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Vorlage (Neufassung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Vettweiß)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
10 kB
Datum
11.12.2008
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Vorlage (Neufassung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Vettweiß)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 11.11.2008 Fachbereich: II Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-133/2008 Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss am 27.11.2008 Gemeinderat am 11.12.2008 - öffentlich - Neufassung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Vettweiß Begründung: In diesem Jahr wurde die kommunale Abfallentsorgung in der Gemeinde Vettweiß neu ausgeschrieben. Im Zuge der Ausarbeitung der Ausschreibungsunterlagen wurden vom Gemeinderat (Vorlagen V-53/2008 und V-115/2008) mehrere Änderungen in der Abfallentsorgung beschlossen (60-Liter Restmüllgefäß, Papiertonne, Sperrgutsammlung, Grünschnittsammlung), die zum 01.01.2009 umgesetzt werden sollen. Darüber hinaus entspricht die derzeitige Abfallsatzung aus dem Jahr 2002 nicht mehr dem aktuellen Stand (der Kreis Düren hat die Entsorgungspflicht auf den ZEW übertragen, die Positivliste hat sich geändert). Aufgrund der Vielzahl der Änderungen wurde die Abfallsatzung neugefasst. Die durch die Änderungen im Abfuhrsystem notwendigen satzungsrechtlichen Regelungen betreffen im Wesentlichen die §§ 10, 11, 13, 15 und 16. Die Änderungen wurden in den oben genannten Vorlagen ausführlich erläutert, deshalb wird an dieser Stelle darauf verzichtet. Die beschlossene Abfallsatzung bedarf der Zustimmung des Landrates. Aus diesem Grunde wurde der anliegende Satzungsentwurf dem Umweltamt des Kreises Düren zur Überprüfung und Stellungnahme vorgelegt. Eventuell könnten danach noch Änderungen am Satzungsentwurf notwendig sein, diese werden sich aber inhaltlich nicht gravierend auswirken. Etwaige Änderungen durch den Kreis sollen bis zur Ratssitzung am 11.12.2008 vorliegen und werden mit einer ergänzenden Vorlage zur Ratssitzung nachgereicht. Mit Sicherheit wird sich der als Anlage 1 zur Satzung beigefügte Positivkatalog noch ändern, hier liegt bislang vom Kreis noch keine überarbeitete Form des Positivkatalogs des ZEW vor, daher wurde im Satzungsentwurf der derzeitige Positivkatalog des ZEW verwandt. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Entwurf der anliegenden Neufassung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Vettweiß zur Kenntnis. Bis zur Ratssitzung wird der endgültige Satzungsentwurf vorliegen, der dann vom Gemeinderat beschlossen werden kann.