Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
13 kB
Datum
11.12.2008
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 10.11.2008
Fachbereich: II
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-128/2008
Vorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss am 27.11.2008
Gemeinderat am 11.12.2008
- öffentlich -
Gebührenkalkulation im Bereich Straßenreinigung und Winterdienst für das
Jahr 2009
Begründung:
1) Ermittlung der Kosten
Bei der Gebührenkalkulation für das Jahr 2009 wurde im ersten Schritt eine Kostenrechnung
durchgeführt. Kosten, die nach § 6 Absatz 1 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NordrheinWestfalen (KAG NRW) durch Benutzungsgebühren zu decken sind, sind gem. § 6, Absatz 2 KAG
NRW die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten.
Ansatzfähige Kosten
Ansatzfähige Kosten sind Personalkosten, Sachkosten und Verwaltungsgemeinkosten.
Bei Personalkosten und Sächlichen Ausgaben sowie Fahrzeugkosten und Ausgaben für den
Straßenwinterdienst wurde aus den Kosten der letzten 3 Jahren (2005-2007) ein Mittelwert gebildet,
der dann als Ansatz bei der Kalkulation für das Jahr 2009 genommen wurde. Die
Verwaltungsgemeinkosten betragen 15% der Personalkosten. Die Aufteilung der Personalkosten und
sächlichen Ausgaben in den Anteil, der auf Straßenreinigung bzw. auf Winterdienst entfällt, wird durch
Fachbereich I (Personalamt) jährlich ermittelt. Fahrzeugkosten fallen nur im Bereich Winterdienst an,
daher erübrigt sich hier eine Aufteilung.
Im letzten Jahr wurde eine Vereinbarung mit dem Landschaftsverband getroffen, wonach der
Landschaftsverband einen Teil des Winterdienstes auf Gemeindestraßen (Anliegerstraßen)
übernimmt. Im letzten Jahr entstanden dafür Kosten in Höhe von ca. 5.800 Euro. Da bedingt durch
den milden Winter nur wenige Streueinsätze gefahren wurden, wurde in der Kalkulation ein um 30%
höherer Ansatz für das Jahr 2009 angenommen. Gleichzeitig ist aber zu erwarten, dass die eigenen
Personal- und Fahrzeugkosten sowie sächlichen Ausgaben durch den verringerten Winterdienst
weniger werden, daher wurde bei den Personal- und Fahrzeugkosten sowie den sächlichen
Ausgaben für den Straßenwinterdienst der Durchschnittsbetrag der letzten drei Jahre um den Betrag
gemindert, der voraussichtlich an den Landschaftsverband für Winterdienst auf Anliegerstraßen zu
zahlen ist.
Die Berechnung der Kosten für die Straßenreinigung durch die beauftragte Fa. Poensgen ist aus der
Anlage ersichtlich.
Kalkulatorische Abschreibung und Verzinsung entfallen ab dem Jahr 2009, da das vorhandene
Anlagegut (Salzsilo) vollständig abgeschrieben ist.
Aus dem Jahr 2006 besteht eine Kostenunterdeckung im Bereich Winterdienst in Höhe von 10.742,39
Euro, die zum Teil (8.500,-- Euro) schon in die Kalkulation 2008 eingeflossen ist. Die restlichen
2.242,39 Euro fließen in die Kalkulation 2009 mit ein.
Kostendeckung
Von den ermittelten Gesamtkosten wurde bei beiden Bereichen der Allgemeinanteil in Höhe von 10%
der jeweiligen Gesamtkosten abgezogen. Dieser Anteil stellt den auf die Interessen der Allgemeinheit
entfallenden Anteil an Straßenreinigung und Winterdienst dar und ist aus allgemeinen
Haushaltsmitteln zu finanzieren. Die erwarteten Einnahmen aus Gebühren decken daher die
Gesamtkosten in beiden Bereichen wie in den vorherigen Jahren auch zu 90%.
2) Kalkulation der Gebühren
Der Kalkulation der Gebühren liegen die aus der Anlage ersichtlichen derzeit veranlagten Strecken
zugrunde.
Straßenreinigung
Im Bereich Straßenreinigung wurde eine Gewichtung (Äquivalenzziffernberechnung) der Strecken
vorgenommen, um die unterschiedlichen Gebührensätze für die Reinigung örtlicher bzw. überörtlicher
Straßen zu errechnen. Damit ist der Tatsache Rechnung getragen, dass auf örtlichen Straßen im
Gegensatz zu den überörtlichen Straßen die Verschmutzung mehr durch den Anlieger selbst als
durch den sonstigen Verkehr verursacht wird.
Aus der anliegenden Berechnung ergeben sich folgende Gebührensätze für die Straßenreinigung:
Straßenreinigung pro m Straßenfront auf örtlichen Straßen
Straßenreinigung pro m Straßenfront auf überörtlichen Straßen
0,67 Euro (2008: 0,62 Euro)
0,64 Euro (2008: 0,58 Euro)
Winterdienst
Im Bereich Winterdienst werden die Gesamtkosten entsprechend der Strecken prozentual aufgeteilt
auf Winterdienst auf Gemeindeverbindungswegen (58,21% der Gesamtstrecke) und Winterdienst auf
Anliegerstraßen (41,79% der Gesamtstrecke).
Der Winterdienst auf Gemeindeverbindungswegen ist nicht durch den Gebührenzahler sondern aus
allgemeinen Haushaltsmitteln zu finanzieren. Im Jahr 2009 wird dieser Anteil voraussichtlich
24.147,36 Euro betragen (Durchschnitt aus den Jahren 2005-2007: 24.532,60 Euro).
Die verbleibenden Kosten für den Winterdienst auf Anliegerstraßen sind auf die Anlieger beiderseits
der Straßen zu verteilen, daher ist bei der Errechnung des Gebührensatzes nicht die tatsächliche
Strecke, sondern die zweifache Strecke als Divisor eingesetzt.
Aus der anliegenden Berechnung ergibt sich für den Winterdienst ein Gebührensatz in Höhe von 0,65
Euro je Meter Straßenfront auf Anliegerstraßen (2008: 1,00 Euro).
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die anliegende Kalkulation zu beschließen.
Auswirkungen auf den Haushalt: