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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. I 9, Ortsteil Winden, für ein Grundstück in der Gemarkung Winden; hier: Ergebnis der Bürgerbeteiligung sowie Durchführung der Offenlage)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,2 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. I 9, Ortsteil Winden, für ein Grundstück in der Gemarkung Winden;
hier: Ergebnis der Bürgerbeteiligung sowie Durchführung der Offenlage)

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BESCHLUSS aus der 23. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 17.06.2003 TOP Betreff 5. Bebauungsplan Nr. I 9, Ortsteil Winden, Grundstück Gemarkung Winden, Flur 19, Parzelle Nr. 176/37; hier: Ergebnis der Bürgerbeteiligung sowie Durchführung der Offenlage Vorlage: 54/2002 2. Ergänzung Beschluss: „1. Die anlässlich der Bürgerbeteiligung vom Grundstückseigentümer vorgetragene Anregung, die maximale Firsthöhe für eine Bebauung entlang der „Kelterstraße“ von 9,50 m auf 10,50 m zu erhöhen, wird abgelehnt. 2. Zulässig sind nur Einzelhäuser sowie eine maximale Grundstücksbreite von 19 m. 3. Die Bebauung ist nur zulässig rechtwinklig zur seitlichen Grundstücksgrenze. 4. Die Durchführung der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird beschlossen.“ Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen