Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
14 kB
Datum
30.08.2007
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Stichworte
Inhalt der Datei
CDU Fraktion
im Rat der Gemeinde Vettweiß
Helmut Kemmerling, Lehmkuhl 14, 52391 Vettweiß
01.08.07
Tel: (02425) 464 / (0175 2013721) FAX: (02425) 90 1960
Gemeinde Vettweiß
Herrn Bürgermeister
Josef Kranz
Gereonstr. 14
52391 Vettweiß
Antrag zur Aufnahme in die TO der Sitzung des Ausschusses für Jugend, Schulwesen usw.(13.08.07) und
des Haupt.u. Finanzausschusses (16.08.07)
Anteilige Befreiung der Kosten der Mittagsverpflegung für Einkommensschwache im Bereich der
OGS im Primarbereich sowie den übrigen Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Vettweiß
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
dem Ansinnen des Ausschussmitglieds der CDU Fraktion, V. Franzen, Einkommensschwache mit einem
Jahreseinkommen bis zu 12.271,00 € hinsichtlich der Kosten der Mittagsverpflegung in der OGS beitragsfrei zu stellen, wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.05.07 seitens der
Ausschussmitglieder einstimmig Folge geleistet.
In der Ratssitzung am 14.06.07 wurde die Beschlussempfehlung des Haupt- und Finanzausschusses nach
Erläuterung durch den Bürgermeister, mehrheitlich nicht entsprochen, vielmehr wurde bedingt durch einen
vorliegenden Antrag eines Trägers einer Kindertageseinrichtung in unserer Gemeinde beschlossen, diesen
Punkt in der nächsten Sitzung des zuständigen Ausschusses erneut zu beraten.
Die CDU Fraktion hat die interne Beratung hinsichtlich der Ausdehnung der Freistellung des Elternbeitrages zu den Kosten der Mittagsverpflegung ergebnisorientiert, mit nachfolgender Beschlußempfehlung des Ausschusses für Jugend, Schulwesen usw. abgeschlossen.
a) Der Ausschuss für Jugend, Schulwesen usw. empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß die Satzung
der Gemeinde Vettweiß vom 14.06.2007 über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der „Offenen
Ganztagsschule im Primarbereich bzw. die Anlage zu § 4 der vorgenannten Satzung zu ergänzen um
den Satz (kursiv) :
Einkommensschwache mit einem Jahreseinkommen zwischen 0 – 12.271,00 € je Kalenderjahr die
satzungsgemäß von der Zahlung von Elternbeiträgen für die OGS freigestellt sind und deren Kinder
nachweislich an der Mittagsverpflegung teilgenommen haben, wird je Tag von dem zu entrichtenden
Betrag für die Mittagsverpflegung 1,00 € erlassen.
Falls der Entwurf der Förderrichtlinie des Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“ dessen Zielsetzung mit
den Vorstellungen der CDU Fraktion übereinstimmt, hinsichtlich der Bezuschussung verabschiedet wird,
ist die Thematik erneut zu beraten, ggf. der Ratsbeschluss zu Buchstabe a) aufzuheben.
b) Die vorgenannte freiwillige unterstützende Leistung der Gemeinde Vettweiß ist gleichermaßen auf den
entsprechenden Personenkreis, die Mittagsverpflegung in unseren Kindertageseinrichtungen in Anspruch
nehmen, anzuwenden.
c) Bei den unter Buchstaben a) und b) bezeichneten Leistungen soll die häusliche Ersparnis nicht auf
einen ggf. vorhandenen ALG II – Anspruch angerechnet werden.
Die notwendigen Haushaltsmittel sind zu ermitteln und außerplanmäßig bereitzustellen.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Helmut Kemmerling
Fraktionsvorsitzender
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