Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
6,2 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 23. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 17.06.2003
TOP
Betreff
6.
Bebauungsplan Nr. I 10, Ortsteil Winden, Grundstück Gemarkung Winden, Flur 17,
Parzelle Nr. 159/2;
hier: Ergebnis der Bürgerbeteiligung und weitere Vorgehensweise
Vorlage: 53/2002 1. Ergänzung
Beschluss:
„1. Auf eine zukünftige innere Erschließung wird nicht verzichtet. Die Verwaltung wird
ermächtigt, mit einem möglichen Erschließungsträger Planinhalte zu erarbeiten.
2. Die bisher vorgesehene Firsthöhe von 7,50 m für die innere Erschließung wird
beibehalten.
3. Die bisher vorgesehene Firsthöhe für eine Bebauung entlang der „Maubacher
Straße“ mit 12 m wird beibehalten. Auf die Festlegung einer maximalen Traufhöhe
wird verzichtet.“
Beratungsergebnis: 13 Stimmen dafür, 2 dagegen, 0 Enthaltungen