Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
5,9 kB
Datum
11.12.2008
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Stichworte
Inhalt der Datei
1. Satzung vom ___________ zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Vettweiß
für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 14.11.2007
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023, des § 4 des Gesetzes über das
Friedhofs- und Bestattungswesen NRW vom 17.06.2003 (GV.NRW. S. 313/SGV.NRW. 2127), der §§ 1,2,4,5
und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV
NRW S. 712/SGV NRW 610), in der zur Zeit gültigen Fassung und des § 32 der Friedhofssatzung der
Gemeinde Vettweiß vom 14.11.2007, hat der Rat der Gemeinde Vettweiß in seiner Sitzung vom ______
folgende Satzung beschlossen:
Artikel 1
§ 5 Absa tz 5 erhält folgende Fassung:
Für besondere Leistungen der Friedhofsverwaltung werden folgende Gebühren erhoben:
Benutzung der Leichenhalle
121,00 €
Grabaushub
Grabaushub
Grabaushub
Grabaushub
152,00
363,00
130,00
119,00
für Erdbestattungen für Verstorbene bis einschl. 5 Jahre
für Erdbestattungen für Verstorbene über 5 Jahre
für Urnenbestattungen
für Aschenbeisetzung ohne Urne
€
€
€
€
Zuschlag beim Grabaushub bei Samstagsbestattungen
74,00 €
Gebühr für die Erlaubnis zur Aufstellung von Grabmalen,
Einfassungen und weiteren baulichen Anlagen
50,00 €
Gebühr für das Ausstellen von Ersatzurkunden
über Grabnutzungsrechte
Gebühr für das Ausstellen von Berechtigungskarten für Steinmetze,
Gärtner, Bestattungsunternehmer u.a. beträgt
Gebühr für die Beseitigung von Reihengräbern/Wahlgräbern je Stelle
Gebühr für die Beseitigung von Urnengräber/Kindergräber
6,-- €.
30,-- €.
200,00 €
100,00 €
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Vettweiß für das Friedhofs- und
Bestattungswesen vom 14.11.2007 tritt am 01.01.2009 in Kraft.