Daten
Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Datum
18.10.2011
Erstellt
12.10.11, 18:02
Aktualisiert
17.10.11, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 34 Abs. 6 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2
BauGB – Abgrenzungssatzung Pütz, 4. Änderung –
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt,...
Gegen die o. g. Maßnahme bestehen aus wasser- Der Hinweis wird zu Kenntnis genommen. Da die … die Mitteilung zur
1.
Erftverband
wirtschaftlicher Sicht seitens des Erftverbandes beabsichtigte Baufläche heute schon komplett ver- Kenntnis zu nehmen.
08.09.2011
derzeit keine Bedenken, wenn die Hinweise und siegelt ist, kommt es zu keiner zusätzlichen BelasAnregungen
unserer
Stellungnahme
vom tung des Kanalnetzes. Vielmehr kann das Kanalnetz
05.09.2007 zur 3. Änderung auch hier bei der 4. entlastet werden, wenn versickerungsfördernde
Änderung weiterhin inhaltlich berücksichtigt wer- Maßnahmen für das Niederschlagswasser durchgeführt werden. Dies ist jedoch nicht verpflichtend und
den.
liegt jedoch in der Hand des jeweiligen Bauherrns.
Stellungnahme vom 05. September 2007:
Eine Erhöhung der versiegelten Fläche, die eine
Erhöhung der Beaufschlagung der Kanalisation
bewirkt, sollte – entsprechend der hier vorliegenden Begründung zur 3. Änderungssatzung - verhindert werden, um eine nachfolgende höhere
Gewässerbelastung und damit einhergehende
Erhöhung der Hochwasser zu vermeiden. Die in
der Begründung angegebene Empfehlung zu versickerungsfördernden Maßnahmen oder der Nutzung von Niederschlagswasser wird seitens des
Erftverbandes ausdrücklich begrüßt. Die Versickerung des Niederschlagswassers sollte jedoch nur
über belebte Bodenschichten erfolgen. In Wohnsiedlungen bieten sich hier für die jeweiligen
Haushalte eine Vielzahl von Einzelmöglichkeiten
an, wie z.B. die Versickerung vor Ort und die Reduzierung von versiegelten Flächen. Aber auch die
offenfugige Pflasterung der Wege- und Hofflächen,
die Anlage von Einstaudächern, Gründächern,
Teichen, Mulden oder Biotope haben nicht einen
ökologischen Nutzen; wenn sie attraktiv gestaltet
sind, werten sie die Gebäude und Grundstücke
zusätzlich ästhetisch auf. Ebenso ist die Sammlung/Zwischenspeicherung zu Nutzung wie u. a.
zur Freianlagen- bzw. Gartenbewässerung, zur
Reinigung der Hofflächen etc. eine ökologisch
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Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 34 Abs. 6 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2
BauGB – Abgrenzungssatzung Pütz, 4. Änderung –
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt,...
sinnvolle und machbare Bewirtschaftung des Regenwassers.
2.
3.
Rhein-Erft-Kreis
12.09.2011
RWE Power AG
01.09.2011
Bei der Aufstellung der 3. Änderung der Abgrenzungssatzung hatte sich der Rhein-Erft-Kreis für
die Festsetzung einer überbaubaren Grundstücksfläche ausgesprochen, insofern wird das erneute
Änderungsverfahren begrüßt.
Die Unterlagen werden dahingehend geändert, dass … die Mitteilung zur
die Größe des Baufensters einheitlich in der Be- Kenntnis zu nehmen.
gründung entsprechend der Anlage 5 mit einer Größe von 11m x 15 m angegeben ist.
Die Größe des Baufensters sollte unter 1. Vorbemerkungen zur Satzungsbegründung (letzter Satz)
und unter 5. Planungskonzept/Paninhalt einheitlich
angegeben werden.
Wir haben Ihre Anfrage geprüft und teilen Ihnen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Da sich … die Mitteilung zur
die Erweiterungsfläche der 3. bzw. 4. Änderung der Kenntnis zu nehmen.
hierzu folgendes mit :
Abgrenzungssatzung außerhalb des von der RWE
Wir weisen darauf hin, dass die Bodenkarte des Power AG dargestellten Bereichs befindet, welches
Landes Nordrhein-Westfalen, Blatt L5104 in einem humoses Bodenmaterial enthält, kann auf die AufTeil des Plangebietes, wie in der Anlage “blau“ nahme des Hinweises für diesen Änderungsbereich
dargestellt, Böden ausweist, die humoses Boden- verzichtet werden.
material enthalten.
Humose Böden sind empfindlich gegen Bodendruck und im allgemeinen kaum tragfähig. Erfahrungsgemäßwechseln die Bodensichten auf kurzer
Distanz in ihrer Verbreitung und Mächtigkeit, so
dass selbst bei einer gleichmäßigen Belastung
diese Böden mit unterschiedlichen Setzungen
reagieren können.
Dieser Teil des Plangebietes ist daher bei der Aufstellung von Bauleitplanungen wegen der Baugrundverhältnisse gemäß §5 Abs. 3 Nr. 1 BauGB
bzw. § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB durch eine Umgrenzung entsprechend der Nr. 15.11 der Anlage zur
Planzeichenverordnung als Fläche zu kennzeich-
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Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 34 Abs. 6 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2
BauGB – Abgrenzungssatzung Pütz, 4. Änderung –
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt,...
nen, bei deren Bebauung ggf. besondere bauliche
Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich,
erforderlich sind.
Hier sind die Bauvorschriften der DIN 1054 “Baugrund – Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau“ und der DIN 18 196 “Erd- und Grundbau;
Bodenklassifikationen für bautechnische Zwecke“
sowie die Bestimmung der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten.
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