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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-186/2011)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
12 kB
Datum
18.10.2011
Erstellt
12.10.11, 18:02
Aktualisiert
17.10.11, 18:02
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-186/2011) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-186/2011)

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Inhalt der Datei

Haushaltsjahr: 2011 Stadt Bedburg Der Bürgermeister FB: III Antrag auf Erteilung der Zustimmung zur Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung gem. § 83 Abs. 1 Satz 3 GO Produkt: 12.541.111 Verkehrssicherung und -planung Konto 7831000 Ausz. Erw. Vermögensg. > 410 ? Maßn.-Nr. M54118100 Zweckbestimmung: Aufrüstung der Ampelanlage Kölner Straße mit einem neuen Steuergerät und LED-Technik Im o. g. Haushaltsjahr stehen bei vorgenannter Haushaltsstelle zur Verfügung: 1. Haushaltsplan 0,00 2. Mittel gemäß § 82 GO NW 0,00 € 3. Haushaltsausgabereste (nicht bei VE) 0,00 € verfügbar 0,00 € Angewiesen und vorausverfügt 0,00 € Somit noch verfügbar 0,00 € Höhe der beantragten Haushaltsüberschreitung: 8.853,60 € Begründung (sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit): Das Steuergerät der Ampelanlage ist abgängig. Ersatzteile sind im Bedarfsfall nicht mehr zu besorgen. Die Reparaturverpflichtung ist mit dem 31.12.2010 abgelaufen und laut Aussage der Firma Siemens nicht mehr möglich. Bei einem Ausfall der Ampelanlage ist die Schulwegsicherung nicht mehr gegeben. Gleichzeitig wird auf LED-Technik umgestellt, da hierdurch eine Reduzierung der Stromkosten erreicht wird. Deckungsvorschlag: 09.511.106 Räumliche Planung und Entwicklung Kostenstelle 106.001 Räumliche Planung und Entwicklung M57559010 (Umbau Bahnhof Bedburg) Hier sind im Haushalt für das Jahr 2011 1.000.000 Euro veranschlagt. Die Deckung erfolgt über dieses Konto, da im Budget Konsolidierungsreserven noch genutzt werden können, weil der Haushalt 2011 erst Mitte Juni rechtskräftig geworden ist und alle geplanten Maßnahmen nicht mehr im Jahr 2011 umgesetzt werden können. 20-004 / T4541.doc 50181 Bedburg, den 09.09.2011 I.A.: Jürgen Schmeier Fachbereichsleiter * Nichtzutreffendes bitte streichen Genehmigungsverfahren: Die Unabweisbarkeit der vorgenannten Haushaltsüberschreitung wird anerkannt. Die Haushaltsüberschreitung ist gemäß § 83 Abs. 2 GO NW i. V. m. § 17 der Hauptsatzung der Stadt Bedburg X nicht erheblich. X Die gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO NW erforderliche Genehmigung der Haushaltsüberschreitung durch den Kämmerer wird hiermit erteilt. Die unerhebliche Haushaltsüberschreitung wird dem Rat gemäß § 83 GO NW zur Kenntnis gebracht. 50181 Bedburg, den 09.09.2011 Herbert Baum Stadtkämmerer x An den Rat der Stadt Bedburg zur Sitzung am Der Rat der Stadt Bedburg genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung. Der Rat nimmt die unerhebliche Haushaltsüberschreitung zur Kenntnis. zutreffendes ankreuzen 20-004 / T4541.doc