Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
11 kB
Datum
13.12.2007
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 15.10.2007
Fachbereich: III
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-65/2007
Vorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss am 29.11.2007
Gemeinderat am 13.12.2007
- öffentlich -
Änderung der Satzung über die Unterhaltung von Übergangsheimen sowie die
Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Übergangsheime der Gemeinde
Vettweiß
hier: Änderung der Nebenkosten in allen Übergangsheimen sowie der
Heizkostenpauschale in der "Kettenheimer Straße 14"
Begründung:
Die Gemeinde verfügt über die Unterkünfte für ausländische Flüchtlinge
Vettweiß-Froitzheim, „An den Wiesen 33, 35, 37, 39, 41, 43“
Vettweiß-Müddersheim, „Am Schmittenkreuz 1-6“
Vettweiß, „Kettenheimer Str. 14“
Vettweiß-Lüxheim, „Nikolausstr. 32“
Neben der allgemeinen Benutzungsgebühr werden Nebenkosten für Kanal, Wasser,
Müllabfuhrgebühren, Grundsteuer und Gebäudeversicherung erhoben. Ziel ist es,
einen angemessenen und ausreichenden Pauschalbetrag zu ermitteln, der die
entstehenden Nebenkosten abdeckt und für alle Übergangsheime und
gemeindeeigene Unterkünfte gilt. Eine Individuallösung, welche alle Belange
berücksichtigt, ist mangels Messgeräte, aber auch aus Gründen des
Verwaltungsaufwandes nicht möglich. Die Höhe der entstehenden Kosten kann je
nach Auslastung durch die Belegung sehr unterschiedlich sein.
In den Jahren 2003, 2004, 2005 und 2006 wurden Verbrauchswerte ermittelt. Der
Gesamtdurchschnittsverbrauch lag in den letzten 4 Jahren bei 44,26 € pro Person,
pro Monat.
Wie bereits erwähnt, können die Verbrauchskosten je nach Belegung sehr
unterschiedlich sein. Der bisherige Gebührensatz in Höhe von 41,-- € pro Person und
Monat sollte daher auf 45,-- € erhöht werden.
Für die Unterkunft „Kettenheimer Str. 14“ wird eine Heizkostenpauschale für die Zeit
der Heizperiode i.H.v. 24,-- € pro Person, pro Monat erhoben. Die Überprüfung der
letzten 4 Jahre hat ergeben, dass der durchschnittliche Gasverbrauch bei 27,46 €
lag. Die bisherige Heizkostenpauschale sollte daher auf 28,-- € pro Person, pro
Monat erhöht werden.
Ein Satzungsentwurf zur Änderung der Satzung über die Unterhaltung von
Übergangsheimen sowie die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der
Übergangsheime der Gemeinde Vettweiß vom 29.01.2001 ist der Vorlage als Anlage
beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die 2. Satzung zur
Änderung der Satzung über die Unterhaltung von Übergangsheimen sowie die
Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Übergangsheime der Gemeinde
Vettweiß zu beschließen.
Auswirkungen auf den Haushalt:
keine