Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
6,2 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 23. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 17.06.2003
TOP
Betreff
5.
Bebauungsplan Nr. I 9, Ortsteil Winden, Grundstück Gemarkung Winden, Flur 19,
Parzelle Nr. 176/37;
hier: Ergebnis der Bürgerbeteiligung sowie Durchführung der Offenlage
Vorlage: 54/2002 2. Ergänzung
Beschluss:
„1. Die anlässlich der Bürgerbeteiligung vom Grundstückseigentümer vorgetragene
Anregung, die maximale Firsthöhe für eine Bebauung entlang der „Kelterstraße“ von
9,50 m auf 10,50 m zu erhöhen, wird abgelehnt.
2. Zulässig sind nur Einzelhäuser sowie eine maximale Grundstücksbreite von 19 m.
3. Die Bebauung ist nur zulässig rechtwinklig zur seitlichen Grundstücksgrenze.
4. Die Durchführung der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird beschlossen.“
Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen