Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
73 kB
Datum
11.06.2008
Erstellt
01.05.08, 04:24
Aktualisiert
01.05.08, 04:24
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Anlage zur Beschlussvorlage GB V 392/2008
Ausschreibung des Landeswettbewerbs 2008/2009
Unser Dorf hat Zukunft
Bek. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
v. 27.12.2007
Hiermit schreibe ich den
Landeswettbewerb 2008/2009 „Unser Dorf hat Zukunft“
aus. Eine erfolgreiche Teilnahme am Landeswettbewerb ist Voraussetzung für die Qualifikation für
den Bundeswettbewerb 2010 „Unser Dorf hat Zukunft“. Er wird vom Bundesministerium für
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ausgeschrieben.
Die Schirmherrschaft über den Landeswettbewerb hat der Ministerpräsident des Landes NordrheinWestfalen übernommen. Mit der Durchführung habe ich die Landwirtschaftskammer NordrheinWestfalen beauftragt.
1. Ziele des Wettbewerbes
Der Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ ist in den letzten 46 Jahren zu einem der wichtigsten
Instrumente in der dörflichen Entwicklung geworden und hat sich stetig fortentwickelt. Der
Wettbewerb hat das Ziel, die Zukunftsperspektiven im ländlichen Raum zu verbessern und die
Lebensqualität dort zu steigern. Nachhaltige Entwicklungen und das bürgerschaftliche Engagement
sind wichtige Elemente des Wettbewerbs. Das Motto „Unser Dorf hat Zukunft“ bedeutet, dass
zukunftsfähige Ideen für die soziale, wirtschaftliche, kulturelle und ökologische Ausrichtung eines
Dorfes im Fokus stehen. Es gilt, den Menschen Perspektiven für ein Leben auf dem Lande
aufzuzeigen.
Der Wettbewerb soll für alle Beteiligten Anreiz sein, die Zukunft der Dörfer verantwortlich
mitzugestalten und damit auch im Sinne einer lokalen Agenda einen Beitrag für die
Zukunftsfähigkeit der ländlichen Räume zu leisten. Der ländliche Raum ist ein bedeutender Standort
für Arbeiten und Wohnen. Er wird durch unterschiedliche Nutzungsformen geprägt. Dabei sind
Land- und Forstwirtschaft sowie Gartenbau wesentliche Faktoren. Darüber hinaus wird die
Ausgleichsfunktion des ländlichen Raums für Natur und Umwelt, Erholung und Freizeit zunehmend
wichtiger.
Es ist Ziel des Wettbewerbes, die vielfältigen Funktionen der Dörfer darzustellen, vorbildliche
Beispiele zu Leistungen der Dorfbewohner zu präsentieren und Anreize für die weitere Entwicklung
des ländlichen Raums zu geben. Initiative und Eigenverantwortung sind die Fundamente des
Zusammenlebens der Menschen.
Die Dörfer werden daher angeregt, bezogen auf ihre individuellen Ausgangsbedingungen, ihre
kulturellen, sozialen, wirtschaftlichen, baulichen und ökologischen Strukturen zu erhalten und diese
für die Zukunft weiter zu entwickeln. Der Wettbewerb will motivieren, Perspektiven für Dorf und
Region eigenverantwortlich zu entwickeln und nachhaltig umzusetzen.
Im Einzelnen gilt es:
- das Gemeinschaftsleben in seiner vielfältigen sozialen und kulturellen Ausprägung im Dorf zu
stärken, gleichzeitig die Eigenverantwortung für die Gestaltung des Lebensumfeldes vor dem
Hintergrund der gesellschaftlichen und strukturellen Veränderungen im ländlichen Raum sowie des
demografischen Wandels zu fördern,
- Perspektiven zur Entwicklung von Dorf und Region gemeinschaftlich zu entwickeln und
umzusetzen, dabei wirtschaftliche Potenziale zu erfassen und zu nutzen, Versorgungs- und
Dienstleistungsangebote und damit auch vorhandene Arbeitsplätze zu sichern und neue zu
schaffen,
- die individuellen dörflichen Strukturen, einschließlich der erhaltenswerten historischen
Bausubstanz auf der Grundlage historischer und landschaftlicher Gegebenheiten zu erhalten und
weiter zu entwickeln,
- die Belange von Natur und Umwelt bei der Pflege der Kulturlandschaft und der Entwicklung des
Dorfes als Wohn-, Wirtschafts- und Erholungsstandort bewusst zu machen und zu stärken.
Anlage zur Beschlussvorlage GB V 392/2008
Der Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ trägt dazu bei, den Lebensraum Dorf bewusst zu
gestalten, zu pflegen und für die Zukunft nachhaltig zu entwickeln. Er stellt beispielhafte Leistungen
und Lösungsansätze heraus und regt Orte zu weiteren eigenen Aktivitäten an.
