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Dringlichkeitsentscheidung (Errichtung eines Mastgeflügelbetriebes im Gemarkungsbereich Müddersheim; hier: Stellungnahme im Verfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
10 kB
Datum
30.08.2007
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Dringlichkeitsentscheidung (Errichtung eines Mastgeflügelbetriebes im Gemarkungsbereich Müddersheim;
hier: Stellungnahme im Verfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz)

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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 13.07.2007 Fachbereich: III Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-29/2007 Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2, GO NRW durch den Gemeinderat am 30.08.2007 - öffentlich - Errichtung eines Mastgeflügelbetriebes im Gemarkungsbereich Müddersheim; hier: Stellungnahme im Verfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz Begründung: Mit Schreiben vom 03.05.2007 teilt die Bezirksregierung mit, dass in Müddersheim beabsichtigt ist auf dem Grundstück Gemarkung Müddersheim, Flur 14, Nr. 25 eine Hähnchenmastanlage mit 160.000 Plätzen zu errichten und zu betreiben. Hierbei handelt es sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage nach § 4 BundesImmissionsschutzgesetz. Ferner unterliegt das Vorhaben der Pflicht zur Prüfung der Umweltverträglichkeit nach dem Umweltverträglichkeits-Prüfungsgesetz. Im Vorfeld werden die betroffenen Behörden zur Stellungnahme bis zum 31.07.2007 aufgefordert. Der Standort der Hähnchenmastanlage liegt unmittelbar im Kreuzungsbereich der L 33 und Einmündung der Zuwegung in die Ortschaft Müddersheim, Richtung Schule genüber der Kiesgrube. Dieser Standort kann aufgrund seiner Nähe zur Ortslage Müdderheim aber auch zur Ortslage Gladbach nicht akzeptiert werden, auch wenn die im Antrag vorgegebenen Abstandsflächen gemäß TA Luft von 351 m bis zur nächst gelegenen Bebauung eingehalten werden. Da bis zum 31.07.2007 eine Stellungnahme abzugeben ist, bis dahin jedoch keine Sitzungsrunde terminiert ist, wird im Wege der Dringlichkeit entschieden. Entscheidung: Im Wege der Dringlichkeit gem. § 60 Abs. 1, Satz 2 GO NRW wird entschieden, den Standort für den geplanten Hähnchenmastbetrieb in der Gemarkung Müddersheim aufgrund der Nähe zu den Ortslagen Müddersheim und Gladbach abzulehnen. _______________ _______________ ______________ Bürgermeister Ratsmitglied Ratsmitglied _______________ Ratsmitglied