Daten
Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
18.10.2011
Erstellt
12.10.11, 18:02
Aktualisiert
17.10.11, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP8182/2011
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
18.10.2011
Betreff:
4. Änderung der Abgrenzungssatzung Pütz
hier:
a) Beratung und Abwägung über die im Rahmen der Beteiligung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2
u. 3 i. V. m. § 34 Abs. 6 Satz 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
b) Fassung des Satzungsbeschlusses gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 i. V. m. § 10 Abs. 3
BauGB
Beschlussvorschlag:
a)
Der Rat der Stadt Bedburg führt über die im Rahmen der Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 u. 3 i. V. m. § 34 Abs. 6 Satz 1 BauGB
eingegangenen Stellungnahmen eine Abwägung durch und fast hierzu einzelne
Beschlüsse gemäß der beigefügten Abwägungsliste – Anlage A.
b) Der Rat der Stadt Bedburg fasst den Satzungsbeschluss für die 4. Änderung der
Abgrenzungssatzung Pütz gemäß § 34 Abs. 6 Satz 2 i. V. m. § 10 Abs. 3 BauGB und
beauftragt den Bürgermeister, die Satzung zur Erlangung der Rechtskraft im Amtsblatt des
Rhein-Erft-Kreises bekannt zu machen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Stadt Bedburg liegt ein Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses im
rückwärtigen Bereich der Kasterer Straße in Pütz, Zufahrt von der Laubenstraße vor. Im Jahr 2007
wurde die Aufstellung der 3. Änderung der Abgrenzungssatzung Pütz vorgenommen, in der die –
ursprünglich im Außenbereich gelegene Fläche – dem Innenbereich zugeschlagen wurde. Die
Satzung ist seit Dezember 2007 rechtskräftig.
Rechtsfolge war, dass das Grundstück dem unbeplanten Innenbereich zugeordnet worden ist und
sich eine Bebauung daher nach den Kriterien des § 34 Abs. 1 BauGB in die Umgebungsbebauung
einzufügen hat. Übersehen wurde, dass sich das Vorhaben am vorgesehenen Standort von der
Lage nicht in die Umgebungsbebauung nach § 34 BauGB einfügt. Gleichwohl war es politischer
Wille mit der Aufstellung der 3. Änderung der Abgrenzungssatzung, an dieser Stelle das Vorhaben
zu ermöglichen. Hierzu hätte eine überbaubare Grundstücksfläche entsprechend dem geplanten
Vorhaben nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 34 Abs. 5 Satz 2 BauGB festgesetzt werden müssen.
Dies wurde bei der Aufstellung der 3. Änderung verkannt.
Mit der 4. Änderung soll die Festsetzung der überbaubaren Grundstücksfläche nachgeholt werden.
Da der Bauherr von der Bebauungsmöglichkeit sowie einer zeitnahen Umsetzung ausgegangen
ist, hat er anderweitige Grundstücksgeschäfte getätigt, die für ihn ein Baubeginn des Vorhabens
noch dieses Jahr notwendig machen. Vor diesem Gesamthintergrund soll das Verfahren auf die
kürzestmögliche Bearbeitungszeit beschränkt werden.
Es wurde daher kein Aufstellungsbeschluss gefasst, sondern lediglich eine eingeschränkte
Beteiligung von Öffentlichkeit und betroffenen Behörden durchgeführt. Die Satzungsänderung soll
nach Durchführung einer eingeschränkten Beteiligung am 18. Oktober 2011 im Rat beschlossen
werden und eine Woche später bekanntgemacht werden. Anschließend kann die
Baugenehmigung erteilt werden. Der Stadtentwicklungsausschuss wurde in der Sitzung am 27.
September 2011 lediglich über das Verfahren mündlich informiert, auf eine Vorberatung wurde aus
Zeitgründen verzichtet. Dieses äußerst eingeschränkte Verfahren wird gewählt, da Inhalt des
Verfahrens keine vom Ursprungsplan abweichende Planung ist, sondern vielmehr lediglich die
formale Festsetzung der überbaubaren Grundstücksfläche zur Genehmigungsfähigkeit des
geplanten Vorhabens erfolgt. Somit ist ebenfalls ein Baubeginn des Vorhabens wie beantragt noch
in diesem Jahr möglich.
Beschlussvorlage WP8-182/2011
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STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 28.09.2011
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Jürgen Schmeier
----------------------------------Gunnar Koerdt
stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-182/2011
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