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Beschlussvorlage (siehe auch Vorlage 171/2007)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
12 kB
Datum
12.06.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Beschlussvorlage (siehe auch Vorlage 171/2007) Beschlussvorlage (siehe auch Vorlage 171/2007) Beschlussvorlage (siehe auch Vorlage 171/2007)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 118/2007 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Bauaufsicht und -verwaltung - 61 - Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Herstellung der Anbaustraße Am Sioniterhof - von Bonner Straße nordöstlich und geradlinig verlaufende Teilstrecke hier: bebauungsplan-unterschreitender Ausbau im Sinne des § 125 Abs. 3 BauGB Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 15.05.2007 Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 61 - Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 118/2007 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Hospes 15.05.2007 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Herstellung der Anbaustraße Am Sioniterhof - von Bonner Straße nordöstlich und geradlinig verlaufende Teilstrecke hier: bebauungsplan-unterschreitender Ausbau im Sinne des § 125 Abs. 3 BauGB Beschlussentwurf: Es wird festgestellt, dass gemäß § 125 Abs. 3 BauGB die Rechtmäßigkeit der Herstellung der Straße Am Sioniterhof – von Bonner Straße nordöstlich und geradlinig verlaufende Teilstrecke – in Wesseling infolge der nachstehend bezeichneten hinter den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 63 B teilweise zurückgebliebenen Ausbaumaßnahme (bebauungsplan-unterschreitender Ausbau) nicht berührt ist: Die Straße Am Sioniterhof - von Bonner Straße nordöstlich und geradlinig verlaufende Teilstrecke – in Wesseling wurde auf deren nordwestlicher Straßenseite auf einer Länge von ca. 30 m in der Straßenbreite um 1 bis 5,5 m reduziert ausgebaut. Die vom Bebauungsplan Nr. 63 B abweichend hergestellte Straße Am Sioniterhof (Teilstrecke), die somit hinter den Festsetzungen des Planes zurückbleibt, ist in ihrer Erschließungsfunktion nicht beeinträchtigt und mit den Grundzügen der Planung vereinbar. Dieser Beschluss wird wie eine Satzung öffentlich bekanntgemacht. Sachdarstellung: 1. Problem Die Straße Am Sioniterhof - von Bonner Straße nordöstlich und geradlinig verlaufende Teilstrecke – in Wesseling wurde auf deren nordwestlicher Straßenseite auf einer Länge von ca. 30 m in der Straßenbreite um 1 bis 5,5 m reduziert ausgebaut. Der Bebauungsplan Nr. 63 B sah für diese Fläche 3 Stellplätze vor. Von der Herstellung dieser Stellplätze konnte abgesehen werden, da die im Allgemeinen Wohngebiet über die reine Wohnnutzung hinaus zulässigen Nutzungen (z.B. die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störenden Handwerksbetriebe), welche einen erhöhten Bedarf an Parkflächen ausgelöst hätten, im Wohngebiet Am Sioniterhof nicht vertreten sind. Dementsprechend hat der Hauptausschuss in seiner 15. Sitzung vom 18.09.2001 (Vorl.-Nr. 229/2001) die Veräußerung dieser Flächen an den angrenzenden Grundstückseigentümer beschlossen. Dem reduzierten Ausbau der Straße Am Sioniterhof hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz in seiner Sitzung vom 8.06.2005 (Vorl.-Nr. 129/2005) zugestimmt. 2. Lösung Es wird vorgeschlagen, gemäß Beschlussentwurf zu beschließen. 3. Alternativen keine 4. Finanzielle Auswirkungen keine