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Beschlusstext (4. Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
16 kB
Datum
10.11.2009
Erstellt
22.12.09, 06:59
Aktualisiert
22.12.09, 06:59
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Beschluss der Sitzung des Rates am 10.11.2009 14 4. Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Erftstadt (503/2009) BM Dr. Rips stellt die Änderung der Zuständigkeitsordnung, mit Ausnahme des § 9 Absatz 1 Buchstabe b, zur Abstimmung. Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Der Rat der Stadt Erftstadt beschließt die 4. Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Erftstadt: § 9 Abs. 1 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Erftstadt erhält folgende Fassung: §9 Ausschuss für Soziales und Gesundheit (1) Der Ausschuss berät a) alle Sozial- und Gesundheitsangelegenheiten und die Vereinsförderung seines Zuständigkeitsbereiches entsprechend den Förderrichtlinien, soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung oder Angelegenheiten handelt, die dem Bürgermeister übertragen sind; b) alle Angelegenheiten der kommunalen Familienpolitik, soweit es sich nicht um gesetzliche Aufgaben der Jugendhilfe gemäß den §§ 1 und 2 des Sozialgesetzbuches VIII handelt § 16 wird um folgenden Satz ergänzt. § 16 Inkrafttreten Die 4. Änderung der Zuständigkeitsordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Die 4. Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Erftstadt wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) b) c) d) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt; diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden; der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. 32 Ja-Stimme(n), 17 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Rates vom 10.11.2009 Seite 2