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Beschlusstext (Abgrabungsvorhaben der Firma KS Zens GmbH in Kreuzau-Drove, Gemarkungsbereich "Am Hohländer/Zehnbüchel" ; hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,0 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Abgrabungsvorhaben der Firma KS Zens GmbH in Kreuzau-Drove, Gemarkungsbereich "Am Hohländer/Zehnbüchel" ;
hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau)

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BESCHLUSS aus der 28. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 27.05.2003 TOP Betreff 5.4. Abgrabungsvorhaben der Firma KS Zens GmbH in Kreuzau-Drove, Gemarkungsbereich „Am Hohländer/Zehnbüchel“ ; hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 42/2003 Beschluss: „Die Entscheidung der Gemeinde Kreuzau wird aufgrund fehlender Unterlagen, die zur Entscheidungsfindung erforderlich sind, vertagt. Die Verwaltung bemüht sich um eine Fristverlängerung bei der Genehmigungsbehörde. Sofern diese nicht erteilt werde, wird zu gegebener Zeit eine Sonderratssitzung einberufen“. Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 1 Enthaltungen