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Beschlusstext (Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass; hier: 11. Frühlingsfest der Gewerbetreibenden im Gewerbegebiet Stockheim am 11.05.2003)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,1 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass;
hier: 11. Frühlingsfest der Gewerbetreibenden im Gewerbegebiet Stockheim am 11.05.2003)

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BESCHLUSS aus der 24. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 25.03.2003 TOP Betreff 7. Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass; hier: 11. Frühlingsfest der Gewerbetreibenden im Gewerbegebiet Stockheim am 11.05.2003 Vorlage: 31/2003 Beschluss: „Auf der Grundlage der Bestimmungen des Gesetzes über den Ladenschluss wird der Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass des 11. Frühlingsfestes im Bereich des Gewerbegebietes Stockheim am 11.05.2003 von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr beschlossen. Der Text der ordnungsbehördlichen Verordnung ist als Anlage beigefügt und gilt als Bestandteil dieses Beschlusses.“ Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen