Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
16 kB
Datum
10.11.2009
Erstellt
22.12.09, 06:59
Aktualisiert
22.12.09, 06:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Rates am 10.11.2009
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4. Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Erftstadt
(503/2009)
BM Dr. Rips stellt die Änderung der Zuständigkeitsordnung, mit Ausnahme des § 9 Absatz 1
Buchstabe b, zur Abstimmung.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Der Rat der Stadt Erftstadt beschließt die 4. Änderung der Zuständigkeitsordnung für die
Ausschüsse des Rates der Stadt Erftstadt:
§ 9 Abs. 1 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Erftstadt erhält
folgende Fassung:
§9
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
(1)
Der Ausschuss berät
a)
alle Sozial- und Gesundheitsangelegenheiten und die Vereinsförderung seines
Zuständigkeitsbereiches entsprechend den Förderrichtlinien, soweit es sich nicht um
Geschäfte der laufenden Verwaltung oder Angelegenheiten handelt, die dem
Bürgermeister übertragen sind;
b)
alle Angelegenheiten der kommunalen Familienpolitik, soweit es sich nicht um gesetzliche
Aufgaben der Jugendhilfe gemäß den §§ 1 und 2 des Sozialgesetzbuches VIII handelt
§ 16 wird um folgenden Satz ergänzt.
§ 16
Inkrafttreten
Die 4. Änderung der Zuständigkeitsordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Die 4. Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Erftstadt wird hiermit öffentlich bekannt
gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen dieser
Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden
kann, es sei denn,
a)
b)
c)
d)
eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt;
diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden;
der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt und dabei die verletzte
Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
32 Ja-Stimme(n), 17 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Rates vom 10.11.2009
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