2. Bewertung der Dörfer
Auf der Grundlage des nachfolgenden Bewertungsrahmens nimmt die Bewertungskommission eine
Gesamtbewertung vor. Dabei sind die jeweilige Ausgangslage und die individuellen
Gestaltungsmöglichkeiten sowie die Aktivitäten und die erbrachten Leistungen der letzten Jahre von
Bedeutung. Auch sind die Entwicklungen vorangegangener Wettbewerbsteilnahmen zu
berücksichtigen. Sie werden zu einem geschlossenen Gesamtbild zusammen geführt und
entsprechend bewertet. Es soll deutlich werden, welche Ziele sich die Dorfbevölkerung für die
Gestaltung ihres Dorfes gesetzt haben und was in bürgerschaftlicher Eigenverantwortung getan
wurde, diese Ziele zu erreichen.
2.1 Bewertungsbereiche
Konzeption und deren Umsetzung: bis 10 Punkte
Von Bürgerinnen und Bürgern und der Verwaltung gemeinsam entwickelte Leitbilder und
Entwicklungsstrategien, - Ideen, Konzepte und Planungen – sollen dazu beitragen,
Anpassungsprozesse an sich verändernde Rahmenbedingungen aktiv zu gestalten.
Die Einbindung der dörflichen Planungen in integrierte ländliche Entwicklungskonzepte sowie die
demografische Entwicklung sind dabei von Bedeutung. Planungen für die Zukunft sollen dazu
beitragen, den unverwechselbaren Dorf- und Landschaftscharakter zu bewahren und die
Lebensqualität zu erhalten oder zu verbessern.
Mögliche Maßnahmen:
- Entwicklung von Leitbildern und Zielvorstellungen für das Dorf
- Planung und Umsetzung von Konzepten für die positive Gestaltung aller Lebensbereiche im Ort
unter Berücksichtigung aller Bewertungsbereiche
- Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Verwaltung und Unternehmen
- Berücksichtigung und Nutzung von Potentialen der umliegenden Orte
Wirtschaftliche Entwicklungen und Initiativen: bis 15 Punkte
Die Zukunft des Dorfes ist vor allen Dingen von seiner wirtschaftlichen Entwicklung abhängig.
Wichtig sind alle Aktivitäten, die Arbeitsplätze sichern und neue schaffen und unternehmerische
Eigeninitiativen unterstützen. Der demografische Wandel erfordert gezielte Maßnahmen. Dazu
zählen u.a. eine angepasste technische Infrastruktur und flexible Lösungen zur Grundversorgung
der Bewohner sowie Mobilität.
Mögliche Maßnahmen:
- Erhaltung von Geschäften, Gaststätten, Gemeinschaftseinrichtungen
- Förderung von Einrichtungen der landwirtschaftlichen Direktvermarktung
- Initiativen zur Anbindung an den ÖPNV
- Erhalten oder Schaffen von Arbeitsplätzen in Landwirtschaft, Handwerk, Gewerbe Dienstleistung
und Fremdenverkehr und Unterstützung bei Neugründung örtlicher Unternehmen
- Verbesserung der Telekommunikation und der nachhaltigen Energieversorgung
- Erhaltung oder Verbesserung der Möglichkeiten der Naherholung und des Tourismus
Soziales und kulturelles Leben: bis 20 Punkte
Die aktive Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger bei der Gesamtentwicklung ihres Dorfes stärkt
das soziale und kulturelle Zusammenleben und verbessert die Lebensqualität.
Insbesondere Angebote und Einrichtungen im sozialen, kirchlichen, kulturellen und sportlichen
Bereich fördern das Gemeinschaftsleben und die Integration von Einzelpersonen oder Gruppen aller
Altersstufen und von Neubürgern.
Mögliche Maßnahmen:
- Erhaltung oder Verbesserung von Einrichtungen zum Nutzen aller Dorfbewohner
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- Gestaltung und Entwicklung des Dorflebens durch Beiträge von Vereinen, Jugendgruppen und
Bürgerinitiativen
- Förderung der Jugendarbeit
- Förderung und Erhaltung von Dorftraditionen und Aktivitäten zur Vermittlung von Dorfgeschichte
- Nutzung von Einrichtungen wie, Kindertagesstätten, Kindergärten, Schulen ggf. in Kooperation mit
benachbarten Dörfern
Baugestaltung und Entwicklung: bis 20 Punkte
Baugestaltung und -entwicklung sind wesentliche Elemente einer zukunftsorientierten
Dorfentwicklung. Die Lebens- und Wohnqualität eines Dorfes - sein Charakter - werden maßgeblich
durch die Erhaltung, Pflege und Entwicklung der ortsbildprägenden Bausubstanz mit bestimmt.
