Daten
Kommune
Wesseling
Größe
12 kB
Datum
12.06.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
118/2007
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Bauaufsicht und -verwaltung
- 61 -
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Herstellung der Anbaustraße Am Sioniterhof - von Bonner Straße nordöstlich und geradlinig
verlaufende Teilstrecke hier: bebauungsplan-unterschreitender Ausbau im Sinne des § 125 Abs. 3 BauGB
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
15.05.2007
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
- 61 -
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 118/2007
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Hospes
15.05.2007
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Herstellung der Anbaustraße Am Sioniterhof - von Bonner Straße nordöstlich und geradlinig verlaufende
Teilstrecke hier: bebauungsplan-unterschreitender Ausbau im Sinne des § 125 Abs. 3 BauGB
Beschlussentwurf:
Es wird festgestellt, dass gemäß § 125 Abs. 3 BauGB die Rechtmäßigkeit der Herstellung der Straße Am
Sioniterhof – von Bonner Straße nordöstlich und geradlinig verlaufende Teilstrecke – in Wesseling infolge
der nachstehend bezeichneten hinter den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 63 B teilweise
zurückgebliebenen Ausbaumaßnahme (bebauungsplan-unterschreitender Ausbau) nicht berührt ist:
Die Straße Am Sioniterhof - von Bonner Straße nordöstlich und geradlinig verlaufende Teilstrecke – in
Wesseling wurde auf deren nordwestlicher Straßenseite auf einer Länge von ca. 30 m in der Straßenbreite
um 1 bis 5,5 m reduziert ausgebaut.
Die vom Bebauungsplan Nr. 63 B abweichend hergestellte Straße Am Sioniterhof (Teilstrecke), die somit
hinter den Festsetzungen des Planes zurückbleibt, ist in ihrer Erschließungsfunktion nicht beeinträchtigt und
mit den Grundzügen der Planung vereinbar.
Dieser Beschluss wird wie eine Satzung öffentlich bekanntgemacht.
Sachdarstellung:
1. Problem
Die Straße Am Sioniterhof - von Bonner Straße nordöstlich und geradlinig verlaufende Teilstrecke – in
Wesseling wurde auf deren nordwestlicher Straßenseite auf einer Länge von ca. 30 m in der Straßenbreite
um 1 bis 5,5 m reduziert ausgebaut. Der Bebauungsplan Nr. 63 B sah für diese Fläche 3 Stellplätze vor. Von
der Herstellung dieser Stellplätze konnte abgesehen werden, da die im Allgemeinen Wohngebiet über die
reine Wohnnutzung hinaus zulässigen Nutzungen (z.B. die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden,
Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störenden Handwerksbetriebe), welche einen erhöhten Bedarf
an Parkflächen ausgelöst hätten, im Wohngebiet Am Sioniterhof nicht vertreten sind.
Dementsprechend hat der Hauptausschuss in seiner 15. Sitzung vom 18.09.2001 (Vorl.-Nr. 229/2001) die
Veräußerung dieser Flächen an den angrenzenden Grundstückseigentümer beschlossen. Dem reduzierten
Ausbau der Straße Am Sioniterhof hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz in seiner
Sitzung vom 8.06.2005 (Vorl.-Nr. 129/2005) zugestimmt.
2. Lösung
Es wird vorgeschlagen, gemäß Beschlussentwurf zu beschließen.
3. Alternativen
keine
4. Finanzielle Auswirkungen
keine