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Vorlage (Vorbereitung der Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen für die Geschäftsjahre 2009 - 2013 hier: Aufstellung der Vorschlagsliste)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
10 kB
Datum
13.12.2007
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Vorlage (Vorbereitung der Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen für die Geschäftsjahre 2009 - 2013
hier: Aufstellung der Vorschlagsliste)

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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 29.10.2007 Fachbereich: I Az.: 30-13-03 Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-72/2007 Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss am 29.11.2007 Gemeinderat am 13.12.2007 - öffentlich - Vorbereitung der Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen für die Geschäftsjahre 2009 - 2013 hier: Aufstellung der Vorschlagsliste Begründung: Der Präsident des Landgerichts Aachen hat unter Bezug auf den gemeinsamen Runderlass des Ministeriums für Inneres und Justiz und des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit mit Schreiben vom 19.10.2007 um die Aufstellung der Vorschlagslisten für die Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen im Landgerichtsbezirk Aachen gebeten. In Anlehnung an die Einwohnerzahl sind für die Gemeinde Vettweiß zwei Hauptschöffen für die Strafkammern, sowie je ein Haupt- und ein Hilfsschöffe für das Schöffengericht zu benennen. Nach den Maßgaben des Gerichtsverfassungsgesetzes muss die Vorschlagsliste aber mindestens doppelt so viele Personen enthalten, wie als erforderliche Zahl bestimmt sind. Demnach wären mindestens vier Hauptschöffen für die Strafkammern, sowie zwei Haupt- und zwei Hilfsschöffen für das Schöffengericht vorzuschlagen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass Bürger der Gemeinde Vettweiß bereit sind, sich für das Ehrenamt zur Verfügung zu stellen. Aus diesem Grunde sollte durch Öffentlichkeitsarbeit im Amtsblatt und im Internet auf die Möglichkeit der Bewerbung aufmerksam gemacht werden. Zur Besetzung von weiteren Stellen in der Vorschlagsliste werden die Fraktionen des Rates und die Vertreter der FDP und der GRÜNEN um Vorschläge gebeten. Über die aufgestellte Vorschlagsliste muss der Gemeinderat befinden. Entsprechend der Verfahrensregelungen bedarf die Vorschlagsliste einer Zustimmung von 2/3 der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Rates. Über die Aufstellung der Vorschlagsliste soll wegen der schutzwürdigen Interessen der Vorgeschlagenen in nichtöffentlicher Sitzung beraten und beschlossen werden. Die vom Rat beschlossene Liste ist anschließend für die Dauer von einer Woche öffentlich auszulegen. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß, die Verwaltung zu beauftragen, auf die Aufstellung der Vorschlagsliste durch Öffentlichkeits-arbeit im Amtsblatt und im Internet hinzuweisen. Des Weiteren werden die Fraktionen im Gemeinderat und die Vertreter der FDP und der GRÜNEN gebeten, Personen vorzuschlagen.