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Beschlussvorlage (Jugendamtselternbeirat)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Datum
15.11.2011
Erstellt
08.11.11, 18:04
Aktualisiert
08.11.11, 18:04
Beschlussvorlage (Jugendamtselternbeirat) Beschlussvorlage (Jugendamtselternbeirat) Beschlussvorlage (Jugendamtselternbeirat)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP8211/2011 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 51 00 00 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Jugendhilfeausschuss 15.11.2011 Betreff: Jugendamtselternbeirat Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Jugendamtselternbeirat Durch das erste KiBiz-Änderungsgesetz wird die Mitwirkung von Eltern im Bereich der Kindertageseinrichtungen auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt. Während der Elternbeirat für die einzelne Kindertageseinrichtung bereits bislang im KiBiz enthalten war, war der nunmehr in § 9 Abs. 6 – 8 KiBiz vorgesehene Jugendamtselternbeirat, der die Mitwirkung von Eltern im Bereich der Kindertageseinrichtungen (ebenso wie der Landeselternbeirat) regelt, bisher gesetzlich nicht normiert. § 9 Abs. 6 – 8 KiBiz lautet wie folgt: „Die Elternbeiräte der Tageseinrichtungen für Kinder können sich auf örtlicher Ebene zu der Versammlung von Elternbeiräten zusammenschließen und ihre Interessen gegenüber den Trägern der Jugendhilfe vertreten. Dabei hat er auch die besonderen Interessen von Kindern mit Behinderungen und deren Eltern angemessen zu berücksichtigen (Abs. 4 Satz 2). Sie werden dabei von den örtlichen und überörtlichen öffentlichen Trägern der Jugendhilfe unterstützt. Die Versammlung der Elternbeiräte wählt jeweils in der Zeit zwischen dem 11. Oktober und dem 10. November einen Jugendamtselternbeirat. Die Gültigkeit der Wahl des Jugendamtselternbeirates setzt voraus, dass sich 15 v. H. aller Elternbeiräte im Jugendamtsbezirk an der Wahl beteiligt haben. Dem Jugendamtselternbeirat ist vom Jugendamt bei wesentlichen die Kindertageseinrichtungen betreffenden Fragen die Möglichkeit der Mitwirkung zu geben.“ Die neue gesetzliche Regelung eröffnet damit auf örtlicher Ebene die Möglichkeit der Mitwirkung, jedoch nicht die der Mitentscheidung; die Jugendamtselternbeiräte können sich auf Landesebene in der Versammlung der Jugendamtselternbeiräte zusammenschließen und wählen bis zum 30. November eines jeden Jahres aus ihrer Mitte den Landeselternbeirat. Die Gültigkeit der Wahl des Landeselternbeirates setzt ab dem Kindergartenjahr 2012/ 2013 voraus, dass sich Jugendamtselternbeiräte aus 15 v. H. aller Jugendamtsbezirke an der Wahl beteiligt haben. Dem Landesjugendamt ist von der Obersten Landesjugendbehörde bei wesentlichen die Kindertageseinrichtungen betreffenden Fragen die Möglichkeit der Mitwirkung zu geben. Näheres zum Verfahren und über die Zusammensetzung der Gremien auf Jugendamts- und Landesebene regeln die Versammlungen der Elternbeiräte und der Jugendamtselternbeiräte in einer Geschäftsordnung. Orte des Zusammenwirkens mit dem Jugendamtselternbeirat Im Regelfall wird der Jugendamtselternbeirat das Jugendamt bzw. freie Träger in seine Sitzungen einladen, um die aus seiner Sicht relevanten Fragen zu erörtern. Darüber hinaus soll der Jugendamtselternbeirat die Gelegenheit erhalten, im Kinder- und Jugendhilfeausschuss zu Angelegenheiten, die seinen Aufgabenbereich betreffen, Stellung zu beziehen. Diese Ausführungen folgen der gemeinsamen Arbeitshilfe der Landesjugendämter und der kommunalen Spitzenverbände zum Jugendamtselternbeirat nach § 9 KiBiz vom 26.07.2011. Sachstand im Stadtgebiet Bedburg Noch in den Sommerferien und zu Beginn des Kindergartenjahres 2011/ 2012 wurden alle Träger sowie die Leitungen der Bedburger Kindertageseinrichtungen seitens des Jugendamtes angeschrieben und über die Wahl des Jugendamtselternbeirates informiert. Die Versammlung zur Wahl eines Jugendamtselternbeirates wurde für den 03.11.2011 einberufen. Insgesamt 17 Eltern aus 11 Bedburger Kindertageseinrichtungen sind zu der konstituierenden Sitzung im Bedburger Rathaus erschienen. Einstimmig gewählt wurden von den anwesenden 11 Einrichtungen Herr Carsten Prömpers aus der kath. Kindertageseinrichtung St. Antonius als Vorsitzender und Frau Andrea Friedrichs aus der AWO - Kindertageseinrichtung Mosaik als Stellvertreterin. Ebenso einstimmig wurde Frau Jutta Kroppa aus der kath. Kindertageseinrichtung St. Martinus als Beschlussvorlage WP8-211/2011 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Schriftführerin und Herr Hendrik Mombaur aus der AWO - Kindertageseinrichtung Sterntaler als stellvertretender Schriftführer gewählt. Mit der Gründung eines Jugendamtselternbeirates sind die Voraussetzungen für die Wahl eines Landeselternbeirates auf NRW-Ebene geschaffen. Dieser wird noch in diesem Monat gewählt. Der Vorsitzende des Jugendamtselternbeirates der Stadt Bedburg hat die Möglichkeit, an dieser Wahl teilzunehmen. Das nächste Treffen des Jugendamtselternbeirates findet am 12.01.2012 im Rathaus der Stadt Bedburg statt. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, 07.11.2011 ----------------------------------Klöther ----------------------------------Kramer Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter gesehen: ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-211/2011 Seite 3