedruckt: CDU Fraktion im Rat der Gemeinde Vettweiß Helmut Kemmerling, Lehmkuhl 14, 52391 Vettweiß 4. November 2007 Tel: (02425) 464 / (02234) 511 3322 FAX (02425) 901960 Gemeindeverwaltung Vettweiß z.Hd. Herrn Bürgermeister Josef Kranz Gereonstr. 14 52391 Vettweiß Antrag zur Aufnahme in die TO des Schulausschusses usw. am 26.11.2007 Ausdehnung des Ganztagsangebotes auf die Gemeinschaftshauptschule; hier: Bedarfsabfrage Sehr geehrter Herr Bürgermeister, lt. § 9 Abs. 1 des Schulgesetzes NRW können Schulen als Ganztagsschulen geführt werden, wenn die persönlichen, sächlichen und schulorganisatorischen Voraussetzungen erfüllt sind. Uns ist bekannt, dass vorrangig Hauptschulen berücksichtigt werden, die den Bildungsauftrag unter sehr schwierigen Bedingungen zu erfüllen haben (Indikatoren: hoher Anteil von Schüler/innen mit Migrationshintergrund, ausgeprägtem individuellen Förderbedarf usw.). Zwischenzeitlich ist jedoch erkennbar, dass die Genehmigung des erweiterten Ganztagsbetriebs nicht mehr uneingeschränkt an die zuvor geannnten Indikatoren gebunden ist. Verlautbarungen aus dem Hause von Frau Schulministerin Sommer machen deutlich, dass die Qualitätsoffensive Hauptschule auch eine Stärkung der Hauptschulen im ländlichen Raum anstrebt. Unter Beachtung dieser Zielsetzung des Ministeriums, ist nun wahrlich die Politik gefragt sich zu positionieren. Es muss alles nur Mögliche getan werden, um den Schulstandort Hauptschule Vettweiß auch in Zukunft aufrecht zu erhalten. Ebenso müssen wir mit dem Versuch in unserer Gemeinde eine Ganztagshauptschule zu konzipieren die Chance ergreifen, weitere Förderungsmöglichkeiten und somit bessere Bildungs- und Abschlusschancen zu etablieren. Weiterhin erhält die Gemeinde Vettweiß durch die beantragte Bedarfsabfrage des betreffenden Personenkreises eine klare Aussage, ob ein Ganztagsangebot an unserer Gemeinschaftshauptschule im erforderlichen Maße in Anspruch genommen würde. Der Schulausschuss usw. empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß, die Verwaltung zu beauftragen, eine Bedarfsabfrage bei den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Schüler/innen durchzuführen, um in Erfahrung zu bringen, ob die erforderliche Anzahl von Schüler/innen erreichbar ist.. Diese Bedarfsabfrage ist unabhängig von der Frage der Form des Ganztagsangebotes durchzuführen. Falls zu dieser beantragten Bedarfsabfrage vorab die Zustimmung der Schulkonferenz erforderlich ist, bitten wir die Verwaltung um entsprechende Veranlassung. Bei negativem Votum der Schulkonferenz ist dieser Antrag als gegenstandslos zu betrachten. Mit freundlichen Grüßen i.A. Helmut Kemmerling Fraktionsvorsitzender Hinweis der Verwaltung: Der Ganztagsbetrieb an einer Hauptschule unterscheidet sich in wesentlichen Punkten zum Betrieb an einer Grundschule. Bei dem Ganztagsbetrieb einer Hauptschule handelt es sich um eine sog. gebundene Ganztagsschule. Das heißt, dass das Ganztagskonzept einer Hauptschule für alle Jahrgangsstufen ein verbindliches Ganztagsangebot vorsieht (also keine freiwillige Teilnahme). Der Ganztagsbetrieb mit Teilen von Jahrgangsstufen ist unzulässig. Ausnahmen hiervon sind nur möglich, wenn in zumutbarer Entfernung keine Hauptschule in Halbtagsform erreichbar ist und im Einzelfall zwingende schulfachliche Gründe vorliegen. Es gibt keinen Kooperationspartner, der insgesamt für die Nachmittagsbetreuung verantwortlich ist. Am Nachmittag findet also Unterricht statt. Die Aufnahme des Ganztagsbetriebes erfolgt in der Regel schrittweise ab Jahrgangsstufe 5 (wird somit Jahr für Jahr aufgebaut). Bewerben können sich alle Hauptschulen. Voraussetzung ist allerdings eine nach schulfachlicher Einschätzung voraussichtlich dauerhaft gesicherte Schulgröße mit min. 2 Parallelklassen in den Jahrgängen 7-10. Aktuelle Prognose der Schülerzahlen an der GHS Vettweiß 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 21/1 23/1 18/1 19/1 20/1 19/1 18/1 20 20 20 20 20 20 20 23/1 21/1 23/1 18/1 19/1 20/1 19/1 31/1 23/1 21/1 23/1 18/1 19/1 20/1 44/2 34/2 26/1 24/1 26/1 21/1 22/1 53/2 47/2 34/2 26/1 24/1 26/1 21/1 32/2 56/2 47/2 34/2 26/2 24/2 26/2 204/9 204/9 169/8 144/7 133/7 129/7 126/7 lt. Stat. Die Schulleitung der GHS Vettweiß wurde über den oben abgedruckten Antrag entsprechend informiert. Beschlussvorschlag: lt. CDU-Antragschreiben (s.oben).