Daten
Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Datum
24.05.2011
Erstellt
18.05.11, 14:43
Aktualisiert
23.05.11, 18:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP8105/2011
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 32 13 30
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss
24.05.2011
Betreff:
Bürgerantrag gem. § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein Westfalen - Antrag des Herrn Th. F. auf Beseitigung der Missstände hinsichtlich
Abfallablagerungen auf öffentlicher Verkehrsfläche
der
Beschlussvorschlag:
Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis, stimmt diesen zu und leitet den Bürgerantrag des Herrn Th. F. vom 10.03.2011
über `unzumutbare und -haltbare Zustände auf dem Fußweg vom Bahnhof zum
Schulgelände´ dem Haupt- und Finanzausschuss zu.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Bürgerantrag des Herrn Th. F. vom 10.03.2011, in welchem er sich kritisch über den Zustand
des Verbindungsweges Adolf-Silverberg-Straße zum Schulgelände äußert sowie das
Antwortschreiben der Verwaltung, ist aus datenschutzrechtlichen Gründe im nicht öffentlichen Teil
des Ausschusses als Anlage beigefügt.
Bei dem vorliegenden Antrag handelt es sich um eine Anregung im Sinne des § 6 der
Hauptsatzung der Stadt Bedburg; danach hat jeder das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft
mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden, die in den Aufgabenbereich der Stadt
fallen, an den Rat zu wenden. Gemäß § 6 Abs. 5 der Hauptsatzung kann der Bürgermeister vor
der Inhaltlichen Prüfung der Anregungen und Beschwerden durch den Rat den für die Erledigung
zuständigen Ausschuss (Haupt- und Finanzausschuss) die Eingabe auf direktem Wege zur
Vorberatung an den sachlich zuständigen Fachausschuss (Familien-, Bildungs- und
Sozialausschuss) verweisen.
Verwaltungsseitig wird zu den genannten Punkten wie folgt Stellung genommen:
Gegenstand der Beschwerde waren Abfallablagerungen auf öffentlicher Verkehrsfläche und
Sachbeschädigungen auf dem Anwesen des Beschwerdeführers sowie Beleidigungen gegenüber
ihm. Aufgrund der Beschwerde wurden durch den Außendienst des Ordnungsamtes Kontrollen
des v. g. Bereichs durchgeführt; hierbei wurde Unrat - mitunter in erheblichem Maße vorgefunden. Die Ordnungsverwaltung hat daher veranlasst, dass Abfallbehälter aufgestellt und
der Weg durch den Bauhof in regelmäßigen Abständen kontrolliert sowie erforderlichenfalls
gesäubert wird. Angemerkt wird, dass die installierten Müllbehälter bereits innerhalb kürzester Zeit
durch Unbekannte demontiert wurden; die Verwaltung wird nach Genehmigung des Haushalts
größere, fest installierte Müllbehältnisse aufstellen.
Auch wurde in Zusammenarbeit mit der örtlichen Polizeidienststelle, die ebenfalls das
Beschwerdeschreiben seitens Herrn F. erhalten hat, am 01.04.2011 ein Ortstermin mit dem
Beschwerdeführer vereinbart. Bei diesem Termin schilderte Herr F. in erster Linie, dass es in der
Vergangenheit zu zahlreichen Sachbeschädigungen und verbalen Beleidigungen von Schülern,
die diesen Weg als Schulweg zum Schulzentrum nutzen, gekommen sei; auf eine Anzeige habe
er jedoch bislang verzichtet. Hinsichtlich der Montage einer gewünschten Videoüberwachung
wurde Herrn F. durch die Polizeibehörde die Rechtslage erläutert; eine Überwachung der
öffentlichen Fläche mit auf dem Grundstück des Beschwerdeführers montierten
Überwachungskameras wurde untersagt.
Da der Weg vorrangig von Schülern des Schulzentrums als Schulweg genutzt wird, ist
verwaltungsseitig beabsichtigt, über die Schulsozialarbeiterin des Schulzentrums eine
entsprechende Projektmaßnahme in den Schulen durchzuführen; angedacht ist beispielsweise
auch eine gemeinsame Säuberungsaktion mit den Schülern. Hierüber wurde der
Beschwerdeführer anlässlich des Vortorttermins ebenfalls seitens der Verwaltung unterrichtet.
Ungeachtet dessen wird der Außendienst des Ordnungsamtes den Verbindungsweg sporadisch,
auch vor Schulbeginn, kontrollieren und mit den Schülern Gespräche führen.
Beschlussvorlage WP8-105/2011
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STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 11.05.2011
----------------------------------Ritz
----------------------------------Kramer
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
gesehen
----------------------------------Herr Koerdt
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-105/2011
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