Daten
Kommune
Bedburg
Größe
21 kB
Datum
21.06.2011
Erstellt
14.06.11, 18:01
Aktualisiert
14.06.11, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP850/2011
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
23.11.2010
Rat der Stadt Bedburg
14.12.2010
Stadtentwicklungsausschuss
21.06.2011
Betreff:
Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Bedburg
a) Vorberatung über die im Wege der Beteiligung gemäß Ziffer 4.1 des
Einzelhandelserlasses NRW i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
b) Empfehlung zu Beschlussfassung über das Einzelhandelskonzept
Beschlussvorschlag:
Zu a)
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, über die im Wege
der Beteiligung nach Ziffer 4.1 des Einzelhandelserlasses NRW i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB
eingegangenen Stellungnahmen eine Abwägung durchzuführen und hierzu einzelne
Beschlüsse gemäß der Abwägungsliste Anlage A) zu fassen.
Zu b)
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, das vorliegende
Einzelhandelskonzept als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11
BauGB zu beschließen und es damit zur selbstbindenden Grundlage weiterer Planungen
und Beschlüsse zu machen. Die Protokolle der Arbeitskreissitzungen sind nachrichtliche
Bestandteile dieses Einzelhandelskonzeptes.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Beschlussvorlage WP8-50/2011
Sitzungsvorlage
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STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Begründung:
Die Vorgaben des Einzelhandelserlasses sowie des Landesentwicklungsprogramms (LEPro)
haben die Kommunen in NRW in die Verpflichtung gebracht, für ihr Gemeindegebiet ein
Einzelhandelskonzept aufzustellen.
Der Rat der Stadt Bedburg hat nach verschiedenen Arbeitskreissitzungen und Beratungen mit
Interessensgruppen und Behörden den Entwurf zum Einzelhandelskonzept gebilligt. Der
Einzelhandelserlass NRW empfiehlt den Kommunen, zur Absicherung der Planung ein
Beteiligungsverfahren entsprechend des BauGB durchzuführen. Der Beschluss zur Beteiligung
wurde in der Ratssitzung am 14.12.2010 gefasst. Zur inhaltlichen und verfahrenstechnischen
Zusammenfassung wird auf die Vorlage WP8-182/2010 verwiesen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit wurde durch Bekanntmachung im Amtsblatt des Rhein-ErftKreises vom 01.02.2011 in der Zeit vom 02.02.2011 bis 23.03.2011 einschließlich durchgeführt.
Die betroffenen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbarkommunen wurden mit Schreiben
vom 08.02.2011 in der Zeit vom 14.02.2011 bis einschließlich 23.03.2011 beteiligt. Dabei sind die
in der Anlage A – Abwägungsliste – aufgeführten Stellungnahmen eingegangen. Die Anregungen
führen nur zu geringfügigen redaktionellen und inhaltlichen Änderungen (siehe Abwägungsliste).
Um die Umsetzung des Einzelhandelskonzeptes sicherzustellen und die Rechtssicherheit von
Planungen, denen das Einzelhandelskonzept zu Grunde liegt, zu erhöhen, wird empfohlen, einen
selbstbindenden Beschluss zum Einzelhandelskonzept zu fassen und dieses als ein
städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB zu beschließen. Die
Empfehlungen
des
Einzelhandelskonzeptes
werden
mittelfristig
in
verschiedenen
Bauleitplanverfahren durch entsprechende Festsetzungen umgesetzt
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 09.06.2011
gesehen
----------------------------------(Rainer Köster)
stellv. Fachbereichsleiter
Beschlussvorlage WP8-50/2011
----------------------------------(Jürgen Schmeier)
Fachbereichsleiter
----------------------------------(Gunnar Koerdt)
Bürgermeister
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Beschlussvorlage WP8-50/2011
Sitzungsvorlage
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