Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage (Änderung der Satzung über die Unterhaltung von Übergangsheimen sowie die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Übergangsheime der Gemeinde Vettweiß hier: Änderung der Nebenkosten in allen Übergangsheimen sowie der Heizkostenpauschale in der "Kettenheimer Straße 14")

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
11 kB
Datum
13.12.2007
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Vorlage (Änderung der Satzung über die Unterhaltung von Übergangsheimen sowie die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Übergangsheime der Gemeinde Vettweiß
hier: Änderung der Nebenkosten in allen Übergangsheimen sowie der Heizkostenpauschale in der "Kettenheimer Straße 14") Vorlage (Änderung der Satzung über die Unterhaltung von Übergangsheimen sowie die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Übergangsheime der Gemeinde Vettweiß
hier: Änderung der Nebenkosten in allen Übergangsheimen sowie der Heizkostenpauschale in der "Kettenheimer Straße 14")

öffnen download melden Dateigröße: 11 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 15.10.2007 Fachbereich: III Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-65/2007 Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss am 29.11.2007 Gemeinderat am 13.12.2007 - öffentlich - Änderung der Satzung über die Unterhaltung von Übergangsheimen sowie die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Übergangsheime der Gemeinde Vettweiß hier: Änderung der Nebenkosten in allen Übergangsheimen sowie der Heizkostenpauschale in der "Kettenheimer Straße 14" Begründung: Die Gemeinde verfügt über die Unterkünfte für ausländische Flüchtlinge Vettweiß-Froitzheim, „An den Wiesen 33, 35, 37, 39, 41, 43“ Vettweiß-Müddersheim, „Am Schmittenkreuz 1-6“ Vettweiß, „Kettenheimer Str. 14“ Vettweiß-Lüxheim, „Nikolausstr. 32“ Neben der allgemeinen Benutzungsgebühr werden Nebenkosten für Kanal, Wasser, Müllabfuhrgebühren, Grundsteuer und Gebäudeversicherung erhoben. Ziel ist es, einen angemessenen und ausreichenden Pauschalbetrag zu ermitteln, der die entstehenden Nebenkosten abdeckt und für alle Übergangsheime und gemeindeeigene Unterkünfte gilt. Eine Individuallösung, welche alle Belange berücksichtigt, ist mangels Messgeräte, aber auch aus Gründen des Verwaltungsaufwandes nicht möglich. Die Höhe der entstehenden Kosten kann je nach Auslastung durch die Belegung sehr unterschiedlich sein. In den Jahren 2003, 2004, 2005 und 2006 wurden Verbrauchswerte ermittelt. Der Gesamtdurchschnittsverbrauch lag in den letzten 4 Jahren bei 44,26 € pro Person, pro Monat. Wie bereits erwähnt, können die Verbrauchskosten je nach Belegung sehr unterschiedlich sein. Der bisherige Gebührensatz in Höhe von 41,-- € pro Person und Monat sollte daher auf 45,-- € erhöht werden. Für die Unterkunft „Kettenheimer Str. 14“ wird eine Heizkostenpauschale für die Zeit der Heizperiode i.H.v. 24,-- € pro Person, pro Monat erhoben. Die Überprüfung der letzten 4 Jahre hat ergeben, dass der durchschnittliche Gasverbrauch bei 27,46 € lag. Die bisherige Heizkostenpauschale sollte daher auf 28,-- € pro Person, pro Monat erhöht werden. Ein Satzungsentwurf zur Änderung der Satzung über die Unterhaltung von Übergangsheimen sowie die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Übergangsheime der Gemeinde Vettweiß vom 29.01.2001 ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Unterhaltung von Übergangsheimen sowie die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Übergangsheime der Gemeinde Vettweiß zu beschließen. Auswirkungen auf den Haushalt: keine