Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage (a) Offene Ganztagsschule; hier: Befreiung der Eltern vom Essensbeitrag aufgrund geringen Einkommens b) Kindertageseinrichtungen; hier: Antrag der AWO, Kreisverband Düren e. V., vom 14.06.2007 auf Befreiung der Eltern vom Essensbeitrag aufgrund geringen Einkommens )

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
12 kB
Datum
30.08.2007
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Vorlage (a) Offene Ganztagsschule; 
hier: Befreiung der Eltern vom Essensbeitrag aufgrund geringen Einkommens
b) Kindertageseinrichtungen;
hier: Antrag der AWO, Kreisverband Düren e. V., vom 14.06.2007 auf Befreiung der Eltern vom Essensbeitrag aufgrund geringen Einkommens ) Vorlage (a) Offene Ganztagsschule; 
hier: Befreiung der Eltern vom Essensbeitrag aufgrund geringen Einkommens
b) Kindertageseinrichtungen;
hier: Antrag der AWO, Kreisverband Düren e. V., vom 14.06.2007 auf Befreiung der Eltern vom Essensbeitrag aufgrund geringen Einkommens )

öffnen download melden Dateigröße: 12 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 30.07.2007 Fachbereich: II Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-33/2007 Vorlage für den Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales am 13.08.2007 Gemeinderat am 30.08.2007 - öffentlich - a) Offene Ganztagsschule; hier: Befreiung der Eltern vom Essensbeitrag aufgrund geringen Einkommens b) Kindertageseinrichtungen; hier: Antrag der AWO, Kreisverband Düren e. V., vom 14.06.2007 auf Befreiung der Eltern vom Essensbeitrag aufgrund geringen Einkommens Begründung: zu a) In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.05.2007 wurde durch die CDU-Fraktion beantragt, dass die Mittagsverpflegung beim Besuch der Offenen Ganztagsschule für einkommensschwache Familien mit einem jährlichen Einkommen bis zum Betrag von 12.271,00 € angepasst an die Staffelung der Elternbeiträge kostenlos sein sollte. Im Schuljahr 2006/2007 waren 6 Eltern vom Elternbeitrag befreit, so dass eine Befreiung vom Essensbeitrag dieser Personen folgende finanzielle Auswirkung für die Gemeinde Vettweiß hat: Mtl. Essensgeld 45,00 € / jährliches Essensgeld 540,00 € x 6 Personen, somit 3.240,00 €. Eine Abrechnung der tatsächlichen Kosten in Form eines Abgleiches der Anzahl der gezahlten mit den in Anspruch genommenen Essen erfolgt jährlich nach Schuljahresende. Diese Mittel müssten außerplanmäßig bereitgestellt werden. zu b) In Hinblick auf den unter a) näher bezeichneten Antrag der CDU-Fraktion, beantragte die AWO am 14.06.2007 „im Zuge der Gleichbehandlung“ auch die Befreiung der Eltern vom Essensbeitrag, deren Kinder am Mittagstisch in Kindertageseinrichtungen teilnehmen und die Eltern selbst bereits durch das Jugendamt des Kreises Düren vom Kindergartenbeitrag befreit sind. In den 4 in der Trägerschaft der AWO stehenden Kindertageseinrichtungen in Vettweiß, Froitzheim, Disternich und Gladbach nehmen lt. vg. Antrag insgesamt 46 Kinder an der Übermittagsbetreuung teil. Eine aktuelle Abfrage bei den Einrichtung selbst ergab, dass bis 31.07.2007 61 Kinder bzw. ab 01.08.2007 50 Kinder am Mittagstisch teilnehmen . In der Einrichtung der Lebenshilfe sind dies 23 Kinder, in der der Johanniter 8 und im kirchl. Kita 9 Kinder. Eine Klärung mit dem Kreisjugendamt Düren ergab, dass von der Gesamtzahl der über Mittag betreuten Kinder lediglich 2 Eltern vom Elternbeitrag befreit sind. Als Befreiungsgrenze gilt ein Familienjahreseinkommen von unter € 12.271,00. Liegt das Familieneinkommen im Jahr über € 12.271,00 und werden gleichzeitig Hartz-IVLeistungen bezogen, kann ebenfalls ein Antrag auf Erlass des Beitrages gestellt werden. Liegt der Bezug von Hartz-IV-Leistungen vor, sind die Kosten für die Verpflegung in den in der Bedarfsberechnung zu berücksichtigenden Regelleistungen beinhaltet. Eine Befreiung von den Kosten der Mittagsverpflegung würde somit zu einer „Doppelförderung“ dieser Kosten -nämlich einerseits durch den Bund (Regelleistung) und andererseits durch die Gemeinde (Zuschuss)- führen. Eine Berücksichtigung des gewährten Zuschusses als so genannte „häusliche Ersparnis“ bei der Ermittlung des Arbeitslosengeldes II ist lt. aktueller BSG-Rechtsprechung sowie in Hinblick auf § 3 Abs. 3 SGB II nicht möglich. Finanzielle Auswirkung: Zur Zeit sind 2 Eltern vom Elternbeitrag befreit, so dass eine Befreiung vom Essensbeitrag folgende finanziellen Auswirkungen für die Gemeinde hat: Mtl. Essensgeld ca. € 45,00 x 11 x 2 Personen, somit € 990,00. Diese erforderlichen Mittel müssten außerplanmäßig bereit gestellt werden. Derzeit ist ein Förderprogramm der Landesregierung „Kein Kind ohne Mahlzeit“ geplant. Lt. Mitteilung des Städte- und Gemeindebundes NRW besteht ein Entwurf einer entsprechenden Förderrichtlinie. Gegenstand der Förderung ist die Teilnahme von bedürftigen Kindern und Jugendlichen an der Mittagsverpflegung im Rahmen der Ganztagsangebote der offenen oder gebundenen Ganztagsschule. Die Förderung besteht aus finanziellen Leistungen für diese Kinder und Jugendlichen. Kindergärten sind hiervon nicht betroffen. Als Anlage ist o.g. Mitteilung des Städte- und Gemeindebundes NRW beigefügt. Das Programm sieht eine Kostenteilung zwischen Land, Gemeinde und Eltern vor. Die Gemeinde sollte sich diesem Förderprogramm nach Inkrafttreten anschließen. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß die Verwaltung zu beauftragen, nach Inkrafttreten des Landesprogramms „Kein Kind ohne Mahlzeit“, einen entsprechenden Antrag, der eine anteilige kommunale Beteiligung vorsieht, zu stellen. Nach Antragsgenehmigung soll auf Nachweis der Eltern diese anteilige kommunale Beteiligung auch Anwendung im KiTa-Bereich finden.