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Vorlage (Anlage zur Vorlage V-138/2008)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
5,9 kB
Datum
11.12.2008
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Vorlage (Anlage zur Vorlage V-138/2008)

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Inhalt der Datei

1. Satzung vom ___________ zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Vettweiß für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 14.11.2007 Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023, des § 4 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen NRW vom 17.06.2003 (GV.NRW. S. 313/SGV.NRW. 2127), der §§ 1,2,4,5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW 610), in der zur Zeit gültigen Fassung und des § 32 der Friedhofssatzung der Gemeinde Vettweiß vom 14.11.2007, hat der Rat der Gemeinde Vettweiß in seiner Sitzung vom ______ folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 § 5 Absa tz 5 erhält folgende Fassung: Für besondere Leistungen der Friedhofsverwaltung werden folgende Gebühren erhoben: Benutzung der Leichenhalle 121,00 € Grabaushub Grabaushub Grabaushub Grabaushub 152,00 363,00 130,00 119,00 für Erdbestattungen für Verstorbene bis einschl. 5 Jahre für Erdbestattungen für Verstorbene über 5 Jahre für Urnenbestattungen für Aschenbeisetzung ohne Urne € € € € Zuschlag beim Grabaushub bei Samstagsbestattungen 74,00 € Gebühr für die Erlaubnis zur Aufstellung von Grabmalen, Einfassungen und weiteren baulichen Anlagen 50,00 € Gebühr für das Ausstellen von Ersatzurkunden über Grabnutzungsrechte Gebühr für das Ausstellen von Berechtigungskarten für Steinmetze, Gärtner, Bestattungsunternehmer u.a. beträgt Gebühr für die Beseitigung von Reihengräbern/Wahlgräbern je Stelle Gebühr für die Beseitigung von Urnengräber/Kindergräber 6,-- €. 30,-- €. 200,00 € 100,00 € Artikel 2 Inkrafttreten Diese Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Vettweiß für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 14.11.2007 tritt am 01.01.2009 in Kraft.