Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
10 kB
Datum
13.12.2007
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 29.10.2007
Fachbereich: I
Az.: 30-13-03
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-72/2007
Vorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss am 29.11.2007
Gemeinderat am 13.12.2007
- öffentlich -
Vorbereitung der Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen für die Geschäftsjahre
2009 - 2013
hier: Aufstellung der Vorschlagsliste
Begründung:
Der Präsident des Landgerichts Aachen hat unter Bezug auf den gemeinsamen Runderlass
des Ministeriums für Inneres und Justiz und des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie
und Gesundheit mit Schreiben vom 19.10.2007 um die Aufstellung der Vorschlagslisten für
die Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen im Landgerichtsbezirk Aachen gebeten.
In Anlehnung an die Einwohnerzahl sind für die Gemeinde Vettweiß zwei Hauptschöffen für
die Strafkammern, sowie je ein Haupt- und ein Hilfsschöffe für das Schöffengericht zu
benennen. Nach den Maßgaben des Gerichtsverfassungsgesetzes muss die Vorschlagsliste
aber mindestens doppelt so viele Personen enthalten, wie als erforderliche Zahl bestimmt
sind. Demnach wären mindestens vier Hauptschöffen für die Strafkammern, sowie zwei
Haupt- und zwei Hilfsschöffen für das Schöffengericht vorzuschlagen.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass Bürger der Gemeinde Vettweiß bereit sind, sich für das
Ehrenamt zur Verfügung zu stellen. Aus diesem Grunde sollte durch Öffentlichkeitsarbeit im
Amtsblatt und im Internet auf die Möglichkeit der Bewerbung aufmerksam gemacht werden.
Zur Besetzung von weiteren Stellen in der Vorschlagsliste werden die Fraktionen des Rates
und die Vertreter der FDP und der GRÜNEN um Vorschläge gebeten.
Über die aufgestellte Vorschlagsliste muss der Gemeinderat befinden. Entsprechend der
Verfahrensregelungen bedarf die Vorschlagsliste einer Zustimmung von 2/3 der gesetzlichen
Zahl der Mitglieder des Rates.
Über die Aufstellung der Vorschlagsliste soll wegen der schutzwürdigen Interessen der
Vorgeschlagenen in nichtöffentlicher Sitzung beraten und beschlossen werden.
Die vom Rat beschlossene Liste ist anschließend für die Dauer von einer Woche öffentlich
auszulegen.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß, die Verwaltung
zu beauftragen, auf die Aufstellung der Vorschlagsliste durch Öffentlichkeits-arbeit im
Amtsblatt und im Internet hinzuweisen. Des Weiteren werden die Fraktionen im Gemeinderat
und die Vertreter der FDP und der GRÜNEN gebeten, Personen vorzuschlagen.