Dabei gilt es, neue Gebäude und Baugebiete dem historischen Orts- und Landschaftscharakter
anzupassen und unter Beachtung der regional- und ortstypischen Bauformen und -materialien eine
sinnvolle Verzahnung von traditionellen und modernen Elementen herzustellen. Die Gestaltung der
privaten und öffentlichen Frei- und Verkehrsflächen prägt nachhaltig das Bild des Dorfes.
Mögliche Maßnahmen:
- Erstellen von Ordnungsrahmen wie Gestaltungssatzungen oder Bebauungsplänen unter
Berücksichtigung eines raumsparenden Flächenmanagements
- Sachgerechte Sanierung von Baudenkmälern, harmonische Anpassung von Neubauten in das
Ortsbild, Verwendung regionaler, umweltfreundlicher Materialien bei Neubauten, Renovierung und
Sanierung, Berücksichtigung neuer energetischer Standards
- Sinnvolle Umnutzung von z.B. ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebäuden
- Pflege und Verbesserung von Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Spiel- und Sportanlagen,
Dorfplätze, Brunnen u.a.
- Dorfgerechte Gestaltung des Straßenraums hinsichtlich der Farb-, Material- und Formwahl
Grüngestaltung und Entwicklung: bis 20 Punkte
Die Grüngestaltung von öffentlichen und privaten Flächen hat wesentlichen Einfluss auf eine
harmonische Dorfgestaltung und die Wohn- und Lebensqualität. Die Vernetzung mit der
umgebenden Landschaft und die Förderung vielfältiger naturnaher Lebensräume prägen darüber
hinaus die Qualität des Naturhaushaltes.
Damit wird die Artenvielfalt der regional- und dorftypischen Tier- und Pflanzenwelt erhalten bzw.
gefördert. Dies setzt die Information und Motivierung der Bürger zur Mitwirkung voraus.
Mögliche Maßnahmen:
- Begrünung von Dorfplätzen, Straßen, Friedhöfen, öffentlichen Freiflächen u.a. unter Verwendung
standortgerechter, heimischer Bäume und Sträucher
- Umweltverträgliche Gestaltung und Pflege von ländlichen Wohn-, und Nutzgärten und Schulgärten,
Blumenschmuck und Fassadenbegrünungen
- Durchführung von Flächenentsiegelungen
- Sicherung der Kraut- und Strauchflora an Straßen, Wegen und Bachrändern
- Erhaltung von Hecken- und Mauersäumen sowie Erhaltung seltener Tier und Pflanzenarten
Dorf in der Landschaft: bis 15 Punkte
Die Gestaltung und Erhaltung einer vielfältigen Kulturlandschaft unter Berücksichtigung einer
umweltfreundlichen Landnutzung tragen gleichfalls zur Sicherung des Naturhaushalts bei. Dabei
sind die Einbindung des Dorfes in die Landschaft, die Gestaltung des Ortsrandes sowie die
Erhaltung, Pflege und Entwicklung charakteristischer Landschaftselemente zu beachten. Durch die
Vielfalt an naturnahen Landschaftsbestandteilen, wie Hecken, Feldgehölzen, Teichen,
Feuchtbiotopen werden die Lebensräume für Pflanzen und Tiere gesichert.
Mögliche Maßnahmen:
- Eingrünung von Gebäuden am Ortsrand sowie von landwirtschaftlichen oder gewerblichen
Betrieben außerhalb der Ortslage mit standortgerechten Gehölzen
- Erhaltung oder Schaffung von Biotopen und Lebensräumen wie Hecken, Einzelbäumen,
Trockenmauern, Höhlen und Tümpel für die heimische Tierwelt
Anlage zur Beschlussvorlage GB V 392/2008
- Unterhaltung und naturnahe Gestaltung von Stillgewässern, Bächen, Teichen und deren
Uferbereiche
- ordnungsgemäße Landbewirtschaftung
- Anlage und Pflege von Freizeit- und Erholungsanlagen
2.2 Landesbewertungskommission
Eine sachverständige Bewertungskommission bewertet die Teilnehmer am Landeswettbewerb. Die
Kommission setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vetretern
- der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
- des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV)
- der Dezernate „Ländliche Entwicklung und Bodenordnung“ der Bezirksregierungen in NordrheinWestfalen
- der kommunalen Spitzenverbände
- der Landschaftsverbände
- der Verbände der Landwirtschaft, des Gartenbaues und des ländlichen Raumes
- der Landfrauenverbände
- der Landesverbände der Gartenbauvereine und der Heimatvereine
- des Tourismusverbandes.
Die Landesbewertungskommission wird im Sommer 2009 den Entscheid auf Landesebene
durchführen. Die Entscheidungen der Bewertungskommission sind endgültig. Der Rechtsweg ist
ausgeschlossen.
