Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
60 kB
Datum
20.06.2007
Erstellt
06.11.07, 11:11
Aktualisiert
06.11.07, 11:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 321/2007
03.05.2007
Az.: 40/223 - 00/6
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh.
22.05.2007
Kreisausschuss
06.06.2007
Kreistag
20.06.2007
Bildung eines Teilstandortes der Hans-Verbeek-Schule im heilpädagogischen Eingliederungszentrum in Zülpich-Bürvenich
Sachbearbeiter: Herr Ney
Tel.: 15 531
Abt.: 40
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Produkt: 221 01
gez.
Hessenius
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst . 8 524914
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um 1.900,um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
1) Der Kreistag beschließt die Bildung eines Teilstandortes der Hans-Verbeek-Schule in der „Lebenshilfe Heilpädagogisches Eingliederungszentrum Gemeinnützige GmbH“, Kellergasse 1, in
Zülpich-Bürvenich zum Zwecke der Inhouse-Beschulung zum 01.08.2007.
2) Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Einrichtungsträger einen entsprechenden Vertrag über
die Ausgestaltung der Inhouse-Beschulung abzuschließen.
Begründung:
-2-
I. Allgemeines
Mit Schreiben vom 15.11.2006 beantragt die Geschäftsführung der „Lebenshilfe Heilpädagogisches
Eingliederungszentrum Gemeinnützige GmbH“, Zülpich-Bürvenich, (nachfolgend HPZ genannt) die
Möglichkeit einer Inhouse-Beschulung in den Räumlichkeiten des ehemaligen Reha-Zentrums der
Lebenshilfe am Standort Zülpich-Bürvenich zu überprüfen und entsprechende Schritte zur Umsetzung einzuleiten. Hintergrund dieses Antrags ist die Absicht des HPZ, in Zülpich-Bürvenich 24 Dauerwohnheimplätze für geistigbehinderte Kinder und Jugendliche einzurichten. Diese Kinder sind darüber hinaus massiv verhaltensgestört. Das Landesjugendamt erteilt die erforderliche Betriebserlaubnis jedoch nur dann, wenn die Beschulung der schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen gesichert ist.
Rechtlich bedeutet die Inhouse-Beschulung die Bildung eines Teilstandortes (Dependance) der HansVerbeek-Schule im Sinne von § 81 Schulgesetz (SchulG). Nach § 81 SchulG bedarf die Änderung
einer Schule - hierunter fällt auch die Bildung eines Teilstandortes – eines Beschlusses des Schulträgers. Der Beschluss des Schulträgers bedarf der Genehmigung der oberen Schulaufsichtsbehörde
(Bezirksregierung Köln).
II. Bedarf
Die Beschulung der Kinder mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung erfolgt im Kreis Euskirchen an der Hans-Verbeek-Schule in Euskirchen und an der St.-Nikolaus-Schule in Kall. Nächstgelegene Schule für die Kinder aus Zülpich-Bürvenich ist die Hans-Verbeek-Schule in Euskirchen.
An der Hans-Verbeek-Schule werden 135 Schüler/innen in 12 Klassen unterrichtet, davon ist bereits
eine Klasse in den Keller ausgelagert. Die Einrichtung einer weiteren Klasse ist räumlich nicht möglich. Zurzeit besuchen neun Kinder aus dem HPZ bereits die Hans-Verbeek-Schule in Euskirchen. Bei
gleichbleibenden sonstigen Voraussetzungen ist die Schule aufgrund der Erfahrungen der Vorjahre
deshalb lediglich in der Lage, maximal 12 Kinder aus dem HPZ (einschließlich der bereits vorhandenen Schüler) aufzunehmen. Die Aufnahme weiterer Schüler ist wegen fehlender Raumkapazität nicht
möglich.
An der St.-Nikolaus-Schule in Kall werden zurzeit 82 Schüler in sieben Klassen unterrichtet. Es gibt
sechs „offizielle“ Klassenräume und einen umgebauten Klassenraum, der wegen der erhöhten Schülerzahl auf Kosten von zwei Fachräumen (Ton- und Textilraum) eingerichtet wurde. Es war vorgesehen, die ursprünglichen Fachräume bei rückläufiger Schülerzahl wieder einzurichten. Diese Möglichkeit wird künftig durch die erhöhte Schülerzahl nicht gegeben sein. Unter den 82 Schülern sind auch
vier Heimbewohner aus dem HPZ (bei einem fünften Schüler musste die Beschulung aufgrund der
Schwere der Verhaltensauffälligkeit abgebrochen werden). Die Aufnahme weiterer Schüler aus dem
HPZ ist nicht möglich.
III. Pädagogisches Konzept / Stellungnahme der Schulaufsicht
Die Schulleitung der Hans-Verbeek-Schule und das HPZ haben gemeinsam das beigefügte Konzept
(Anlage 1) erarbeitet. Aus der Sicht der unteren Schulaufsicht ist das Konzept schlüssig. Es trägt den
pädagogischen Belangen der betroffenen Schülerschaft Rechnung. Die individuellen Förderbedarfe
der Kinder und Jugendlichen mit hohem Unterstützungs- und Integrationsbedarf und starken Verhaltensauffälligkeiten werden berücksichtigt.
Auch seitens der oberen Schulaufsicht bestehen aus schulfachlicher Sicht keine Bedenken gegen
das vorgelegte Konzept für einen Teilstandort. Sie weist jedoch darauf hin, dass eine Förderung an
einem gemeinsamen Standort einer Dependance-Lösung vorzuziehen wäre.
IV. Ausgestaltung der Inhouse-Beschulung
-3Mit dem HPZ ist ein entsprechender Vertrag über die Ausgestaltung der Inhouse-Beschulung zu
schließen. Der Entwurf einer Vereinbarung, der mit der Geschäftsführung der „Lebenshilfe Heilpädagogisches Eingliederungszentrum Gemeinnützige GmbH“ abgestimmt ist, liegt als Anlage 2 bei.
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)