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Beschlussvorlage GB (Bildung eines Teilstandortes der Hans-Verbeek-Schule im heilpädagogischen Eingliederungszentrum in Zülpich-Bürvenich)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
60 kB
Datum
20.06.2007
Erstellt
06.11.07, 11:11
Aktualisiert
06.11.07, 11:11
Beschlussvorlage GB (Bildung eines Teilstandortes der Hans-Verbeek-Schule im heilpädagogischen Eingliederungszentrum in Zülpich-Bürvenich) Beschlussvorlage GB (Bildung eines Teilstandortes der Hans-Verbeek-Schule im heilpädagogischen Eingliederungszentrum in Zülpich-Bürvenich) Beschlussvorlage GB (Bildung eines Teilstandortes der Hans-Verbeek-Schule im heilpädagogischen Eingliederungszentrum in Zülpich-Bürvenich)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 321/2007 03.05.2007 Az.: 40/223 - 00/6 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh. 22.05.2007 Kreisausschuss 06.06.2007 Kreistag 20.06.2007 Bildung eines Teilstandortes der Hans-Verbeek-Schule im heilpädagogischen Eingliederungszentrum in Zülpich-Bürvenich Sachbearbeiter: Herr Ney Tel.: 15 531 Abt.: 40 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Produkt: 221 01 gez. Hessenius Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Produkt: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Produkt: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst . 8 524914 Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um 1.900,um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: 1) Der Kreistag beschließt die Bildung eines Teilstandortes der Hans-Verbeek-Schule in der „Lebenshilfe Heilpädagogisches Eingliederungszentrum Gemeinnützige GmbH“, Kellergasse 1, in Zülpich-Bürvenich zum Zwecke der Inhouse-Beschulung zum 01.08.2007. 2) Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Einrichtungsträger einen entsprechenden Vertrag über die Ausgestaltung der Inhouse-Beschulung abzuschließen. Begründung: -2- I. Allgemeines Mit Schreiben vom 15.11.2006 beantragt die Geschäftsführung der „Lebenshilfe Heilpädagogisches Eingliederungszentrum Gemeinnützige GmbH“, Zülpich-Bürvenich, (nachfolgend HPZ genannt) die Möglichkeit einer Inhouse-Beschulung in den Räumlichkeiten des ehemaligen Reha-Zentrums der Lebenshilfe am Standort Zülpich-Bürvenich zu überprüfen und entsprechende Schritte zur Umsetzung einzuleiten. Hintergrund dieses Antrags ist die Absicht des HPZ, in Zülpich-Bürvenich 24 Dauerwohnheimplätze für geistigbehinderte Kinder und Jugendliche einzurichten. Diese Kinder sind darüber hinaus massiv verhaltensgestört. Das Landesjugendamt erteilt die erforderliche Betriebserlaubnis jedoch nur dann, wenn die Beschulung der schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen gesichert ist. Rechtlich bedeutet die Inhouse-Beschulung die Bildung eines Teilstandortes (Dependance) der HansVerbeek-Schule im Sinne von § 81 Schulgesetz (SchulG). Nach § 81 SchulG bedarf die Änderung einer Schule - hierunter fällt auch die Bildung eines Teilstandortes – eines Beschlusses des Schulträgers. Der Beschluss des Schulträgers bedarf der Genehmigung der oberen Schulaufsichtsbehörde (Bezirksregierung Köln). II. Bedarf Die Beschulung der Kinder mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung erfolgt im Kreis Euskirchen an der Hans-Verbeek-Schule in Euskirchen und an der St.-Nikolaus-Schule in Kall. Nächstgelegene Schule für die Kinder aus Zülpich-Bürvenich ist die Hans-Verbeek-Schule in Euskirchen. An der Hans-Verbeek-Schule werden 135 Schüler/innen in 12 Klassen unterrichtet, davon ist bereits eine Klasse in den Keller ausgelagert. Die Einrichtung einer weiteren Klasse ist räumlich nicht möglich. Zurzeit besuchen neun Kinder aus dem HPZ bereits die Hans-Verbeek-Schule in Euskirchen. Bei gleichbleibenden sonstigen Voraussetzungen ist die Schule aufgrund der Erfahrungen der Vorjahre deshalb lediglich in der Lage, maximal 12 Kinder aus dem HPZ (einschließlich der bereits vorhandenen Schüler) aufzunehmen. Die Aufnahme weiterer Schüler ist wegen fehlender Raumkapazität nicht möglich. An der St.-Nikolaus-Schule in Kall werden zurzeit 82 Schüler in sieben Klassen unterrichtet. Es gibt sechs „offizielle“ Klassenräume und einen umgebauten Klassenraum, der wegen der erhöhten Schülerzahl auf Kosten von zwei Fachräumen (Ton- und Textilraum) eingerichtet wurde. Es war vorgesehen, die ursprünglichen Fachräume bei rückläufiger Schülerzahl wieder einzurichten. Diese Möglichkeit wird künftig durch die erhöhte Schülerzahl nicht gegeben sein. Unter den 82 Schülern sind auch vier Heimbewohner aus dem HPZ (bei einem fünften Schüler musste die Beschulung aufgrund der Schwere der Verhaltensauffälligkeit abgebrochen werden). Die Aufnahme weiterer Schüler aus dem HPZ ist nicht möglich. III. Pädagogisches Konzept / Stellungnahme der Schulaufsicht Die Schulleitung der Hans-Verbeek-Schule und das HPZ haben gemeinsam das beigefügte Konzept (Anlage 1) erarbeitet. Aus der Sicht der unteren Schulaufsicht ist das Konzept schlüssig. Es trägt den pädagogischen Belangen der betroffenen Schülerschaft Rechnung. Die individuellen Förderbedarfe der Kinder und Jugendlichen mit hohem Unterstützungs- und Integrationsbedarf und starken Verhaltensauffälligkeiten werden berücksichtigt. Auch seitens der oberen Schulaufsicht bestehen aus schulfachlicher Sicht keine Bedenken gegen das vorgelegte Konzept für einen Teilstandort. Sie weist jedoch darauf hin, dass eine Förderung an einem gemeinsamen Standort einer Dependance-Lösung vorzuziehen wäre. IV. Ausgestaltung der Inhouse-Beschulung -3Mit dem HPZ ist ein entsprechender Vertrag über die Ausgestaltung der Inhouse-Beschulung zu schließen. Der Entwurf einer Vereinbarung, der mit der Geschäftsführung der „Lebenshilfe Heilpädagogisches Eingliederungszentrum Gemeinnützige GmbH“ abgestimmt ist, liegt als Anlage 2 bei. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)