2.3 Auszeichnungen
Im Landeswettbewerb werden Gold-, Silber- und Bronzeplaketten sowie Urkunden verliehen, die mit
Geldpreisen verbunden sind. Für beispielhafte Leistungen auf Teilgebieten (z.B. ökologische
Maßnahmen, soziale und kulturelle Leistungen, unternehmerische Initiativen, Dorfmarketing oder
besondere gestalterische Details) werden Sonderpreise vorgesehen.
3. Durchführung des Wettbewerbes
3.1 Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind räumlich geschlossene Ortschaften oder Gemeindeteile mit vorwiegend
dörflichem Charakter bis zu 3.000 Einwohner. Das Dorf wird grundsätzlich von seiner Gemeinde für
den Wettbewerb gemeldet (siehe 4.1). Eine Meldung kann auch durch den/die Ortsvorsteher/in oder
durch die Bezirksvertretung erfolgen. Voraussetzung für die Teilnahme am Landeswettbewerb ist
die erfolgreiche Teilnahme an einem vorausgegangenen Kreiswettbewerb. Bei weniger als zehn
Teilnehmern im Kreis wird die erfolgreiche Teilnahme an einem Gebietsentscheid vorausgesetzt
(siehe 3.2).
Nichtteilnahmeberechtigt sind:
- Orte, die aus den Landeswettbewerben 2003 und 2006 als Landessieger hervor gegangen sind
- Orte, die in den Bundeswettbewerben 2001 - 2007 mit einer Goldplakette ausgezeichnet wurden.
3.2 Kreis- und Bezirkswettbewerb
Die Kreise und kreisfreien Städte führen bereits im Jahr 2008 als Vorentscheidung für den
Landeswettbewerb 2009 einen Kreiswettbewerb durch. Die Kreisbewertungskommissionen werden
von den Kreisen im Einvernehmen mit der Landwirtschaftskammer bestimmt.
Bei der Auswahl der Mitglieder der Kreisbewertungskommission soll neben der fachlichen
Qualifikation im Sinne der Bewertungsmerkmale auch das ehrenamtliche Engagement der Vereine,
im Besonderen auch der Landfrauenverbände, der Gartenbau- und Heimatverbände berücksichtigt
werden.
Für Kreise und kreisfreie Städte, in denen sich weniger als zehn Ortsteile am Wettbewerb beteiligen,
trifft im Interesse der Entwicklung von ländlich strukturierten Gemeindeteilen eine von der
Landwirtschaftskammer gebildete Bewertungskommission die Vorentscheidung.
3.3 Teilnahmeschlüssel für den Landeswettbewerb
Von den am Kreiswettbewerb teilnehmenden Ortsteilen können ab
10 Ortsteile 1 Kreissieger
Anlage zur Beschlussvorlage GB V 392/2008
30 Ortsteile 2 Kreissieger
50 Ortsteile 3 Kreissieger
70 Ortsteile 4 Kreissieger
90 Ortsteile 5 Kreissieger
110 Ortsteile 6 Kreissieger
130 Ortsteile 7 Kreissieger
für den Landeswettbewerb gemeldet werden.
4. Anmeldung und Termine
4.1 Kreiswettbewerbe 2008
Die Teilnahme am Kreiswettbewerb 2008 (siehe 3.1) ist ab sofort der zuständigen Kreisverwaltung
zu melden. Die Kreise führen im Jahr 2008 einen Kreisentscheid als Voraussetzung für die
Teilnahme am Landeswettbewerb durch.
4.2 Landeswettbewerb 2009
Die Kreise übersenden der
Landwirtschaftskammer Nordrhein- Westfalen
z.Hd. Frau Annegret Dedden
im Gartenbauzentrum
Hans-Tenhaeff-Str. 40-42
47638 Straelen
bis spätestens 31.10.2008 eine Zusammenstellung der gemeldeten Ortsteile unter Angabe der
Einwohnerzahl und des Namens der Gemeinde. Die Kreissieger (siehe 3.3) sind der
Landwirtschaftskammer nach Abschluss des Kreiswettbewerbes, spätestens jedoch bis zum
31.12.2008, zu melden.
4.3 Bundeswettbewerb 2010
Der Bundeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ 2010 wird vom Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz ausgeschrieben. Voraussetzung für die Meldung zum
Bundeswettbewerb 2010 ist die erfolgreiche Teilnahme am vorangegangenen Landeswettbewerb.
Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes
Nordrhein-Westfalen (MUNLV) meldet die Landessieger bis zum 1. Juni 2010 zur Teilnahme an.
Eine sachverständige Bewertungskommission, die vom Bundesministerium für Ernährung
Landwirtschaft und Verbraucherschutz berufen wird, beurteilt die Leistungen der teilnehmenden
Dörfer.
Sie ermittelt die Bundessieger im Sommer 2010.
Düsseldorf, den 27. Dezember 2007
Der Minister für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen
Eckhard Uhlenberg