Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
12 kB
Datum
30.08.2007
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 30.07.2007
Fachbereich: II
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-33/2007
Vorlage
für den
Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales am
13.08.2007
Gemeinderat am 30.08.2007
- öffentlich -
a) Offene Ganztagsschule;
hier: Befreiung der Eltern vom Essensbeitrag aufgrund geringen Einkommens
b) Kindertageseinrichtungen;
hier: Antrag der AWO, Kreisverband Düren e. V., vom 14.06.2007 auf Befreiung
der Eltern vom Essensbeitrag aufgrund geringen Einkommens
Begründung:
zu a) In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.05.2007 wurde durch
die CDU-Fraktion beantragt, dass die Mittagsverpflegung beim Besuch der Offenen
Ganztagsschule für einkommensschwache Familien mit einem jährlichen Einkommen
bis zum Betrag von 12.271,00 € angepasst an die Staffelung der Elternbeiträge
kostenlos sein sollte.
Im Schuljahr 2006/2007 waren 6 Eltern vom Elternbeitrag befreit, so dass eine
Befreiung vom Essensbeitrag dieser Personen folgende finanzielle Auswirkung für
die Gemeinde Vettweiß hat: Mtl. Essensgeld 45,00 € / jährliches Essensgeld 540,00
€ x 6 Personen, somit 3.240,00 €.
Eine Abrechnung der tatsächlichen Kosten in Form eines Abgleiches der Anzahl der
gezahlten mit den in Anspruch genommenen Essen erfolgt jährlich nach
Schuljahresende.
Diese Mittel müssten außerplanmäßig bereitgestellt werden.
zu b) In Hinblick auf den unter a) näher bezeichneten Antrag der CDU-Fraktion,
beantragte die AWO am 14.06.2007 „im Zuge der Gleichbehandlung“ auch die
Befreiung der Eltern vom Essensbeitrag, deren Kinder am Mittagstisch in
Kindertageseinrichtungen teilnehmen und die Eltern selbst bereits durch das
Jugendamt des Kreises Düren vom Kindergartenbeitrag befreit sind. In den 4 in der
Trägerschaft der AWO stehenden Kindertageseinrichtungen in Vettweiß, Froitzheim,
Disternich und Gladbach nehmen lt. vg. Antrag insgesamt 46 Kinder an der
Übermittagsbetreuung teil. Eine aktuelle Abfrage bei den Einrichtung selbst ergab,
dass bis 31.07.2007 61 Kinder bzw. ab 01.08.2007 50 Kinder am Mittagstisch
teilnehmen .
In der Einrichtung der Lebenshilfe sind dies 23 Kinder, in der der Johanniter 8 und im
kirchl. Kita 9 Kinder.
Eine Klärung mit dem Kreisjugendamt Düren ergab, dass von der Gesamtzahl der
über Mittag betreuten Kinder lediglich 2 Eltern vom Elternbeitrag befreit sind. Als
Befreiungsgrenze gilt ein Familienjahreseinkommen von unter € 12.271,00. Liegt das
Familieneinkommen im Jahr über € 12.271,00 und werden gleichzeitig Hartz-IVLeistungen bezogen, kann ebenfalls ein Antrag auf Erlass des Beitrages gestellt
werden.
Liegt der Bezug von Hartz-IV-Leistungen vor, sind die Kosten für die Verpflegung in
den in der Bedarfsberechnung zu berücksichtigenden Regelleistungen beinhaltet.
Eine Befreiung von den Kosten der Mittagsverpflegung würde somit zu einer
„Doppelförderung“ dieser Kosten
-nämlich einerseits durch den Bund (Regelleistung) und andererseits durch die
Gemeinde (Zuschuss)- führen. Eine Berücksichtigung des gewährten Zuschusses als
so genannte „häusliche Ersparnis“ bei der Ermittlung des Arbeitslosengeldes II ist lt.
aktueller BSG-Rechtsprechung sowie in Hinblick auf § 3 Abs. 3 SGB II nicht möglich.
Finanzielle Auswirkung:
Zur Zeit sind 2 Eltern vom Elternbeitrag befreit, so dass eine Befreiung vom
Essensbeitrag folgende finanziellen Auswirkungen für die Gemeinde hat:
Mtl. Essensgeld ca. € 45,00 x
11 x 2 Personen, somit € 990,00.
Diese erforderlichen Mittel müssten außerplanmäßig bereit gestellt werden.
Derzeit ist ein Förderprogramm der Landesregierung „Kein Kind ohne Mahlzeit“
geplant. Lt. Mitteilung des Städte- und Gemeindebundes NRW besteht ein Entwurf
einer entsprechenden Förderrichtlinie.
Gegenstand der Förderung ist die Teilnahme von bedürftigen Kindern und
Jugendlichen an der Mittagsverpflegung im Rahmen der Ganztagsangebote der
offenen oder gebundenen Ganztagsschule. Die Förderung besteht aus finanziellen
Leistungen für diese Kinder und Jugendlichen. Kindergärten sind hiervon nicht
betroffen.
Als Anlage ist o.g. Mitteilung des Städte- und Gemeindebundes NRW beigefügt. Das
Programm sieht eine Kostenteilung zwischen Land, Gemeinde und Eltern vor. Die
Gemeinde sollte sich diesem Förderprogramm nach Inkrafttreten anschließen.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales empfiehlt dem
Rat der Gemeinde Vettweiß die Verwaltung zu beauftragen, nach Inkrafttreten des
Landesprogramms „Kein Kind ohne Mahlzeit“, einen entsprechenden Antrag, der
eine anteilige kommunale Beteiligung vorsieht, zu stellen.
Nach Antragsgenehmigung soll auf Nachweis der Eltern diese anteilige kommunale
Beteiligung auch Anwendung im KiTa-Bereich finden.