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Beschlussvorlage GB (Anlage 2 zur Beschlussvorlage GB V 321/2007)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
47 kB
Datum
20.06.2007
Erstellt
06.11.07, 11:11
Aktualisiert
06.11.07, 11:11
Beschlussvorlage GB (Anlage 2 zur Beschlussvorlage GB V 321/2007) Beschlussvorlage GB (Anlage 2 zur Beschlussvorlage GB V 321/2007)

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Inhalt der Datei

Entwurf Zwischen dem Kreis Euskirchen, vertreten durch den Landrat, Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen, - nachfolgend “Kreis“ genannt und der Lebenshilfe Heilpädagogisches Eingliederungszentrum Gemeinnützige GmbH, Kellergasse 1, 53909 Zülpich-Bürvenich, vertreten durch die Geschäftsführung - nachfolgend “HPZ“ genannt wird folgende Vereinbarung über die Inhouse-Beschulung von im HPZ in ZülpichBürvenich untergebrachten Kindern und Jugendlichen getroffen: §1 Die Hans-Verbeek-Schule, Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung des Kreises Euskirchen, in Euskirchen führt im HPZ in Zülpich-Bürvenich eine Inhouse-Beschulung für maximal 12 Schülerinnen und Schüler durch. Das zwischen der Hans-Verbeek-Schule und dem HPZ abgestimmte Konzept vom 07./08.05.2007 ist Bestandteil des Vertrages. §2 Das HPZ stellt für die Inhouse-Beschulung folgende Räume und Außenanlagen mietfrei zur Verfügung: • • • • • • • • einen Klassenraum (40 qm) einen Klassenraum (25 qm) zwei Differenzierungsräume Lehrküche Therapiebad Snoezelraum Gymnastikraum Außengelände (Sportplatz, Spielplatz, Minigolfplatz, Wildgehege mit Wandermöglichkeiten). Für die Verbrauchskosten wird eine Jahrespauschale in Höhe von 123,00 EUR vom Kreis Euskirchen gezahlt. 2 §3 Die erforderliche Ausstattung der Klassen- und Differenzierungsräume erfolgt in Anlehnung an die Ausstattung der Hans-Verbeek-Schule durch das HPZ. Die Nutzung ist für den Kreis kosten- und mietfrei. Die erforderlichen Lehr- und Unterrichtsmittel werden vom HPZ bereitgestellt. Die Nutzung vorhandener Lehr- und Unterrichtsmittel der Hans-Verbeek-Schule ist nach Absprache möglich. Sie sind in einer separaten Inventarliste zu führen. Das HPZ stellt das erforderliche nichtlehrende Personal kostenfrei zur Verfügung. §4 Eine mögliche Rückschulung der Schüler in die Hans-Verbeek-Schule erfolgt im Rahmen der vorhandenen Raumkapazitäten. Die im Rahmen des Übergangs von Schülern (stunden- oder tageweiser Besuch der Hans-Verbeek-Schule) entstehenden Fahrtkosten einschließlich der Kosten für notwendiges Begleitpersonal trägt das HPZ. Organisation und Durchführung dieser Fahrten obliegen dem HPZ. §5 Die Vereinbarung tritt am 01.08.2007 in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Sie kann von jedem Beteiligten zum 30.06. zum Ende des darauf folgenden Schuljahres (31.07.) schriftlich gekündigt werden. §7 Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird Gerichtsstand Euskirchen vereinbart. Euskirchen, den Zülpich-Bürvenich, den Für den Kreis Euskirchen Für das HPZ Bürvenich _______________________ _____________________