Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
10 kB
Datum
18.02.2009
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 14.01.2009
Fachbereich: III
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-8/2009
Vorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss am 29.01.2009
Gemeinderat am 12.02.2009
- öffentlich -
Attraktivitätssteigerung der Gemeinde Vettweiß als Wohn- und Lebensraum
hier: Förderrichtlinien
Begründung:
Der Rat der Gemeinde Vettweiß hat in seiner Sitzung am 19.06.2008 die Richtlinien zum
Bau und Erwerb von Wohneigentum für junge Familien, befristet bis zum 30.06.2010,
beschlossen. Aufgrund der Eingabe eines Bürgers bei der Kommunalaufsicht des Kreises
Düren, wurde von dort die Förderrichtlinie rechtlich überprüft, mit dem Ergebnis, dass diese
unter Umständen rechtswidrig sein könnte. Daraufhin wurde seitens der Verwaltung eine
rechtliche Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes und seitens der Politik eine
rechtliche Stellungnahme der kommunalpolitischen Vereinigung eingeholt. Beide kommen zu
dem Ergebnis, dass die gemeindliche Förderung rechtmäßig ist, jedoch um
Missverständnisse auszuräumen der § 1 der Richtlinien modifiziert werden sollte.
§ 1 der Richtlinien zum Bau und Erwerb von Wohneigentum für junge Familien sollte daher
folgende geänderte Fassung erhalten:
„Ziel des gemeindlichen Förderprogramms ist die Attraktivitätssteigerung der Gemeinde als
Wohnstandort. Insbesondere der demographische Wandel macht entsprechende Reaktionen
notwendig. Das Förderprogramm soll attraktive Wohneigentumsangebote für die
ortsansässige Bevölkerung, insbesondere für Familien mit Kindern schaffen und dem Anreiz
für den Zuzug nach Vettweiß dienen. Diese Förderung ist eine freiwillige Leistung der
Gemeinde Vettweiß. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Zuschusses besteht nicht.“
Da bereits einige Anträge aus diesem Programm bewilligt sind, sollte es bis zum Ende seiner
Laufzeit mit der notwendigen Rechtssicherheit versehen werden. Von daher sollte die
Änderung des § 1 beschlossen werden.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem
Gemeinderat der Gemeinde Vettweiß, den § 1 der Richtlinien zum Bau und Erwerb von
Wohneigentum für junge Familien, wie in der Vorlage beschrieben, zu ändern.
Auswirkungen auf den Haushalt:
keine