Daten
Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Datum
15.11.2011
Erstellt
08.11.11, 18:04
Aktualisiert
08.11.11, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP8211/2011
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 51 00 00
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Jugendhilfeausschuss
15.11.2011
Betreff:
Jugendamtselternbeirat
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Jugendamtselternbeirat
Durch das erste KiBiz-Änderungsgesetz wird die Mitwirkung von Eltern im Bereich der
Kindertageseinrichtungen auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt. Während der Elternbeirat
für die einzelne Kindertageseinrichtung bereits bislang im KiBiz enthalten war, war der nunmehr in
§ 9 Abs. 6 – 8 KiBiz vorgesehene Jugendamtselternbeirat, der die Mitwirkung von Eltern im
Bereich der Kindertageseinrichtungen (ebenso wie der Landeselternbeirat) regelt, bisher
gesetzlich nicht normiert. § 9 Abs. 6 – 8 KiBiz lautet wie folgt:
„Die Elternbeiräte der Tageseinrichtungen für Kinder können sich auf örtlicher Ebene zu der
Versammlung von Elternbeiräten zusammenschließen und ihre Interessen gegenüber den
Trägern der Jugendhilfe vertreten. Dabei hat er auch die besonderen Interessen von Kindern
mit Behinderungen und deren Eltern angemessen zu berücksichtigen (Abs. 4 Satz 2). Sie
werden dabei von den örtlichen und überörtlichen öffentlichen Trägern der Jugendhilfe
unterstützt. Die Versammlung der Elternbeiräte wählt jeweils in der Zeit zwischen dem 11.
Oktober und dem 10. November einen Jugendamtselternbeirat. Die Gültigkeit der Wahl des
Jugendamtselternbeirates setzt voraus, dass sich 15 v. H. aller Elternbeiräte im
Jugendamtsbezirk an der Wahl beteiligt haben. Dem Jugendamtselternbeirat ist vom
Jugendamt bei wesentlichen die Kindertageseinrichtungen betreffenden Fragen die Möglichkeit
der Mitwirkung zu geben.“
Die neue gesetzliche Regelung eröffnet damit auf örtlicher Ebene die Möglichkeit der Mitwirkung,
jedoch nicht die der Mitentscheidung; die Jugendamtselternbeiräte können sich auf Landesebene
in der Versammlung der Jugendamtselternbeiräte zusammenschließen und wählen bis zum 30.
November eines jeden Jahres aus ihrer Mitte den Landeselternbeirat. Die Gültigkeit der Wahl des
Landeselternbeirates setzt ab dem Kindergartenjahr 2012/ 2013 voraus, dass sich
Jugendamtselternbeiräte aus 15 v. H. aller Jugendamtsbezirke an der Wahl beteiligt haben. Dem
Landesjugendamt ist von der Obersten Landesjugendbehörde bei wesentlichen die
Kindertageseinrichtungen betreffenden Fragen die Möglichkeit der Mitwirkung zu geben. Näheres
zum Verfahren und über die Zusammensetzung der Gremien auf Jugendamts- und Landesebene
regeln die Versammlungen der Elternbeiräte und der Jugendamtselternbeiräte in einer
Geschäftsordnung.
Orte des Zusammenwirkens mit dem Jugendamtselternbeirat
Im Regelfall wird der Jugendamtselternbeirat das Jugendamt bzw. freie Träger in seine Sitzungen
einladen, um die aus seiner Sicht relevanten Fragen zu erörtern. Darüber hinaus soll der
Jugendamtselternbeirat die Gelegenheit erhalten, im Kinder- und Jugendhilfeausschuss zu
Angelegenheiten, die seinen Aufgabenbereich betreffen, Stellung zu beziehen. Diese
Ausführungen folgen der gemeinsamen Arbeitshilfe der Landesjugendämter und der kommunalen
Spitzenverbände zum Jugendamtselternbeirat nach § 9 KiBiz vom 26.07.2011.
Sachstand im Stadtgebiet Bedburg
Noch in den Sommerferien und zu Beginn des Kindergartenjahres 2011/ 2012 wurden alle Träger
sowie die Leitungen der Bedburger Kindertageseinrichtungen seitens des Jugendamtes
angeschrieben und über die Wahl des Jugendamtselternbeirates informiert. Die Versammlung zur
Wahl eines Jugendamtselternbeirates wurde für den 03.11.2011 einberufen. Insgesamt 17 Eltern
aus 11 Bedburger Kindertageseinrichtungen sind zu der konstituierenden Sitzung im Bedburger
Rathaus erschienen. Einstimmig gewählt wurden von den anwesenden 11 Einrichtungen Herr
Carsten Prömpers aus der kath. Kindertageseinrichtung St. Antonius als Vorsitzender und Frau
Andrea Friedrichs aus der AWO - Kindertageseinrichtung Mosaik als Stellvertreterin. Ebenso
einstimmig wurde Frau Jutta Kroppa aus der kath. Kindertageseinrichtung St. Martinus als
Beschlussvorlage WP8-211/2011
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Schriftführerin und Herr Hendrik Mombaur aus der AWO - Kindertageseinrichtung Sterntaler als
stellvertretender Schriftführer gewählt.
Mit der Gründung eines Jugendamtselternbeirates sind die Voraussetzungen für die Wahl eines
Landeselternbeirates auf NRW-Ebene geschaffen. Dieser wird noch in diesem Monat gewählt. Der
Vorsitzende des Jugendamtselternbeirates der Stadt Bedburg hat die Möglichkeit, an dieser Wahl
teilzunehmen.
Das nächste Treffen des Jugendamtselternbeirates findet am 12.01.2012 im Rathaus der Stadt
Bedburg statt.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 07.11.2011
----------------------------------Klöther
----------------------------------Kramer
Sachbearbeiterin
Fachbereichsleiter
gesehen:
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-211/2011
Seite 3