Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
10 kB
Datum
30.08.2007
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 13.07.2007
Fachbereich: III
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-29/2007
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2, GO NRW
durch den
Gemeinderat am 30.08.2007
- öffentlich -
Errichtung eines Mastgeflügelbetriebes im Gemarkungsbereich Müddersheim;
hier: Stellungnahme im Verfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz
Begründung:
Mit Schreiben vom 03.05.2007 teilt die Bezirksregierung mit, dass in Müddersheim
beabsichtigt ist auf dem Grundstück Gemarkung Müddersheim, Flur 14, Nr. 25 eine
Hähnchenmastanlage mit 160.000 Plätzen zu errichten und zu betreiben. Hierbei
handelt es sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage nach § 4 BundesImmissionsschutzgesetz. Ferner unterliegt das Vorhaben der Pflicht zur Prüfung der
Umweltverträglichkeit nach dem Umweltverträglichkeits-Prüfungsgesetz. Im Vorfeld
werden die betroffenen Behörden zur Stellungnahme bis zum 31.07.2007
aufgefordert.
Der Standort der Hähnchenmastanlage liegt unmittelbar im Kreuzungsbereich der L
33 und Einmündung der Zuwegung in die Ortschaft Müddersheim, Richtung Schule
genüber der Kiesgrube. Dieser Standort kann aufgrund seiner Nähe zur Ortslage
Müdderheim aber auch zur Ortslage Gladbach nicht akzeptiert werden, auch wenn
die im Antrag vorgegebenen Abstandsflächen gemäß TA Luft von 351 m bis zur
nächst gelegenen Bebauung eingehalten werden.
Da bis zum 31.07.2007 eine Stellungnahme abzugeben ist, bis dahin jedoch keine
Sitzungsrunde terminiert ist, wird im Wege der Dringlichkeit entschieden.
Entscheidung:
Im Wege der Dringlichkeit gem. § 60 Abs. 1, Satz 2 GO NRW wird entschieden, den
Standort für den geplanten Hähnchenmastbetrieb in der Gemarkung Müddersheim
aufgrund der Nähe zu den Ortslagen Müddersheim und Gladbach abzulehnen.
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Bürgermeister
Ratsmitglied
Ratsmitglied
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Ratsmitglied