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Mitteilungsvorlage (Schulkonsens - Sekundarschule)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Datum
13.09.2011
Erstellt
07.09.11, 18:01
Aktualisiert
07.09.11, 18:01
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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP8151/2011 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 40 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss 13.09.2011 Betreff: Schulkonsens - Sekundarschule Beschlussvorschlag: Der Familien-, Bildungs-, und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Inhalt der Mitteilung: In einem schulpolitischem Konsens haben CDU, SPD und Bündnis 90/ Die Grünen sich am 19.07.2011 auf die Bildung einer neuen `Sekundarschule´ geeinigt. Der Schulkonsens bis zum Jahre 2023 bildet eine verlässliche Planungsgrundlage für die Schulträger und die Eltern. Im Unterschied zu dem Modell der Gemeinschaftsschule umfasst die Sekundarschule nur die Sekundarstufe I, also die Jahrgänge 5 bis 10 und hat keine eigene Oberstufe. Der Bildungsgang zum Abitur wird durch eine verbindliche Kooperation mit einem Gymnasium, einer Gesamtschule oder einem Berufskollege sicher gestellt. Die Sekundarschule soll mindestens dreizügig sein; horizontale Teilstandortbildungen (z. B. Standort A: Jahrgang 5-6, Standort B: Jahrgang 7-10) sind möglich. Vertikal kann bei einer mindestens dreizügigen Stammschule eine Teilstandortschule in zweizügiger Form zulässig sein, wenn damit das letzte weiterführende Schulangebot der Gemeinde gesichert wird (z. B. Standort A: Jahrgang 5-10, Standort B: Jahrgang 5-10); weitere Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen unter der Voraussetzung der Sicherung des fachlichen Angebotes und des Qualitätsstandards möglich. In der Sekundarschule wird in den Jahrgängen 5 und 6 gemeinschaftlich und differenziert zusammen gelernt. Ab dem 7. Jahrgang kann der Unterricht integriert, teilintegriert oder in mindestens zwei getrennten Bildungsgängen (kooperativ) erfolgen. Hierüber entscheidet der Schulträger unter Beteiligung der Schulkonferenz. In der 6. Jahrgangstufe wird fakultativ eine zweite Fremdsprache angeboten. Ab dem 8. Jahrgang wird zudem ein weiteres Mal eine zweite Fremdsprache fakultativ angeboten, um den Schülern den Weg zum Abitur offen zu halten. Die Gründung einer Sekundarschule wird vom kommunalen Schulträger unter Einbindung der Schulkonferenzen und nach Abstimmung mit den ggf. betroffenen Nachbarkommunen beschlossen; die Bezirksregierung übernimmt als Schulaufsicht eine moderierende Rolle. Die Sekundarschule, die i. d. R. aus der Zusammenführung von Hauptschule und Realschule erfolgt, kann auch durch Zusammenschluss von Schulen benachbarter Kommunen erfolgen. Die Sekundarschule soll i. d. R. als Ganztagsschule mit einem Stellenzuschlag von 20 % geführt werden. Die neu zu entwickelnden Lehrpläne orientieren sich an denen der Gesamtschule und der Realschule, um gymnasiale Standards zu sichern. Der Klassenfrequenzrichtwert (KFR) der Sekundarschule beträgt 25. (KFR der Hauptschule z. Z. 24, KFR der Realschule z. Z. 28). Die zwölf Gemeinschaftsschulen, die im Schuljahr 2011 - 2012 starten, haben Bestandsschutz für den vorgesehenen Versuchszeitraum und werden danach unter Wahrung ihrer Struktur in das Regelschulsystem überführt. Eine vorzeitige Umwandlung kann von den betroffenen Schulen beantragt werden. Ebenfalls genießen die 25 bestehenden Verbandsschulen Bestandsschutz; sie können jedoch auch die Umwandlung in eine Sekundarschule beantragen. Mit Schaffung der Sekundarschule wird das Schulsystem in NRW zukünftig folgende Schulformen umfassen: - Grundschule Gymnasium Realschule Mitteilungsvorlage WP8-151/2011 Seite 2 STADT BEDBURG - Seite: 3 Sitzungsvorlage Hauptschule Sekundarschule Gesamtschule Berufskolleg mit allgemeinbildenden und berufsbildenden Bildungsgängen Weiterbildungskollegs Förderschulen, soweit diese trotz Inklusion erforderlich sind In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung darauf hin, dass die Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes für die Jahre 2011-2016, die an die Projektgruppe Bildung und Region vergeben wurde, um den Punkt `Handlungsempfehlungen zur Sicherung der Schulangebote in der Stadt Bedburg´ erweitert wurde. Beabsichtigt ist, den Entwurf des Schulentwicklungsplanes, der mittlerweile vorliegt, zunächst im Fraktionsbeirat zu besprechen und im Anschluss in der nächsten turnusmäßigen Sitzung des Familien-, Bildungs-, und Sozialausschuss vorzustellen. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, 09.08.2011 ----------------------------------Keller ----------------------------------Kramer Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter gesehen: ---------------------Koerdt Bürgermeister Mitteilungsvorlage WP8-151/2011 Seite 3