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Vorlage (Neufassung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Vettweiß (Abwassergebührensatzung))

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
9,9 kB
Datum
11.12.2008
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Vorlage (Neufassung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Vettweiß (Abwassergebührensatzung))

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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 03.12.2008 Fachbereich: II Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-136/2008 1. Ergänzung Vorlage für den Gemeinderat am 11.12.2008 - öffentlich - Neufassung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Vettweiß (Abwassergebührensatzung) Begründung: In den zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vorgelegten Satzungsentwurf wurden noch die nachfolgend beschriebenen Änderungen aufgrund einer mittlerweile vorliegenden Empfehlung der Kommunal- und Abwasserberatung NRW GmbH (KuA) eingearbeitet. § 12 Absatz 5 Satz 4 des Satzungsentwurfs wurde gestrichen und durch § 12 Absatz 6 ersetzt. Die Regelung im neu eingefügten Absatz 6 enthält eine genaue Definition des Begriffs „Regenwassernutzungsanlage“ sowie genaue Regelungen zur Bemessung der Anlage in Bezug auf die angeschlossenen Flächen. § 17 wurde neu in den Satzungsentwurf eingefügt. Dies ist notwendig, da bei der Niederschlagswassergebühr Abschlagszahlungen auf die mit Beginn des Kalenderjahres entstehende Gebühr erhoben werden. Im Gegensatz dazu werden bei der Schmutzwassergebühr, die erst am Ende des Kalenderjahres entsteht, Vorausleistungen erhoben (§ 16), die dann im nächsten Jahr nach dem tatsächlichen Verbrauch des abgelaufenen Kalenderjahres abgerechnet werden. Beschlussvorschlag: Der Rat beschliesst die anliegende Neufassung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Vettweiß (Abwassergebührensatzung). Auswirkungen auf den Haushalt: