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Beschlussvorlage (Anlage A - Abwägungsliste)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Datum
18.10.2011
Erstellt
12.10.11, 18:02
Aktualisiert
17.10.11, 18:02
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Inhalt der Datei

Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 34 Abs. 6 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB – Abgrenzungssatzung Pütz, 4. Änderung – Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt,... Gegen die o. g. Maßnahme bestehen aus wasser- Der Hinweis wird zu Kenntnis genommen. Da die … die Mitteilung zur 1. Erftverband wirtschaftlicher Sicht seitens des Erftverbandes beabsichtigte Baufläche heute schon komplett ver- Kenntnis zu nehmen. 08.09.2011 derzeit keine Bedenken, wenn die Hinweise und siegelt ist, kommt es zu keiner zusätzlichen BelasAnregungen unserer Stellungnahme vom tung des Kanalnetzes. Vielmehr kann das Kanalnetz 05.09.2007 zur 3. Änderung auch hier bei der 4. entlastet werden, wenn versickerungsfördernde Änderung weiterhin inhaltlich berücksichtigt wer- Maßnahmen für das Niederschlagswasser durchgeführt werden. Dies ist jedoch nicht verpflichtend und den. liegt jedoch in der Hand des jeweiligen Bauherrns. Stellungnahme vom 05. September 2007: Eine Erhöhung der versiegelten Fläche, die eine Erhöhung der Beaufschlagung der Kanalisation bewirkt, sollte – entsprechend der hier vorliegenden Begründung zur 3. Änderungssatzung - verhindert werden, um eine nachfolgende höhere Gewässerbelastung und damit einhergehende Erhöhung der Hochwasser zu vermeiden. Die in der Begründung angegebene Empfehlung zu versickerungsfördernden Maßnahmen oder der Nutzung von Niederschlagswasser wird seitens des Erftverbandes ausdrücklich begrüßt. Die Versickerung des Niederschlagswassers sollte jedoch nur über belebte Bodenschichten erfolgen. In Wohnsiedlungen bieten sich hier für die jeweiligen Haushalte eine Vielzahl von Einzelmöglichkeiten an, wie z.B. die Versickerung vor Ort und die Reduzierung von versiegelten Flächen. Aber auch die offenfugige Pflasterung der Wege- und Hofflächen, die Anlage von Einstaudächern, Gründächern, Teichen, Mulden oder Biotope haben nicht einen ökologischen Nutzen; wenn sie attraktiv gestaltet sind, werten sie die Gebäude und Grundstücke zusätzlich ästhetisch auf. Ebenso ist die Sammlung/Zwischenspeicherung zu Nutzung wie u. a. zur Freianlagen- bzw. Gartenbewässerung, zur Reinigung der Hofflächen etc. eine ökologisch 1 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 34 Abs. 6 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB – Abgrenzungssatzung Pütz, 4. Änderung – Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt,... sinnvolle und machbare Bewirtschaftung des Regenwassers. 2. 3. Rhein-Erft-Kreis 12.09.2011 RWE Power AG 01.09.2011 Bei der Aufstellung der 3. Änderung der Abgrenzungssatzung hatte sich der Rhein-Erft-Kreis für die Festsetzung einer überbaubaren Grundstücksfläche ausgesprochen, insofern wird das erneute Änderungsverfahren begrüßt. Die Unterlagen werden dahingehend geändert, dass … die Mitteilung zur die Größe des Baufensters einheitlich in der Be- Kenntnis zu nehmen. gründung entsprechend der Anlage 5 mit einer Größe von 11m x 15 m angegeben ist. Die Größe des Baufensters sollte unter 1. Vorbemerkungen zur Satzungsbegründung (letzter Satz) und unter 5. Planungskonzept/Paninhalt einheitlich angegeben werden. Wir haben Ihre Anfrage geprüft und teilen Ihnen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Da sich … die Mitteilung zur die Erweiterungsfläche der 3. bzw. 4. Änderung der Kenntnis zu nehmen. hierzu folgendes mit : Abgrenzungssatzung außerhalb des von der RWE Wir weisen darauf hin, dass die Bodenkarte des Power AG dargestellten Bereichs befindet, welches Landes Nordrhein-Westfalen, Blatt L5104 in einem humoses Bodenmaterial enthält, kann auf die AufTeil des Plangebietes, wie in der Anlage “blau“ nahme des Hinweises für diesen Änderungsbereich dargestellt, Böden ausweist, die humoses Boden- verzichtet werden. material enthalten. Humose Böden sind empfindlich gegen Bodendruck und im allgemeinen kaum tragfähig. Erfahrungsgemäßwechseln die Bodensichten auf kurzer Distanz in ihrer Verbreitung und Mächtigkeit, so dass selbst bei einer gleichmäßigen Belastung diese Böden mit unterschiedlichen Setzungen reagieren können. Dieser Teil des Plangebietes ist daher bei der Aufstellung von Bauleitplanungen wegen der Baugrundverhältnisse gemäß §5 Abs. 3 Nr. 1 BauGB bzw. § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB durch eine Umgrenzung entsprechend der Nr. 15.11 der Anlage zur Planzeichenverordnung als Fläche zu kennzeich- 2 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 34 Abs. 6 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB – Abgrenzungssatzung Pütz, 4. Änderung – Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt,... nen, bei deren Bebauung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich sind. Hier sind die Bauvorschriften der DIN 1054 “Baugrund – Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau“ und der DIN 18 196 “Erd- und Grundbau; Bodenklassifikationen für bautechnische Zwecke“ sowie die Bestimmung der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten. 3