Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
9,9 kB
Datum
11.12.2008
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 03.12.2008
Fachbereich: II
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-136/2008 1.
Ergänzung
Vorlage
für den
Gemeinderat am 11.12.2008
- öffentlich -
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen,
Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der
Gemeinde Vettweiß (Abwassergebührensatzung)
Begründung:
In den zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vorgelegten Satzungsentwurf wurden
noch die nachfolgend beschriebenen Änderungen aufgrund einer mittlerweile vorliegenden
Empfehlung der Kommunal- und Abwasserberatung NRW GmbH (KuA) eingearbeitet.
§ 12 Absatz 5 Satz 4 des Satzungsentwurfs wurde gestrichen und durch § 12 Absatz 6
ersetzt. Die Regelung im neu eingefügten Absatz 6 enthält eine genaue Definition des
Begriffs „Regenwassernutzungsanlage“ sowie genaue Regelungen zur Bemessung der
Anlage in Bezug auf die angeschlossenen Flächen.
§ 17 wurde neu in den Satzungsentwurf eingefügt. Dies ist notwendig, da bei der
Niederschlagswassergebühr Abschlagszahlungen auf die mit Beginn des Kalenderjahres
entstehende Gebühr erhoben werden. Im Gegensatz dazu werden bei der
Schmutzwassergebühr, die erst am Ende des Kalenderjahres entsteht, Vorausleistungen
erhoben (§ 16), die dann im nächsten Jahr nach dem tatsächlichen Verbrauch des
abgelaufenen Kalenderjahres abgerechnet werden.
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschliesst die anliegende Neufassung der Satzung über die Erhebung von
Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse
der Gemeinde Vettweiß (Abwassergebührensatzung).
Auswirkungen auf den Haushalt: