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Beschlussvorlage (Abgrenzungssatzung Millendorf hier: Aufstellung der 1. Änderung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
22.11.2011
Erstellt
17.11.11, 18:01
Aktualisiert
17.11.11, 18:01
Beschlussvorlage (Abgrenzungssatzung Millendorf
hier: Aufstellung der 1. Änderung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB) Beschlussvorlage (Abgrenzungssatzung Millendorf
hier: Aufstellung der 1. Änderung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB) Beschlussvorlage (Abgrenzungssatzung Millendorf
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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP8197/2011 Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Stadtentwicklungsausschuss 22.11.2011 Betreff: Abgrenzungssatzung Millendorf hier: Aufstellung der 1. Änderung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufstellung der 1. Änderung der Abgrenzungssatzung Millendorf gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509). Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Der Verwaltung liegt ein Antrag auf Änderung der Abgrenzungssatzung Millendorf vor. Die Abgrenzungssatzung ist seit dem Jahr 1985 rechtskräftig. Hintergrund des Antrags ist die Errichtung einen Wohnhauses im Bereich der Millendorfer Straße 138 (siehe Anlage 1). Die Fläche ist derzeit dem baulichen Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen. Die Errichtung eines Wohnhauses ist demnach derzeit an dem vorgesehenen Standort bauplanungsrechtlich unzulässig. Sie kann nur erfolgen, wenn die Fläche in den Innenbereich miteinbezogen wird. Dazu ist die Abgrenzungssatzung entsprechend § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB zu ändern. Dies ist möglich, sofern die Flächen, die dem Innenbereich zugeschlagen werden sollen, entsprechend von der baulichen Nutzung der Umgebung geprägt sind. Da die Fläche etwa in gleicher Entfernung zur vorgelagerten Millendorfer Straße liegt wie die Nachbarbebauung, kann durch die neue Wohnbebauung eine Arrondierung des bestehenden Siedlungsrandes von Millendorf erfolgen und sich so in die größeren baulichen Strukturen der Umgebung, die deutlich von ehemaligen und noch in Betrieb stehenden landwirtschaftlichen Hofstellen sowie weiterer Wohnbebauung geprägt sind, einfügen. Die Fläche stellt sich derzeit als zur angrenzenden Wohnbebauung zugeordneten Gartenwiese dar. Da die Fläche zudem im Landschaftsschutzgebiet „Pützer Bachtal“ liegt, das rechtskräftig im Landschaftsplan Nr. 2 festgesetzt ist, ist eine Änderung der Abgrenzungssatzung nur möglich, wenn die Fläche entsprechend aus dem Landschaftsplan entlassen wird und ein naturschutzrechtlicher Ausgleich erfolgt. Die Untere Landschaftsbehörde des Rhein-Erft-Kreises hat dies zunächst in Aussicht gestellt, die endgültige Entscheidung hierüber bleibt den politischen Gremien des Rhein-Erft-Kreises vorbehalten, was begleitend zum Aufstellungsverfahren der Abgrenzungssatzung erfolgen soll. Der Antragsteller hat sich bereit erklärt, die Kosten des Verfahrens zu übernehmen. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, 09.11.2011 gesehen: ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------Jürgen Schmeier ----------------------------------Gunnar Koerdt stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-197/2011 Seite 2 STADT BEDBURG Beschlussvorlage WP8-197/2011 Sitzungsvorlage Seite: 3 Seite 3