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Vorlage (Attraktivitätssteigerung der Gemeinde Vettweiß als Wohn- und Lebensraum hier: Förderrichtlinien)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
10 kB
Datum
18.02.2009
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Vorlage (Attraktivitätssteigerung der Gemeinde Vettweiß als Wohn- und Lebensraum 
hier: Förderrichtlinien)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 14.01.2009 Fachbereich: III Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-8/2009 Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss am 29.01.2009 Gemeinderat am 12.02.2009 - öffentlich - Attraktivitätssteigerung der Gemeinde Vettweiß als Wohn- und Lebensraum hier: Förderrichtlinien Begründung: Der Rat der Gemeinde Vettweiß hat in seiner Sitzung am 19.06.2008 die Richtlinien zum Bau und Erwerb von Wohneigentum für junge Familien, befristet bis zum 30.06.2010, beschlossen. Aufgrund der Eingabe eines Bürgers bei der Kommunalaufsicht des Kreises Düren, wurde von dort die Förderrichtlinie rechtlich überprüft, mit dem Ergebnis, dass diese unter Umständen rechtswidrig sein könnte. Daraufhin wurde seitens der Verwaltung eine rechtliche Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes und seitens der Politik eine rechtliche Stellungnahme der kommunalpolitischen Vereinigung eingeholt. Beide kommen zu dem Ergebnis, dass die gemeindliche Förderung rechtmäßig ist, jedoch um Missverständnisse auszuräumen der § 1 der Richtlinien modifiziert werden sollte. § 1 der Richtlinien zum Bau und Erwerb von Wohneigentum für junge Familien sollte daher folgende geänderte Fassung erhalten: „Ziel des gemeindlichen Förderprogramms ist die Attraktivitätssteigerung der Gemeinde als Wohnstandort. Insbesondere der demographische Wandel macht entsprechende Reaktionen notwendig. Das Förderprogramm soll attraktive Wohneigentumsangebote für die ortsansässige Bevölkerung, insbesondere für Familien mit Kindern schaffen und dem Anreiz für den Zuzug nach Vettweiß dienen. Diese Förderung ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde Vettweiß. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Zuschusses besteht nicht.“ Da bereits einige Anträge aus diesem Programm bewilligt sind, sollte es bis zum Ende seiner Laufzeit mit der notwendigen Rechtssicherheit versehen werden. Von daher sollte die Änderung des § 1 beschlossen werden. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Gemeinderat der Gemeinde Vettweiß, den § 1 der Richtlinien zum Bau und Erwerb von Wohneigentum für junge Familien, wie in der Vorlage beschrieben, zu ändern. Auswirkungen auf den Haushalt: keine