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Vorlage (Gebührenkalkulation im Bereich Kleinkläranlagen für das Jahr 2009)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
12 kB
Datum
11.12.2008
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 04.11.2008 Fachbereich: II Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-127/2008 Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss am 27.11.2008 Gemeinderat am 11.12.2008 - öffentlich - Gebührenkalkulation im Bereich Kleinkläranlagen für das Jahr 2009 Begründung: 1) Ermittlung der Kosten Bei der Gebührenkalkulation für das Jahr 2009 wurde im ersten Schritt eine Kostenrechnung durchgeführt. Kosten, die nach § 6 Absatz 1 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) durch Benutzungsgebühren zu decken sind, sind gem. § 6, Absatz 2 KAG NRW die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten. Ansatzfähige Kosten Ansatzfähige Kosten sind Personalkosten, Sachkosten und Verwaltungsgemeinkosten. Bei Personalkosten und Sächlichen Ausgaben, wurde abweichend zu den sonstigen Gebührenkalkulationen ein Durchschnitt aus den letzten 6 Jahren gebildet, da das Ergebnis aus der Jahresrechnung 2007 im Vergleich zu allen anderen Jahren wesentlich höher war und so nicht mehr zu erwarten ist. In diesem Fall bietet ein Durchschnitt aus den Kosten der letzten 6 Jahren einen genaueren Wert, der dann als Ansatz bei der Kalkulation für das Jahr 2009 genommen wurde. Die Berechnung der Transportkosten sowie der Kosten für die Einleitung in die Kläranlage sind aus der Anlage ersichtlich. Die Verwaltungsgemeinkosten betragen 15% der ansatzfähigen Personalkosten. Aus dem Jahr 2007 besteht noch eine Kostenunterdeckung in Höhe von 1.228,81 €, die hier zum Teil eingebracht wurde. Die restlichen 700,-- werden zur Verhinderung größerer Gebührensprünge erst in die Kalkulation für das Jahr 2010 mit eingebracht. Nicht ansatzfähige Kosten Die in der Jahresrechnung im Bereich Kleinkläranlagen enthaltenen Aufwendungen und Gebühreneinnahmen durch die sogenannte "Kleineinleiterabgabe" sind für die Kalkulation der Gebühren nicht ansatzfähig, da es sich hier um eine eigene Gebühr handelt, die direkt auf den Verursacher abgewälzt wird. 2) Kalkulation der Gebühren Die letzte Gebührenkalkulation liegt aus dem Jahr 2000 vor. Die daraus resultierende, derzeitige Satzung zur Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen geht noch von vier verschiedenen Gebührensätzen aus, je nach Art der Grube (2 Gebührensätze für abflusslose Gruben, 2 für Kleinkläranlagen). Die Kosten für die Entsorgung von Abwassern/Fäkalien je m³ sind mit Ausnahme der Kosten der Kläranlage gleich hoch, unabhängig vom CSB-Wert oder der Art der Grube. Der Erftverband unterscheidet je nach CSB-Wert in drei Kategorien, für die dann jeweils eine Gebühr pro m³ zu entrichten ist. Die Höhe der Gebührensätze des Erftverbandes sind aus der Anlage ersichtlich. Zukünftig werden daher nur noch drei Gebührensätze entsprechend des CSB-Wertes ohne Berücksichtigung der Art der Grube kalkuliert. Die Gebührensätze im Bereich Kleinkläranlagen setzen sich demnach zusammen aus den Grundkosten (Gesamtkosten ohne Kläranlage dividiert durch voraussichtliche Gesamtmenge) und den jeweiligen Gebührensätzen des Erftverbandes. Die voraussichtlich zu entsorgenden Mengen ergeben sich aus den Durchschnittsmengen der letzten 3 Jahre, diese sind aus der Anlage ersichtlich. Folgende Gebührensätze wurden für das Jahr 2009 kalkuliert: Gebührensatz pro m³, CSB Wert bis 2.000 mg/l Gebührensatz pro m³, CSB Wert über 2.000-30.000 mg/l Gebührensatz pro m³, CSB Wert über 30.000 mg/l 29,10 Euro (2008: 21,-- Euro) 44,90 Euro (2008: 41,45 Euro) 61,90 Euro (2008: 60,45 Euro) Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die anliegende Kalkulation zu beschliessen. Auswirkungen auf den Haushalt: