Daten
Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Datum
13.09.2011
Erstellt
07.09.11, 18:01
Aktualisiert
07.09.11, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP8151/2011
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 40
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss
13.09.2011
Betreff:
Schulkonsens - Sekundarschule
Beschlussvorschlag:
Der Familien-, Bildungs-, und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung
zur Kenntnis.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Inhalt der Mitteilung:
In einem schulpolitischem Konsens haben CDU, SPD und Bündnis 90/ Die Grünen sich
am 19.07.2011 auf die Bildung einer neuen `Sekundarschule´ geeinigt. Der Schulkonsens
bis zum Jahre 2023 bildet eine verlässliche Planungsgrundlage für die Schulträger und die
Eltern.
Im Unterschied zu dem Modell der Gemeinschaftsschule umfasst die Sekundarschule nur
die Sekundarstufe I, also die Jahrgänge 5 bis 10 und hat keine eigene Oberstufe. Der
Bildungsgang zum Abitur wird durch eine verbindliche Kooperation mit einem Gymnasium,
einer Gesamtschule oder einem Berufskollege sicher gestellt. Die Sekundarschule soll
mindestens dreizügig sein; horizontale Teilstandortbildungen (z. B. Standort A: Jahrgang
5-6, Standort B: Jahrgang 7-10) sind möglich. Vertikal kann bei einer mindestens
dreizügigen Stammschule eine Teilstandortschule in zweizügiger Form zulässig sein,
wenn damit das letzte weiterführende Schulangebot der Gemeinde gesichert wird (z. B.
Standort A: Jahrgang 5-10, Standort B: Jahrgang 5-10); weitere Ausnahmen sind in
begründeten Einzelfällen unter der Voraussetzung der Sicherung des fachlichen
Angebotes und des Qualitätsstandards möglich.
In der Sekundarschule wird in den Jahrgängen 5 und 6 gemeinschaftlich und differenziert
zusammen gelernt. Ab dem 7. Jahrgang kann der Unterricht integriert, teilintegriert oder in
mindestens zwei getrennten Bildungsgängen (kooperativ) erfolgen. Hierüber entscheidet
der Schulträger unter Beteiligung der Schulkonferenz. In der 6. Jahrgangstufe wird
fakultativ eine zweite Fremdsprache angeboten. Ab dem 8. Jahrgang wird zudem ein
weiteres Mal eine zweite Fremdsprache fakultativ angeboten, um den Schülern den Weg
zum Abitur offen zu halten.
Die Gründung einer Sekundarschule wird vom kommunalen Schulträger unter Einbindung
der Schulkonferenzen und nach Abstimmung mit den ggf. betroffenen Nachbarkommunen
beschlossen; die Bezirksregierung übernimmt als Schulaufsicht eine moderierende Rolle.
Die Sekundarschule, die i. d. R. aus der Zusammenführung von Hauptschule und
Realschule erfolgt, kann auch durch Zusammenschluss von Schulen benachbarter
Kommunen erfolgen. Die Sekundarschule soll i. d. R. als Ganztagsschule mit einem
Stellenzuschlag von 20 % geführt werden. Die neu zu entwickelnden Lehrpläne orientieren
sich an denen der Gesamtschule und der Realschule, um gymnasiale Standards zu
sichern. Der Klassenfrequenzrichtwert (KFR) der Sekundarschule beträgt 25. (KFR der
Hauptschule z. Z. 24, KFR der Realschule z. Z. 28).
Die zwölf Gemeinschaftsschulen, die im Schuljahr 2011 - 2012 starten, haben
Bestandsschutz für den vorgesehenen Versuchszeitraum und werden danach unter
Wahrung ihrer Struktur in das Regelschulsystem überführt. Eine vorzeitige Umwandlung
kann von den betroffenen Schulen beantragt werden. Ebenfalls genießen die 25
bestehenden Verbandsschulen Bestandsschutz; sie können jedoch auch die Umwandlung
in eine Sekundarschule beantragen.
Mit Schaffung der Sekundarschule wird das Schulsystem in NRW zukünftig folgende
Schulformen umfassen:
-
Grundschule
Gymnasium
Realschule
Mitteilungsvorlage WP8-151/2011
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STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Hauptschule
Sekundarschule
Gesamtschule
Berufskolleg mit allgemeinbildenden und berufsbildenden Bildungsgängen
Weiterbildungskollegs
Förderschulen, soweit diese trotz Inklusion erforderlich sind
In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung darauf hin, dass die Fortschreibung des
Schulentwicklungsplanes für die Jahre 2011-2016, die an die Projektgruppe Bildung und
Region vergeben wurde, um den Punkt `Handlungsempfehlungen zur Sicherung der
Schulangebote in der Stadt Bedburg´ erweitert wurde. Beabsichtigt ist, den Entwurf des
Schulentwicklungsplanes, der mittlerweile vorliegt, zunächst im Fraktionsbeirat zu
besprechen und im Anschluss in der nächsten turnusmäßigen Sitzung des Familien-,
Bildungs-, und Sozialausschuss vorzustellen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 09.08.2011
----------------------------------Keller
----------------------------------Kramer
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter
gesehen:
---------------------Koerdt
Bürgermeister
Mitteilungsvorlage WP8-151/2011
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