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Beschlussvorlage (Bürgerantrag gem. § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein Westfalen - - Antrag des Herrn Th. F. auf Beseitigung der Missstände hinsichtlich der Abfallablagerungen auf öffentlicher Verkehrsfläche)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Datum
24.05.2011
Erstellt
18.05.11, 14:43
Aktualisiert
23.05.11, 18:00
Beschlussvorlage (Bürgerantrag gem. § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein Westfalen -
-	Antrag des Herrn Th. F. auf Beseitigung der Missstände hinsichtlich der Abfallablagerungen auf öffentlicher Verkehrsfläche) Beschlussvorlage (Bürgerantrag gem. § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein Westfalen -
-	Antrag des Herrn Th. F. auf Beseitigung der Missstände hinsichtlich der Abfallablagerungen auf öffentlicher Verkehrsfläche) Beschlussvorlage (Bürgerantrag gem. § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein Westfalen -
-	Antrag des Herrn Th. F. auf Beseitigung der Missstände hinsichtlich der Abfallablagerungen auf öffentlicher Verkehrsfläche)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP8105/2011 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 32 13 30 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss 24.05.2011 Betreff: Bürgerantrag gem. § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein Westfalen - Antrag des Herrn Th. F. auf Beseitigung der Missstände hinsichtlich Abfallablagerungen auf öffentlicher Verkehrsfläche der Beschlussvorschlag: Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, stimmt diesen zu und leitet den Bürgerantrag des Herrn Th. F. vom 10.03.2011 über `unzumutbare und -haltbare Zustände auf dem Fußweg vom Bahnhof zum Schulgelände´ dem Haupt- und Finanzausschuss zu. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Bürgerantrag des Herrn Th. F. vom 10.03.2011, in welchem er sich kritisch über den Zustand des Verbindungsweges Adolf-Silverberg-Straße zum Schulgelände äußert sowie das Antwortschreiben der Verwaltung, ist aus datenschutzrechtlichen Gründe im nicht öffentlichen Teil des Ausschusses als Anlage beigefügt. Bei dem vorliegenden Antrag handelt es sich um eine Anregung im Sinne des § 6 der Hauptsatzung der Stadt Bedburg; danach hat jeder das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden, die in den Aufgabenbereich der Stadt fallen, an den Rat zu wenden. Gemäß § 6 Abs. 5 der Hauptsatzung kann der Bürgermeister vor der Inhaltlichen Prüfung der Anregungen und Beschwerden durch den Rat den für die Erledigung zuständigen Ausschuss (Haupt- und Finanzausschuss) die Eingabe auf direktem Wege zur Vorberatung an den sachlich zuständigen Fachausschuss (Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss) verweisen. Verwaltungsseitig wird zu den genannten Punkten wie folgt Stellung genommen: Gegenstand der Beschwerde waren Abfallablagerungen auf öffentlicher Verkehrsfläche und Sachbeschädigungen auf dem Anwesen des Beschwerdeführers sowie Beleidigungen gegenüber ihm. Aufgrund der Beschwerde wurden durch den Außendienst des Ordnungsamtes Kontrollen des v. g. Bereichs durchgeführt; hierbei wurde Unrat - mitunter in erheblichem Maße vorgefunden. Die Ordnungsverwaltung hat daher veranlasst, dass Abfallbehälter aufgestellt und der Weg durch den Bauhof in regelmäßigen Abständen kontrolliert sowie erforderlichenfalls gesäubert wird. Angemerkt wird, dass die installierten Müllbehälter bereits innerhalb kürzester Zeit durch Unbekannte demontiert wurden; die Verwaltung wird nach Genehmigung des Haushalts größere, fest installierte Müllbehältnisse aufstellen. Auch wurde in Zusammenarbeit mit der örtlichen Polizeidienststelle, die ebenfalls das Beschwerdeschreiben seitens Herrn F. erhalten hat, am 01.04.2011 ein Ortstermin mit dem Beschwerdeführer vereinbart. Bei diesem Termin schilderte Herr F. in erster Linie, dass es in der Vergangenheit zu zahlreichen Sachbeschädigungen und verbalen Beleidigungen von Schülern, die diesen Weg als Schulweg zum Schulzentrum nutzen, gekommen sei; auf eine Anzeige habe er jedoch bislang verzichtet. Hinsichtlich der Montage einer gewünschten Videoüberwachung wurde Herrn F. durch die Polizeibehörde die Rechtslage erläutert; eine Überwachung der öffentlichen Fläche mit auf dem Grundstück des Beschwerdeführers montierten Überwachungskameras wurde untersagt. Da der Weg vorrangig von Schülern des Schulzentrums als Schulweg genutzt wird, ist verwaltungsseitig beabsichtigt, über die Schulsozialarbeiterin des Schulzentrums eine entsprechende Projektmaßnahme in den Schulen durchzuführen; angedacht ist beispielsweise auch eine gemeinsame Säuberungsaktion mit den Schülern. Hierüber wurde der Beschwerdeführer anlässlich des Vortorttermins ebenfalls seitens der Verwaltung unterrichtet. Ungeachtet dessen wird der Außendienst des Ordnungsamtes den Verbindungsweg sporadisch, auch vor Schulbeginn, kontrollieren und mit den Schülern Gespräche führen. Beschlussvorlage WP8-105/2011 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, 11.05.2011 ----------------------------------Ritz ----------------------------------Kramer Sachbearbeiter Fachbereichsleiter gesehen ----------------------------------Herr Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-105/2011 Seite 3